Zu Folgenden Richtlinien / Gesetzen möchte ich Infos bekommen:
Handelt es sich, bei dem hier betrachteten, um ein Kindsunternehmen? (Tochterunternehmen)
Info: Das bedeutet, dass das betrachtete Unternehmen (Kinds-/Tochterunternehmen) von einem anderen Unternehmen (Eltern-/Mutterunternehmen) unmittel- oder mittelbar beherrschendem Einfluss ausgesetzt ist.
Berichtet das Elternunternehmen (Unternehmensmutter) zu Nachhaltigkeitsthemen?
Privates oder öffentliches Unternehmens
Unternehmenssitz
Info: Gemeint ist der Hauptsitz des zu betrachtenden Unternehmens.
Dadurch dass es sich um ein Kindsunternehmen (Tochterunternehmen) handelt kann das Unternehmen selbst sich von der Pflicht zur Berichterstattung nach der CSRD befreien, indem das Elternunternehmen berichtet und auf diesen Bericht verwiesen wird. Hierbei müssen dem Elternunternehmen die nötigen Daten zur Verfügung gestellt werden.
Ein Bericht nach CSRD ist abzugeben!
Dein Unternehmen ist im Rahmen des jetzt schon geltendem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG ) verpflichtet tätig zu werden. Unter anderem muss ab dem 1.1.2024 ein Risikomanagement etabliert sein, Risikoanalysen und fortlaufende Dokumentationen durchgeführt werden, Präventionsmaßnahmen ergriffen und eine Grundsatzerklärung unterschrieben werden.
Dein Unternehmen ist im Rahmen des jetzt schon geltendem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG ) verpflichtet tätig zu werden. Unter anderem muss ein Risikomanagement etabliert sein, Risikoanalysen und fortlaufende Dokumentationen durchgeführt werden, Präventionsmaßnahmen ergriffen und eine Grundsatzerklärung unterschrieben werden.
Dein Unternehmen ist im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG ) nicht verpflichtet, da es keinen Sitz in Deutschland hat. Trotzdem sind Lieferkettengesetze oft relevant, da Zuliefer:innen und Kund:innen möglicherweise diesen unterliegen. Dies sollte, wenn noch nicht bekannt, in jedem Fall berücksichtigt werden.
Dein Unternehmen scheint im Rahmen des jetzt schon geltendem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG ) noch nicht direkt verpflichtet zu sein tätig zu werden.
Relevant kann es trotzdem werden, wenn beispielsweise Kund:innen betroffen sind und damit sich die Anforderungen in Teilen damit auch auf deren Lieferant:innen ausweiten. Außerdem wird das Lieferkettengesetz vorraussichtlich noch einmal verschärft und damit an die kommenden EU-Richtlinie angepasst.
(Kontrolliere auch, ob die Anzahl der Mitarbeitenden, inklusive ins Ausland entsendete und Leiharbeiter:innen, die länger als 6 Mon. im Betrieb arbeiten nicht vielleicht doch die Grenze der 1000 MA übersteigt und Ihr damit jetzt schon direkt betroffen seid)
Die EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (auch bekannt als EU-Lieferkettengesetz ) wird erst im Juni 2023 im EU-Parlament besprochen, doch nach dem aktuellen Entwurf wird Dein Unternehmen von dieser betroffen sein, sobald sie in nationales Recht umgesetzt ist. Zu erwarten ist dies für 2025. Mit der Umsetzung wird das Bestehende Lieferkettengesetz ausgeweitet und verschärft.
Die EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (auch bekannt als EU-Lieferkettengesetz ) wird erst im Juni 2023 im EU-Parlament besprochen, doch nach dem aktuellen Entwurf wird Dein Unternehmen von dieser betroffen sein da es zu einer der Risikobranchen gehört. Sobald die Richtlinie beschlossen und in nationales Recht umgesetzt ist wird die genaue Ausgestaltung bekannt gemacht. Zu erwarten sind die daraus resultierenden Pflichten für 2027.
Die EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (auch bekannt als EU-Lieferkettengesetz ) wird erst im Juni 2023 im EU-Parlament besprochen, doch nach dem aktuellen Entwurf wird Dein Unternehmen von dieser betroffen, wenn es zu einer der Risikobranchen gehört. Da du keine eindeutige Branche angegeben hast konnten wir dies hier in der schnellen Überprüfung nicht sicher bestimmen.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG ) ist das Unternehmen verpflichtet tätig zu werden. Dazu gehört es unter Anderem eine Meldestelle für "Whistleblower" zu etablieren und die dazugehörigen Rückmeldefristen, sowie Schutz der Identitäten sicher zu stellen.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG ) ist das Unternehmen verpflichtet tätig zu werden. Dazu gehört es unter Anderem eine Meldestelle für "Whistleblower" zu etablieren und die dazugehörigen Rückmeldefristen, sowie Schutz der Identitäten sicher zu stellen.
Da das Unternehmen aber in die kleinere Kategorie fällt, tritt die Verpflichtung erst zum 17.12.2023 in Kraft.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG ) ist das Unternehmen nicht verpflichtet tätig zu werden. Da es unter die festgelegte Anzahl der Mitarbeitenden fällt.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG ) sind öffentliche Unternehmen verpflichtet tätig zu werden. Dazu gehört es unter Anderem eine Meldestelle für "Whistleblower" zu etablieren und die dazugehörigen Rückmeldefristen, sowie Schutz der Identitäten sicher zu stellen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG ), welches unter Anderem eine Meldestelle für "Whistleblower" fordert gilt nur für Deutschland. Da es allerdings auf einer EU-Richtlinie basiert haben andere Länder ähnliche Regeln und auch außerhalb der EU könnte dies der Fall sein, was noch einmal einzeln zu prüfen wäre.
Falls Du menschlich bist, lasse dieses Feld leer.
Ergebnis besprechen (Kontaktdaten austauschen)