Nachhaltigkeitsregulatorik 2026: Der Wegweiser durch den EU-Dschungel

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Nachhaltigkeitsregulatorik 2026

Nachhaltigkeitsregulatorik nach dem Omnibus

Mal ganz ehrlich: Wer blickt bei dem ganzen Abkürzungs-Salat und Neuerungen aus Brüssel noch durch? 2025 war ein wildes Jahr für alle Sustainability-Verantwortlichen. Der EU-Simplification-Deal (Omnibus Verfahren) hat das Spielfeld ordentlich umgepflügt.

Damit Euer Unternehmen 2026 nicht im Paragraphen-Regen steht, haben wir den aktuellen Stand zur Nachhaltigkeitsregulatorik 2026 für Euch sortiert. Spoiler: Es gibt gute Nachrichten für den Mittelstand, aber auch knallharte Deadlines, die Ihr nicht verschlafen dürft.

Status Quo 2026: Was hat sich durch den EU-Vereinfachungs-Deal geändert?

Ende 2025 hat die EU-Politik eingesehen, dass die Bürokratie-Last für viele Betriebe schlicht zu schwer wurde. Mit dem sogenannten Omnibus-Deal im Dezember 2025 wurde der „Stop-the-Clock„-Mechanismus eingeführt.

Das Ziel: Weniger Zettelwirtschaft, mehr Fokus auf echte Wirkung. Für Euch bedeutet das vor allem: Durchatmen bei den Schwellenwerten, aber volle Konzentration auf die Qualität der Daten.

ESG Berichtspflichten Deutschland: Von der Pflicht zur Routine? 

Früher war der Nachhaltigkeitsbericht oft ein schickes Hochglanzmagazin für das gute Gewissen – heute ist er das Herzstück Eurer Unternehmensdaten. Durch die neuen EU-Spielregeln wandert das Thema endgültig aus der Marketing-Ecke direkt auf den Schreibtisch der Geschäftsführung. 

Aber keine Sorge: Auch wenn die Anforderungen erst einmal nach einer Menge Arbeit klingen, ist das Ziel klar: Nachhaltigkeit soll so normal und sauber dokumentiert werden wie Eure Bilanz beim Finanzamt. Wer jetzt die richtigen Prozesse aufsetzt, macht aus der lästigen Pflichtübung ein echtes Steuerungstool für die Zukunft.

CSRD Änderungen 2026 – Neue Schwellenwerte und der „Stop-the-Clock“-Mechanismus 

Die größte Überraschung bescherte uns Brüssel kurz vor Weihnachten 2025: Mit dem EU-Omnibus-Deal wurden die Schwellenwerte für die CSRD massiv angehoben, was für viele Unternehmen erst einmal ein kollektives Aufatmen bedeutete. Konkret heißt das für Euch: Im Jahr 2026 sind nur noch die „ganz Großen“ direkt berichtspflichtig – also Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Mio. €.

Doch was ist mit dem Rest? Viele Mittelständler, die nach der alten Regelung eigentlich schon 2025 hätten liefern müssen, sind durch diese Neuerung erst einmal aus der direkten Schusslinie. Dieser sogenannte „Stop-the-Clock“-Mechanismus bremst den bürokratischen Zeitdruck massiv aus. 

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Aber Vorsicht: Das ist kein Freifahrtschein zum Nichtstun. Vielmehr verschafft Euch diese Atempause die wertvolle Zeit, Eure Datenstrukturen jetzt in Ruhe und mit System sauber aufzubauen, statt unter Zeitdruck nur hektisch irgendwelche Checklisten abzuhaken.

VSME & LSME – Erleichterungen für den Mittelstand

Wenn Ihr kleiner seid, ist der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) Euer bester Freund. Er fungiert als „Schutzschild“: Große Konzerne dürfen von Euch als Zulieferer nicht mehr wahllos hunderte Datenpunkte abfragen. Wenn Ihr den VSME-Standard liefert, ist das rechtlich gesehen Euer „Safe Harbor“. Damit gehört das Chaos aus unzähligen, unterschiedlichen Anforderungskatalogen endlich der Vergangenheit an.

