CSR-RUG: Das deutsche Nachhaltigkeitsgesetz einfach erklärt

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CSR-RUG: Das deutsche Nachhaltigkeitsgesetz einfach erklärt

Immer mehr Unternehmen stehen in der Verantwortung, ihre Nachhaltigkeit sichtbar zu machen – und vielleicht gehört Euer Unternehmen dazu.
Du möchtest verstehen, was genau dahintersteckt und welche Anforderungen jetzt auf Euch zukommen?

Dann lohnt sich ein genauer Blick auf das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Es verpflichtet große Unternehmen, offenzulegen, wie sie Verantwortung übernehmen – von Klimaschutz über faire Arbeitsbedingungen bis hin zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Seit 2017 sorgt das CSR-RUG dafür, dass Nachhaltigkeit kein freiwilliges „Nice to have“ mehr ist, sondern fester Bestandteil der gesetzlichen Unternehmensberichterstattung. Das Ziel: Transparenz schaffen, Vergleichbarkeit herstellen und nachhaltiges Wirtschaften messbar machen.

In diesem Artikel erfährst Du, was das CSR-RUG genau regelt, ob Euer Unternehmen betroffen ist, welche Inhalte berichtet werden müssen – und wie Ihr Euch jetzt auf die kommende CSRD vorbereitet.

Kurz erklärt – CRS-RUG in 60 Sekunden

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die EU-NFRD (Richtlinie 2014/95/EU) in deutsches Recht um und verpflichtet große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden zu einer nichtfinanziellen Erklärung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.

Es schafft Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als Vorläufer der CSRD bildet das CSR-RUG die Grundlage für einheitliche ESG-Standards, verbindliche Prüfungen und strategisch verankertes nachhaltiges Wirtschaften.

Was ist das CSR-RUG?  

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die europäische Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – also die EU-Richtlinie 2014/95/EU – in deutsches Recht um.
Es verpflichtet große Unternehmen, jährlich darüber zu berichten, wie sie mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) umgehen.

Die EU-Kommission wollte mit der NFRD sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur über finanzielle Zahlen sprechen, sondern auch über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Nachhaltigkeitsrisiken wie Klimawandel, Lieferketten oder Menschenrechte können schließlich finanzielle Risiken werden.

Das CSR-RUG macht diese Verantwortung messbar: Unternehmen müssen eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben – also zeigen, welche Strategien, Maßnahmen und Ziele sie verfolgen, um nachhaltig zu wirtschaften.

Wichtig: Das CSR-RUG ist kein eigenständiges Gesetz, sondern ein sogenanntes Umsetzungsgesetz. Es hat bestehende Vorschriften – etwa im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Unternehmensregisterverordnung und im Wertpapierhandelsgesetz – angepasst, damit deutsches Recht der europäischen Richtlinie 2014/95/EU entspricht. So wurde Nachhaltigkeitsberichterstattung dauerhaft im deutschen Wirtschaftsrecht verankert.

Kurz gesagt: Das CSR-RUG ist das Gesetz zur CSR-Berichterstattung in Deutschland – die nationale Umsetzung der NFRD und die Grundlage für die kommende CSRD, die Berichterstattung künftig noch deutlich ausweiten wird.
Mehr zur europäischen Grundlage findest Du im Artikel zur NFRD.

Wer muss nach CSR-RUG berichten?

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch berichtspflichtig. Nach § 289b HGB gilt das CSR-RUG für:

  • Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (§ 264d HGB),
  • die als „groß“ im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB gelten (mindestens zwei der drei Kriterien: Bilanzsumme > 20 Mio. €, Umsatzerlöse > 40 Mio. €, mehr als 250 Beschäftigte)
  • und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen.

Für Banken und Versicherungen gelten parallele Vorschriften (§§ 340a, 341a HGB).

Kurz gesagt: Wenn Euer Unternehmen groß, kapitalmarktorientiert und beschäftigungsintensiv ist, seid Ihr zur CSR-Berichterstattung verpflichtet.

Und selbst wenn Ihr (noch) nicht dazu gehört – viele Eurer Geschäftspartner:innen oder Auftraggeber:innen fordern bereits heute ESG-Daten entlang der Lieferkette.

Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu handeln und Strukturen aufzubauen – besonders mit Blick auf die neue CSRD.

Ab wann gilt die CSR-RUG?

Seit 2017 ist das CSR-RUG die Grundlage für die nicht-finanzielle Berichterstattung in Deutschland.

Ursprünglich sollte es ab dem Berichtsjahr 2024 durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ersetzt werden. Wegen der verzögerten nationalen Umsetzung der CSRD und der Omnibus-Initiative der EU (Stand: Juni 2025) gilt das CSR-RUG jedoch weiterhin für das Geschäftsjahr 2024.

