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Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeitsbericht

Was ist das und warum ist es sinnvoll? 

Mit der menschengemachten Klimakrise stehen wir der größten Herausforderung der Menschheit gegenüber. Die Dringlichkeit dieser Entwicklung erfordert unser Handeln auf allen Ebenen – nicht erst in der Zukunft, sondern bereits jetzt. Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt uns den Rahmen vor, über unser organisationales Entscheiden und Handeln im Sustainabilitybereich zu reflektieren, es strukturiert zu erfassen, zu analysieren und es zu verbessern. Diese Bedeutsamkeit, uns weiterzuentwickeln, zu innovieren und – Schritt eins – zu erfassen, was wir wie mit welchen Auswirkungen tun, ist ein großer unternehmensexterner Motivator. Ein weniger politischer, ein vielmehr unternehmerischer externer Antrieb ist die Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholder:innen, Shareholder:innen, Kund:innen, Investor:innen, Verbraucher:innen, Mitarbeiter:innen sowie weiteren marktrelevanten Akteur:innen und der Öffentlichkeit bezüglich Nachhaltigkeit. Wir machen mehr als Greenwashing und das können wir transparent nachweisen. 

Eine unternehmensinterne Motivation für die Erfassung und Aufbereitung von Daten im Feld Nachhaltigkeit ist – hoffentlich der eigene Anspruch sowie – die Prozessoptimierung. Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet einen Rahmen, um Prozesse innerhalb des eigenen Unternehmens zu erfassen: Daten zu sammeln und auszuwerten, auf Grundlage dieser bestehende Systematiken zu evaluieren und zu optimieren. Das bietet das Fundament, um organisationsinterne Prozesse zu verbessern und Strukturen weiterzuentwickeln. Dies führt auch zur Verbesserung des eigenen Nachhaltigkeitsmanagements. 

Ein guter Nachhaltigkeitsbericht ist durchaus eine wichtige Grundlage, um von einer fundierten Reflektion in die Umsetzung zu kommen und Maßnahmen zu ergreifen, die auf die eigene Entwicklung im Nachhaltigkeitsbereich einzahlen. 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Berichterstattung im nicht-finanziellen Bereich. Das heißt, sie umfasst alle Themengebiete, die nicht unmittelbar mit  monetären Aspekten im Unternehmen verknüpft sind. Das sind Themen wie Nachhaltigkeit im engeren Sinne (CO2-Ausstoß, Ressourcen- und Energieverbrauch, Abfall und Recycling, zirkuläres und regeneratives Wirtschaften etc.), Diversität und Inklusion (Gleichstellung, Parität, Barrierefreiheit, Teilzeitmöglichkeiten, diversitätssensibles Personalmanagement etc.), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Vor allem diese Aspekte der nicht-finanziellen Sphäre sind schwer darzulegen und zu prüfen. Ein Nachhaltigkeitsbericht hilft, auch diese Schwerpunkte zu erfassen, Leistungsindikatoren festzulegen, Entwicklungen in diesen Bereichen darzulegen sowie Anstrengungen zu verdeutlichen. 

Die Europäische Union hat mit der NFRD (Non-Financial Reportive Directive) wichtige Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Die NFRD wird durch die CSRD (Corporate Sustainability Reportive Directive) weiterentwickelt und erweitert. Damit werden wichtige Standards im Sinne der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union gesetzt. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung: wichtige Abkürzungen 

NFRD: 

  • Nonfinancial Reporting Directive

  • Die NFRD macht wichtige Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

  • Die bisherige nicht-finanzielle Reportingrichtlinie der Europäischen Union wird durch die neuen Berichtsstandards der CSRD ersetzt.

CSR:

  • Corporate Social Responsibility

  • Meint die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens.

  • CSR beschreibt die konkreten Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft.

CSRD: 

  • Corporate Sustainability Reporting Directive

  • Ist eine Erweiterung und Neuerung des NFRD. Die EU stärkt damit die nicht-finanzielle Berichtspflicht im Bereich Nachhaltigkeit von Unternehmen, KMUs, Startups und allen weiteren wirtschaftlichen Akteur:innen. 