DNK-Migration – Der Wechsel zum EU-Standard Ende 2026

Wichtig für alle Fans des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK): Markiert Euch den 30.11.2026 fett im Kalender. Bis zu diesem Tag können noch DNK-Erklärungen in der DNK-Datenbank eingereicht werden. Die Prüfung der Berichte inkl. Feedbackschleifen müssen dann bis zum 31.03.2027 abgeschlossen sein. Ab April 2027 können die erstellten DNK-Erklärungen nur noch eingesehen und heruntergeladen werden. 

Wer bisher auf den DNK gesetzt hat, sollte den Umzug jetzt planen, damit zum Jahreswechsel 2026/27 alles glatt läuft. Bereits jetzt ist es möglich, über die neue DNK-Plattform VSME-Berichte und Berichte nach CSRD zu erstellen. Die Module befinden sich allerdings derzeit noch in der Early-Access-Version. Das heißt, dass noch weitere Funktionen etabliert werden und weiterhin Anpassungen vorgenommen werden.

Lieferketten im Fokus: Lieferkettengesetz vs. CSDDD

Jetzt mal Butter bei die Fische: Die Lieferkette ist die Königsdisziplin in Sachen Nachhaltigkeit. Hier zeigt sich, ob Eure Strategie auch außerhalb der eigenen Werkstore funktioniert. Hier entscheidet sich, wie ernst es Euer Unternehmen mit der Nachhaltigkeit wirklich meint – und genau hier schaut die EU 2026 ganz genau hin. 

Die gute Nachricht: Es gibt spürbare Entlastungen, was den Papierkram angeht, damit Ihr Euch nicht in bürokratischen Details verliert. Die Kehrseite? Wer seine Hausaufgaben bei den Sorgfaltspflichten und der Haftung nicht macht, riskiert teure Konsequenzen. Es geht 2026 also weniger um das Ausfüllen von zahllosen Excel-Listen, sondern um echte Transparenz und Verantwortung – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt.

CSDDD (EU-Lieferkettengesetz) – Die schrittweise Umsetzung ab 2026

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) kommt – aber mit deutlich weniger „Passagieren“ an Bord als ursprünglich geplant. Durch das sogenannte „Omnibus I“-Paket wurde der Kreis der direkt betroffenen Unternehmen um satte 70 % reduziert.

Wer ist wann dran? Die Verschnaufpause steht fest: Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für die Unternehmen selbst wird es dann ab Juli 2029 ernst: Ab diesem Zeitpunkt müssen Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro compliant sein. 

Doch Vorsicht: Eine „Review Clause“ ermöglicht es der EU, diesen Anwendungsbereich später auch wieder auszuweiten.

Was bedeutet das konkret für die Praxis? Trotz der höheren Schwellenwerte bleiben die inhaltlichen Anforderungen für die betroffenen Großkonzerne streng, wurden aber an entscheidenden Stellen praxisnäher gestaltet:

  • Kein Total-Mapping mehr: Ein lückenloses Mapping der gesamten Lieferkette ist nicht mehr nötig. Eine allgemeine Bestandsaufnahme („Scoping Exercise“) reicht künftig aus.
  • Risiko-Priorisierung: Unternehmen müssen sich nicht mehr auf alle direkten Geschäftspartner gleichzeitig stürzen. Stattdessen dürfen sie jene Bereiche der Wertschöpfungskette priorisieren, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten oder gravierendsten sind.
  • Weniger Bürokratie-Ballast: Die ursprünglich geplante Pflicht zur Erstellung eigener Klimatransitionspläne wurde gestrichen.

Warum das für Euch trotzdem wichtig ist: Auch wenn der Druck für den breiten Mittelstand direkt nachlässt, warnen Jurist:innen: Der Aufschub ist keine Absage. Wenn Euer Kunde zu diesen verbleibenden Top-Unternehmen gehört, wird er die CSDDD-Anforderungen (inklusive der zivilrechtlichen Haftungsrisiken) per Vertrag an Euch weiterreichen. Die inhaltliche Tiefe der Prüfung bleibt also ein Thema, da Konzerne nun gezielt dort nachhaken müssen, wo die größten Risiken schlummern – und das könnten auch kleinere Zulieferer in kritischen Sektoren sein.

EUDR (Entwaldungsverordnung) – Der neue Zeitplan nach der Verschiebung

Nachdem die EUDR im Herbst 2024 und dann Ende 2025 noch einmal offiziell verschoben wurde, steht der neue Zeitplan nun fest. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Markt nicht zur weltweiten Entwaldung beitragen.