Was muss im Nachhaltigkeitsbericht nach CSR-RUG offengelegt werden? 

Nach dem CSR-RUG müsst Ihr jährlich eine nichtfinanzielle Erklärung veröffentlichen.
Ihr könnt sie direkt in euren Lagebericht integrieren oder als separaten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

Folgende Themenfelder sind verpflichtend:

  1. Umweltbelange
    z. B. Energieverbrauch, Emissionen, Klimastrategien oder Ressourceneffizienz.
  2. Arbeitnehmer:innenbelange
    z. B. Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Arbeitssicherheit, betriebliche Weiterbildung.
  3. Soziale Belange
    z. B. gesellschaftliches Engagement oder Verantwortung in der Lieferkette.
  4. Achtung der Menschenrechte
    z. B. Verfahren zur Vermeidung von Kinderarbeit, Diskriminierung oder unfairen Arbeitsbedingungen.
  5. Bekämpfung von Korruption und Bestechung
    z. B. Compliance-Systeme, Richtlinien, Whistleblower-Verfahren.

Euer Bericht sollte zeigen,

  • welche Konzepte und Maßnahmen Ihr verfolgt,
  • welche Ergebnisse und Kennzahlen Ihr erreicht,
  • und welche Risiken Ihr erkannt habt.

Die Basis ist eine fundierte Wesentlichkeitsanalyse – sie hilft Euch zu priorisieren, was wirklich zählt.

Nachhaltigkeit betrifft dabei nicht nur den Bericht, sondern alle Unternehmensbereiche: von Einkauf und Logistik über Personalmanagement bis hin zur Produktentwicklung. Wer Nachhaltigkeit in alle Prozesse integriert, macht Reporting einfacher – und stärkt gleichzeitig Kultur, Effizienz und Innovationsfähigkeit.

Wie wird die Einhaltung des CSR-RUG geprüft und kontrolliert? 

Euer Nachhaltigkeitsbericht wird von Abschlussprüfer:innen formell geprüft.
Dabei geht es vor allem darum, ob die Erklärung vorhanden ist und ob sie die geforderten Themen abdeckt.

Eine inhaltliche Prüfung ist derzeit freiwillig – doch die Erwartungen steigen.
Investor:innen, Banken und Kund:innen wollen nachvollziehbare ESG-Daten sehen, um Risiken einschätzen zu können. Und auch der Druck durch Aufsichtsbehörden wächst.

Wer gegen die Berichtspflicht verstößt oder nur oberflächlich berichtet, riskiert Bußgelder und Vertrauensverlust. Die kommende CSRD verschärft die Regeln deutlich: Sie macht die externe Prüfung verpflichtend.

Was sind typische Herausforderungen für Unternehmen?  

Vielleicht stehst Du gerade selbst an diesem Punkt: Ihr wollt berichten, aber es fehlen Zeit, Prozesse oder klare Verantwortlichkeiten. Das ist normal – viele Unternehmen starten genau dort.

Typische Stolpersteine sind:

  • Datenverfügbarkeit: Nachhaltigkeitskennzahlen liegen oft verteilt in verschiedenen Abteilungen.
  • Komplexität: ESG deckt viele Themen ab – von Klimazielen bis Gleichstellung.
  • Priorisierung: Welche Themen sind wirklich wesentlich?
  • Ressourcen: Die Datenerhebung kostet Zeit – besonders beim ersten Bericht.
  • Konsistenz: Die Zahlen müssen jährlich vergleichbar bleiben.

Unser Tipp: Fangt pragmatisch an. Baut ein einfaches, aber klares Reporting-System, legt Kennzahlen und Verantwortlichkeiten fest und entwickelt daraus Schritt für Schritt eine langfristige Strategie.

Ein professioneller Partner hilft Euch, diese Prozesse aufzusetzen und zu strukturieren.
Lies hier, wie Grubengold Euch unterstützt: Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was ändert sich mit der CSRD?  

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hebt die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein neues Level. Die Richtlinie ersetzt die NFRD – und damit das CSR-RUG – und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zur Offenlegung.

Die Einführung läuft in mehreren Stufen:

  • Geschäftsjahr 2024 → Bericht 2025: Unternehmen, die bereits nach CSR-RUG berichtspflichtig sind.
  • Geschäftsjahr 2025 → Bericht 2026: Alle großen Unternehmen mit mindestens zwei von drei Kriterien (> 250 Mitarbeitende, > 40 Mio. € Umsatz, > 20 Mio. € Bilanzsumme).
  • Geschäftsjahr 2026 → Bericht 2027: Börsennotierte KMU (Opt-out bis 2028 möglich).

Neu ist auch die Art, wie berichtet wird:

  • Einheitliche ESRS-Standards machen Berichte vergleichbar.
  • Eine verpflichtende externe Prüfung (Assurance) sorgt für Glaubwürdigkeit.
  • Alle Daten müssen digital markiert (Inline-XBRL) und im XHTML-Format veröffentlicht werden.