SDG:

  • Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN)

  • Die SDG’s sind 17 Nachhaltigkeitsziele und umfassen Nachhaltigkeit ganzheitlich: von Armutsbekämpfung, Ernährungssouveränität für alle Menschen und Parität bis hin zum Schutz der Ozeane und Stärkung regenerativer Energien sind gesellschaftliche, soziale und politische Aspekte genauso bedacht wie wirtschaftliche Entwicklung und Innovation sowie Umwelt- und Naturschutz.

  • Zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit kann es Sinn machen, für das eigene Unternehmen die SDG’s zu positionieren, zu deren Umsetzung mit dem eigenen unternehmerischen beigetragen werden soll. 

GRI: 

  • Global Reporting Initiative

  • Die GRI setzt eigene Standards für die Berichterstattung im nicht-finanziellen Bereich auf und stellt Informationen, Services und Tools rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung bereit.  Die GRI-Richtlinien können universell, branchen- sowie themenspezifisch sein. Der Standort des Unternehmens ist dabei nicht relevant. 

IÖW 

  • Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

  • Das IWÖ hat sich der Nachhaltigkeitsforschung verschrieben. Die Forschung ist praxisorientiert und ausgerichtet auf ein zukunftsfähiges Wirtschaften, das vereinbar ist mit planetaren Grenzen. An den Projekten arbeiten Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Disziplinen und gewährleisten so eine Arbeit mit vielfältigen Ansätzen. 

EMAS 

  • Eco-Management and Audit Scheme

  • EMAS ist ein europäisches Umweltmanagementsystem, das Unternehmen bei der Gestaltung ihrer ressourcenschonenden Geschäftstätigkeit unterstützt. Dadurch ist es maßgeblich beteiligt am Umbau unternehmensinterner Aktivitäten. Mit EMAS lassen sich ebenso ISO-Normen umsetzen. Lese hier unseren Artikel zu ISO-Standards. 

DNK 

  • Deutsche Nachhaltigkeitskodex

  • Der DNK wirkt unterstützend und beratend bei der Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Neben Programmen zur Beratung stellt der DNK eine frei zugängliche Datenbank zur Verfügung. 

 

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach NFRD

Die Non-Financial Reporting Directive ist die verpflichtende Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet zur Berichterstattung bezüglich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelangen, der Korruptionsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte. Die Standards sind somit mehr als Vorschläge. Die NFRD umfasst wichtige Richtlinien, mit dem Zweck, die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen umzusetzen. Die Berichtspflicht umfasst auch die zugehörigen Vorgehensweisen, Prozesse, Strategien und Risiken. Damit verlangt sie die Unternehmensberichterstattung bezüglich nicht-finanzieller Aspekte und stellt einen Paradigmenwechsel dar: finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung werden gleichgestellt, Umwelt- und Sozialziele gewinnen durch diesen Ansatz an Relevanz. 

Seit der Gültigkeit der NFRD ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU nicht mehr nur optional. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen sind zur Umsetzung der Berichtsstandards verpflichtet. Hier geht es zu unserem ausführlichen Artikel zu NFRD. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD 

Die CSRD erweitert die NFRD. Der Übergang zwischen Non-Financial Reportive Directive und Corporate Sustainability Reportive Directive wird schrittweise umgesetzt. Die CSRD soll ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. 

Mit dieser Entwicklung wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für mehr Unternehmen und KMUs zur Pflicht. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeitsentwicklung getan. An die Vorgaben der Berichtspflicht müssen sich nun alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen) halten. Auch viele nicht kapitalmarktorientierten Betriebe sind von der CSRD erfasst. Hier kannst du mehr zu CSRD lesen. 

NFRD und CSRD: Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf einen Blick 

Die NFRD schafft eine wichtige Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Die CSRD erhöht nun die Anforderungen und weitet den Berichtszweck weiter aus. 


Gemeinsamkeiten von NFRD und CSRD: 

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht mehr nur optional. Eine Vielzahl von Unternehmen, Banken und Versicherung in Europa werden dazu verpflichtet, einen jährlichen Lagebericht zu Nachhaltigkeits- und Diversitätsinformationen zu erstellen. Dieser umfasst auch eine Reflektion zu den Zukunftsaussichten dieser Bereiche. Klare Kennzahlen und Standards sorgen für Transparenz und erleichtern die Prüfung. 