Wann gelten welche Fristen? Die Verschiebung um ein Jahr gibt Unternehmen eine Atempause, aber der Stichtag rückt näher:

  • Große und mittlere Unternehmen: Ab dem 30. Dezember 2026 müssen alle Anforderungen voll erfüllt sein.
  • Kleinst- und kleine Unternehmen (KMU): Für sie greift die Pflicht erst sechs Monate später, ab dem 30. Juni 2027.

Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Die EUDR unterscheidet nicht strikt nach Umsatz, sondern nach der Unternehmensgröße gemäß EU-Definition. Wer mehr als 50 Mitarbeitende hat oder die KMU-Grenzen überschreitet, gilt meist bereits als voll prüfpflichtig für den ersten Stichtag. Betroffen sind alle, die Rohstoffe wie Holz, Kaffee, Soja, Kautschuk, Ölpalme, Rinder oder Kakao (sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Papier, Leder oder Schokolade) in der EU in Verkehr bringen oder exportieren.

Die Kernpflicht: Geodaten statt vager Versprechen Das „Tracking“ wird zur technologischen Herausforderung:

  1. Sorgfaltserklärung: Vor dem Inverkehrbringen muss eine Erklärung eingereicht werden, die bestätigt, dass das Produkt „entwaldungsfrei“ ist.
  2. Präzise Ortung: Ihr müsst die exakten GPS-Koordinaten (Geolocation) der Flächen nachweisen, auf denen die Rohstoffe produziert wurden.
  3. Gesetzeskonformität: Zudem muss belegt werden, dass die Produktion im Einklang mit den Gesetzen des Erzeugerlands stand.

Fazit: Wer diese Datenmengen nicht digital im Griff hat, riskiert ab Ende 2025 (bzw. Mitte 2026 für kleine Betriebe) massive Einfuhrstopps und empfindliche Sanktionen. Das System für die Rückverfolgbarkeit sollte spätestens jetzt implementiert werden.

LkSG – Wie das deutsche Recht im EU-Rahmen aufgeht (Entwaldungsverordnung)

Lange Zeit zitterten viele Unternehmen vor der doppelten Buchführung: Einmal der Bericht fürs BAFA (nach LkSG) und einmal der Nachhaltigkeitsbericht für die EU (nach CSRD). Damit ist 2026 Schluss! Die Bundesregierung hat die Reißleine gezogen und die LkSG-Berichtspflicht offiziell gekippt – und das sogar rückwirkend.

Was gilt jetzt für Euch?

  • Berichtspflicht adé: Ihr müsst keine jährlichen Berichte mehr beim BAFA einreichen. Das Portal wurde bereits Ende 2025 für neue Berichte geschlossen.
  • Sorgfalt bleibt Pflicht: Nur weil der Bericht wegfällt, dürft Ihr nicht die Füße hochlegen. Die Risikoanalyse und die Präventionsmaßnahmen müssen weiterhin in Eurer Schublade liegen. Wenn das BAFA klopft, müsst Ihr zeigen können, was Ihr tut.
  • Fokus CSRD: Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Wer nach dem neuen EU-Standard (CSRD) berichtet, hat seinen Teil erledigt. Das deutsche LkSG dient nur noch als Brücke, bis die europäische CSDDD (die EU-Lieferkettenrichtlinie) ab 2028 voll greift.

Kurz gesagt: Weniger Schreibarbeit für die Behörde, mehr Fokus auf das eigentliche Risikomanagement in Eurer Lieferkette.

Weitere Themen

Neben den großen Brocken wie CSRD und Lieferketten gibt es 2026 ein paar Themen, die vielleicht etwas unter dem Radar fliegen, aber Euer operatives Business direkt beeinflussen. Hier geht es weg von den reinen Berichten und direkt rein ins Produktregal und Eure Kommunikation.

Von der Frage, wie Eure Produkte designt sein müssen, bis hin zu der Art und Weise, wie Ihr sie bewerben dürft: Die EU zieht die Zügel an, damit Nachhaltigkeit nicht nur auf dem Papier, sondern auch am Produkt und im Ladenregal Realität wird. Wer hier schläft, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern verliert auch den Anschluss an den Markt.