Während die NFRD den Grundstein gelegt hat, führt die CSRD das Konzept weiter – mit klareren Definitionen, verbindlichen Standards und deutlich mehr berichtspflichtigen Unternehmen. Damit wird Nachhaltigkeit gleichberechtigt neben die finanzielle Berichterstattung gestellt.

Hinweis: Seit Februar 2025 werden umfassende Änderungen mit Hinblick auf die CSRD diskutiert. Neben den Schwellenwerten für die Berichtspflicht werden auch inhaltliche Punkte (sprich was berichtet werden muss) noch einmal überarbeitet. Eine finale Entscheidung soll bis Ende 2025 / Anfang 2026 gefällt werden.

Wie Grubengold Dich bei der CSR-RUG unterstützt 

Du möchtest sicherstellen, dass Eure Berichterstattung rechtssicher, klar und wirkungsvoll ist? Dann unterstützen wir Dich genau dort, wo Du gerade stehst – ob beim ersten CSR-Bericht oder bei der Vorbereitung auf die CSRD.

Grubengold bietet Dir:

  • eine klare Analyse Eurer Berichtspflichten,
  • eine maßgeschneiderte Wesentlichkeitsanalyse,
  • Beratung zu Datenstrukturen und Reportingprozessen,
  • Unterstützung bei der Kommunikation und Prüfungsvorbereitung,
  • und Workshops, um Nachhaltigkeit strategisch im Unternehmen zu verankern.

Du weißt noch nicht, wo Du anfangen sollst? Dann starte mit einer Bestandsaufnahme: Welche Daten habt Ihr bereits, welche fehlen noch, und welche Prozesse sind relevant? Auf dieser Basis begleiten wir Euch Schritt für Schritt – von der Analyse bis zur fertigen Berichtsstruktur. Sprich uns einfach an – wir helfen Euch, den Überblick zu behalten.


Unser Ziel: Eure Berichterstattung soll nicht nur „Pflichtprogramm“ sein, sondern echte Wirkung zeigen – intern wie extern.

 

FAQ | Häufige Fragen zum CSR-RUG? 

Was versteht man unter CSR?

CSR (Corporate Social Responsibility) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Es geht darum, bewusst und nachhaltig zu handeln – gegenüber Mitarbeitenden, der Umwelt und der Gesellschaft.
CSR heißt also: Du nimmst Verantwortung für die Auswirkungen Eures Wirtschaftens und trägst aktiv zu einer nachhaltigen Zukunft bei.

CSR kann ganz unterschiedlich aussehen:

  • Ihr definiert klare Klimaziele oder reduziert Emissionen.
  • Ihr sorgt für faire Lieferketten und achtet Menschenrechte.
  • Ihr setzt auf Diversität und Chancengleichheit.
  • Oder Ihr engagiert Euch sozial, z. B. durch Bildungs- oder Umweltprojekte.

Diese Maßnahmen schaffen Vertrauen, verbessern Euer Image und zahlen langfristig auf Eure Wettbewerbsfähigkeit ein.

Weil Nachhaltigkeit längst ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist.
Kund:innen, Investor:innen und Mitarbeitende erwarten Transparenz und Werte – keine leeren Versprechen.

CSR-Berichterstattung hilft Euch, Risiken zu erkennen, Chancen zu nutzen und Verantwortung sichtbar zu machen. Das CSR-RUG war der erste Schritt in diese Richtung, die CSRD führt sie fort – mit verbindlichen, europaweiten Standards für nachhaltiges Wirtschaften.

Fazit: CSR-RUG als Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung  

Das CSR-RUG war der Startpunkt der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland. Es zeigt: Langfristiger wirtschaftlicher Erfolg hängt untrennbar mit sozialer und ökologischer Verantwortung zusammen.

Mit der CSRD wird diese Entwicklung vertieft – aus freiwilligen CSR-Initiativen wird eine rechtlich verbindliche Berichtspflicht. Für Unternehmen heißt das: Jetzt handeln, Prozesse aufbauen und Nachhaltigkeit strategisch verankern.

Grubengold unterstützt Euch dabei – fundiert, praxisnah und mit klarem Blick auf Wirkung und Wertschöpfung.

Unser Experte

Christina Sopp

Christina ist Senior Beraterin für Nachhaltigkeit und Expertin für Nachhaltigkeitsstrategien, Wesentlichkeitsanalysen, Nachhaltigkeitsberichte und Nachhaltigkeitszertifikate. In ihrer Freizeit liebt sie Ballett und Musicals oder sie schwingt den Kochlöffel – klassische Gerichte von ihrer Oma werden heute natürlich vegetarisch gekocht.

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