  • Das Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet Unternehmen dazu, sich mit ihren Auswirkungen auf Welt und Gesellschaft auseinanderzusetzen und bewirkt so eine konkrete Nutzungsanalyse der Unternehmenstätigkeiten sowie das Erarbeiten und Verfolgen einer Nachhaltigkeitsstrategie. Damit wird eine zukunftsweisende Entwicklung der Marktteilnehmer:innen angestoßen: 

    • In das Risikomanagement werden Nachhaltigkeits- und Diversitätsaspekte einbezogen.

    • Durch die Nutzung der Daten wird die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle unter Beachtung der genannten Bereiche gefördert. 

  • Neben dem Finanzbericht liefert die nicht-finanzielle Berichterstattung wichtige Informationen für Akteuer:innen unterschiedlicher Anwendungsbereiche: 

    • Stake- und Shareholder sind hierdurch besser zu Nachhaltigkeitsaspekten informiert.

    • Bewerber:innen können sich ein konkreteres Bild des Unternehmens machen. 

    • Auch die Gewinnung neuer Kund:innen und Partner:innen wird durch die Offenlegung unternehmensinterner Prozesse bezüglich Nachhaltigkeit gefördert.

    • Die Gewinnung (weiterer) Investor:innen und Kapitalgeber:innen wird unterstützt. 

Hierin unterscheiden sich NFRD und CSDR: 

  • Die CSRD erweitert die Berichtspflicht. Die Berichtspflicht gilt für eine größere Anzahl von Unternehmen in der Europäischen Union. Zudem nimmt sie auch die Wertschöpfungsketten einiger kapitalmarktorientierter, jedoch nicht berichtspflichtiger Unternehmen in den Fokus. Diese müssen die Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten nachweisen. 

  • Die Neuerungen stellen wichtige Lösungen bisheriger Qualitätsprobleme dar und kommt den Bedürfnissen nach besserer Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Investor:innen entgegen. Dies gilt auch aus der Sicht (möglicher) Geschäftspartner:innen.

    • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts und ist damit auch Teil des Geschäftsberichts. Das erhöht Übersichtlichkeit und Umsetzbarkeit. 

    • Informationen sollen elektronisch sowie EU-einheitlich dargestellt werden. Das erhöht die Berichtsqualität und erweitert die NFRD. 

  • Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality) gewinnt an Bedeutung: Die Berichterstattung umfasst nicht nur Informationen über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf den Unternehmenswert, sondern auch über die Auswirkungen auf Umwelt, Menschen und Wirtschaft.

  • Auch Prüfungsmaßgaben werden erweitert. 

 Nachhaltigkeitsberichterstattung hat großes Potenzial 

Die Erstellung eines Umweltberichts bietet die Möglichkeit, unternehmensinterne Prozesse zu reflektieren und zu optimieren sowie den unternehmensexternen Anforderungen, wie beispielsweise der Forderung nach Transparenz im Nachhaltigkeitsbereich, gerecht zu werden. Die Verpflichtung zum Nachhaltigkeitsreporting ist für Unternehmen auch eine Chance, einen unternehmenseigenen Nachhaltigkeitskodex zu entwickeln. Dieser sollte Unternehmensziele mit Ausrichtung auf den nicht-finanziellen Bereichs enthalten und Kriterien für die Umsetzung definieren. Die Entwicklung eines Nachhaltigkeitskodex sollte im Dialog zwischen der Belegschaft und der Unternehmensleitung entstehen. So finden sich alle Mitarbeiter:innen in dem Konzept wieder und haben Zugang zu wichtigen Hintergrundinformationen. Zugleich wird allen die Bedeutung einer konsistenten Umsetzung klar. Eine Beteiligung aller Mitarbeiter:innen ist somit für Engagement und Erfolg wichtig. Sie trägt zudem dazu bei, eine auf Nachhaltigkeit und Ökologie ausgerichtete Unternehmenskultur zu entwickeln und die Kompetenzen des gesamten Teams zu nutzen.

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