PPWR & ESPR – Verpackungen und Ökodesign

In der Kreislaufwirtschaft werden 2026 Nägel mit Köpfen gemacht. Ab dem 19. Juli 2026 greift das EU-weite Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe (ESPR). Einfach wegschmeißen oder verbrennen, was nicht verkauft wurde? Das ist ab jetzt Geschichte.

Gleichzeitig macht die PPWR (Verpackungsverordnung) Ernst: Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit Eurer Verpackungen steigen deutlich. Das bedeutet für Euch: Produktdesign muss von Anfang an „Circular“ gedacht werden, sonst wird es am Markt schwierig. Ein guter Startpunkt in Sachen Zikularität ist auf jeden Fall ein Life Cycle Assessment (LCA). Dabei wird der Lebenswegs eines Produkts von Anfang bis Ende erfasst. 

EmpCo & Green Claims Directive – Das Ende von „klimaneutral“

Jetzt wird’s ungemütlich für das Marketing: Die Zeiten von schwammigen Werbeversprechen sind vorbei. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind durch die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) quasi verboten, wenn sie nicht auf einer exzellenten, wissenschaftlich fundierten Basis stehen. Die Green Claims Directive setzt noch einen drauf: Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss die Fakten vorher prüfen lassen. „Greenwashing“ wird damit 2026 zu einem extrem teuren Risiko.

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist auf EU-Ebene bereits am 26. März 2024 offiziell in Kraft getreten. Für Unternehmen wird es ab September 2026 ernst: Bis zum 27. März 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen (in Deutschland voraussichtlich über das UWG).

 

Nach einer Übergangsfrist müssen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026 verbindlich angewendet werden. Ab diesem Tag sind generische Begriffe ohne Nachweis sowie Werbung mit klimaneutralen Produkten, die rein auf CO₂-Kompensation beruhen, offiziell unzulässig.

In Sachen Green Claims Directive ist die Lage aktuell (Stand Januar 2026) etwas komplizierter: Während die EmpCo bereits beschlossene Sache ist, befindet sich die Green Claims Directive in einer Warteschleife. Nach politischem Widerstand im Frühjahr 2025 wurden die entscheidenden Verhandlungen (Trilog) vorerst ausgesetzt.

Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass sie vom Tisch ist. Experten gehen davon aus, dass die GCD – ggf. in angepasster Form – weiterverfolgt wird, sobald die politischen Blockaden gelöst sind.

Für Unternehmen ändert das Zögern bei der GCD ohnehin wenig am Handlungsdruck: Da die EmpCo bereits den „Mindeststandard“ setzt und viele Greenwashing-Praktiken ab 2026 verbietet, müssen Marketing- und ESG-Abteilungen schon jetzt ihre Hausaufgaben machen. Wer auf das endgültige Inkrafttreten der GCD wartet, riskiert, von der EmpCo-Deadline 2026 kalt erwischt zu werden.

Digitaler Produktpass (DPP)

Stellt Euch vor, Euer Produkt könnte seine eigene Geschichte erzählen. Genau das macht der Digitale Produktpass. Er ist wie ein digitaler Ausweis, der per QR-Code, NFC-Tag oder RFID-Chip alle Infos u. a. zu Materialien, Reparaturmöglichkeiten und Entsorgung liefert. 2026 startet das für die ersten Branchen (wie Batterien und Textilien). Das ist eine Riesenchance, um bei Euren Kund:innen mit echter Transparenz zu punkten und gleichzeitig die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft zu erfüllen.

Wann geht es los und wen trifft es? Der Startschuss fällt Anfang 2027:

  • Batterien: Ab dem 18. Februar 2027 ist der Batteriepass für Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien (sowie LV-Batterien) EU-weit Pflicht.
  • Bauprodukte: Folgen voraussichtlich ab 2028.
  • Weitere Branchen: Bis 2030 wird der DPP für fast alle physischen Waren ausgerollt, insbesondere für Textilien (Bekleidung/Schuhe), Eisen & Stahl, Aluminium, Möbel, Reifen und Elektronik.

 

Was bedeutet das für Euer Business? 

Hersteller und Importeure sind in der Pflicht, diese Daten bereitzustellen und über den gesamten Lebenszyklus des Produkts aktuell zu halten. Das ist jedoch weit mehr als nur eine bürokratische Hürde. Für Unternehmen bietet der DPP eine Riesenchance:

  1. Echte Transparenz: Ihr punktet bei Euren Kund:innen mit belegbarer Nachhaltigkeit und schafft Vertrauen durch „Open Data“ zur Produktherkunft.
  2. Effizienz in der Lieferkette: Digitale Zwillinge (basierend auf Standards wie der Asset Administration Shell) ermöglichen einen automatisierten Datenaustausch zwischen Zulieferern, Händlern und Recyclern.
  3. Neue Geschäftsmodelle: Durch die verknüpften Daten lassen sich neue Services wie Wartungs-Abos, Second-Life-Konzepte oder digitale Rückgabesysteme viel leichter umsetzen.

Kurz gesagt: Der DPP macht die Kreislaufwirtschaft messbar und verwandelt gesetzliche Pflichten in einen echten Wettbewerbsvorteil.

SFDR-Update (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

Hier geht es ans Eingemachte: Euer Geld. Die EU-Kommission hat am 20. November 2025 einen radikalen Vorschlag zur Neuausrichtung der SFDR vorgelegt. Das Ziel: Weniger bürokratisches Kauderwelsch für Finanzberater:innen, dafür ein messerscharfer Fokus auf die Produkte selbst. Das bisherige System (Artikel 8 und 9) wird durch drei klare Kategorien ersetzt, die für Euch 2026 zum Maßstab werden.

Was ist neu? Drei Kategorien für mehr Klarheit:

  1. Transition„: Produkte, die den Wandel begleiten (wichtig für alle, die noch nicht „tiefgrün“ sind).
  2. Sustainable„: Produkte mit klarem Nachhaltigkeitsziel.
  3. ESG Basics„: Der neue Mindeststandard.

 

Warum das für Euch 2026 entscheidend ist:

  • Fokus auf Produktebene: Die sogenannten PAI-Indikatoren (die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit) werden künftig direkt am Finanzprodukt gemessen. Aber Achtung: Mindestens für das Jahr 2026 müsst Ihr das PAI-Statement nach altem Recht noch erstellen – erst danach greift die Vereinfachung.
  • Schutz vor Greenwashing: Die Regeln für Produktnamen und Marketing werden knallhart. Ein Finanzprodukt darf nur noch „nachhaltig“ oder „ESG“ im Namen tragen, wenn es in eine der drei neuen Kategorien passt.
  • Kreditwürdigkeit: Da Banken ihre Produkte nun auf maximal zwei Seiten übersichtlich erklären müssen, steigt der Druck auf Euch als Kreditnehmer:innen. Ihr müsst die Daten liefern, damit die Bank Euer Unternehmen in eine dieser attraktiven Kategorien einsortieren kann. Behaltet hierbei auch das EU-Taxonomie Update im Auge, das neue Kriterien für grüne Investitionen festlegt.

Auch wenn die finale Version der Verordnung noch durch die Verhandlungen muss – die Richtung steht. Wer 2026 keine sauberen Daten liefert, fällt bei den neuen, transparenten Finanzprodukten hinten runter. Eure Nachhaltigkeitsleistung wird damit zur direkten Eintrittskarte für frisches Kapital zu fairen Zinsen.

Cyber Resilience & KI (Social/Governance-Aspekt)

Nachhaltigkeit hat 2026 eine ganz klare digitale Seite. Wer seine Daten nicht schützt oder KI unkontrolliert laufen lässt, scheitert am „G“ (Governance) und „S“ (Social) von ESG. Zwei Gesetze werden hier 2026 brandaktuell:

EU AI Act (KI-Verordnung): Das erste weltweite KI-Gesetz ist 2026 voll im Einsatz.

  • Was ist neu? Ab dem 02. Februar 2026 gelten die Verbote für KI-Systeme mit „unannehmbarem Risiko“ (z.B. biometrische Kategorisierung am Arbeitsplatz).
  • Ab August 2026 müssen alle „Hochrisiko-KI-Systeme“ (z.B. KI im Recruiting oder bei der Mitarbeiter:innenbewertung) strenge Anforderungen an Datenqualität, Transparenz und menschliche Aufsicht erfüllen. Wenn Eure HR-Abteilung KI-Tools nutzt, müssen diese jetzt auditiert werden.

 

Cyber Resilience Act (CRA): Dieses Gesetz nimmt 2026 richtig Fahrt auf.

  • Was ist neu? Ab 2026 müssen Produkte mit digitalen Elementen (von der vernetzten Industriemaschine bis zum smarten Office-Device) das CE-Kennzeichen für Cybersicherheit tragen.
  • Ihr seid in der Pflicht, Sicherheitslücken über den gesamten Lebenszyklus des Produkts zu melden und Updates bereitzustellen. Wer unsichere Software in seinen Produkten verbaut, haftet 2026 deutlich strenger.

Euer Fokus für 2026: Digitale Verantwortung bedeutet jetzt: KI-Compliance und Cyber-Sicherheit gehören fest in Euren Nachhaltigkeitsbericht. Investor:innen fragen 2026 gezielt: Habt Ihr eine KI-Ethik-Richtlinie? Und wie schützt Ihr Eure Lieferkette vor Cyber-Angriffen? Wer hier blankzieht, gilt als Governance-Risiko.

Fazit: Strategische Prioritäten für Unternehmen in 2026

2026 ist das Jahr, in dem Nachhaltigkeit endgültig erwachsen wird. Die EU hat zwar durch den Simplification-Deal und den Stop-the-Clock-Mechanismus den gröbsten Zeitdruck bei der Bürokratie rausgenommen, aber im Gegenzug die inhaltliche Messlatte höher gelegt.

Es geht heute nicht mehr darum, wer den dicksten Bericht abliefert, sondern wer seine Hausaufgaben bei den Daten gemacht hat – egal ob beim Digitalen Produktpass, der EU-Taxonomie oder der Finanzierung.

Eure Checkliste für 2026:

  1. Schwellenwert-Check: Fallt Ihr unter die neue 1.000-Mitarbeiter:innen-Grenze? Wenn ja: Volle Kraft voraus bei der CSRD. Wenn nein: Nutzt die Atempause, um Eure Datenstrukturen mit dem VSME-Standard „safe“ zu machen, bevor die Großkund:innen anklopfen.
  2. Lieferketten-Check: Steht das Tracking für die EUDR? (Wichtig für alle ab 50 MA ab dem 30.12.2026!). Und habt Ihr Eure Risikoanalysen für das LkSG griffbereit in der Schublade, auch wenn das BAFA-Portal zu ist?
  3. Marketing- & Produkt-Check: Hält Eure Kommunikation dem EmpCo-Filter stand? Und ist Euer Produktdesign schon bereit für den Digitalen Produktpass?
  4. Finanz-Check: Sind Eure ESG-Daten so aufbereitet, dass Eure Hausbank Euch problemlos in die neuen SFDR-Kategorien („Transition“ oder „Sustainable“) einsortieren kann?

Euer Mindset für dieses Jahr: Nachhaltigkeit ist 2026 kein lästiges Zusatzprojekt mehr, sondern das Fundament Eures Risikomanagements und Eurer Finanzierung. Wer die neuen Standards nicht als Hürde, sondern als Chance für mehr Transparenz und Effizienz begreift, positioniert sein Unternehmen ganz vorne im Wettbewerb.

Unsere Experten

Christina Sopp

Christina ist Senior Beraterin für Nachhaltigkeit und Expertin für Nachhaltigkeitsstrategien, Wesentlichkeitsanalysen, Nachhaltigkeitsberichte und Nachhaltigkeitszertifikate. In ihrer Freizeit liebt sie Ballett und Musicals oder sie schwingt den Kochlöffel – klassische Gerichte von ihrer Oma werden heute natürlich vegetarisch gekocht.

Matthias Hoffmann

Matthias ist geschäftsführender Gründer von Grubengold und unterstützt Konzerne, KMUs und Start-ups bei der nachhaltigen Transformation und Entwicklung von Innovationen. Davor war er 5 Jahre für Innovationen im Vertrieb des Innogy SE Konzerns verantwortlich. Das kreative Denken zwischen Mathe, Psychologie und Betriebswirtschaft begleitet ihn seit dem Studium. Der passionierte Koch und ausgebildete Cocktailmixer ist am liebsten stolzer Vater.

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