Neue EU-Verordnung, kurze Frist, viele offene Fragen. Die PPWR ist seit Februar 2025 geltendes Recht – und ab August 2026 greifen die strengen Anforderungen an die Inverkehrbringung. Das bedeutet konkret: Ab diesem Stichtag dürfen Hersteller und Importeure nur noch konforme Verpackungen neu auf den Unionsmarkt bringen.
Wichtig für den Handel: Es gibt einen Bestandsschutz für Altbestände bei Händlern. Verpackungen, die bereits vor dem Stichtag rechtmäßig in der EU in Verkehr gebracht wurden und sich in den Lagern von Vertreibern befinden, dürfen weiterhin abverkauft werden. Niemand muss vorhandene Lagerbestände vernichten. Dennoch ist Eile geboten, denn was das im Detail für wen bedeutet und wo ihr jetzt anfangen solltet, klären wir hier.
Die PPWR – Das Wichtigste in 60 Sekunden
Was ist die PPWR? Eine EU Verordnung die Verpackungen und Verpackungsabfälle europaweit einheitlich regelt.
Seit wann gilt sie? In Kraft seit dem 11. Februar 2025 die ersten Pflichten gelten ab dem 12. August 2026.
Wen betrifft sie? Nahezu alle Unternehmen die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen.
Was ändert sich? Strengere Vorgaben für Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Mehrweg, Kennzeichnung und Verpackungsminimierung.
FĂĽr was steht PPWR?
PPWR steht für “Packaging and Packaging Waste Regulation”. Die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ersetzt die alte EU-Verpackungsrichtlinie von 1994 und bringt erstmals einheitliche, verbindliche Verpackungsvorschriften für ganz Europa: Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Mehrweg, Kennzeichnung, Verpackungsminimierung.
Was vorher jedes Land anders regelte, gilt jetzt EU-weit gleich – und das betrifft Euer Unternehmen direkt, wenn Ihr Verpackungen oder verpackte Produkte auf den EU-Markt bringt.
Warum gibt es eine neue Verpackungsverordnung?
Verpackungsabfälle zählen zu den größten Abfallströmen in der EU – und die alte Richtlinie hat das Problem nicht gelöst. Zu vage, national zu unterschiedlich umgesetzt, einfach nicht mehr zeitgemäß. Die PPWR soll das ändern: klare Anforderungen, einheitliche Standards, keine Sonderfälle mehr. Für Euer Unternehmen heißt das: einmal richtig verstehen – und EU-weit anwenden.
Wenn Ihr das Thema grundsätzlicher angehen möchtet: Im Artikel zu Cradle to Cradle findet Ihr einen guten Einstieg in zirkuläres Denken als Designprinzip.
Wann tritt die PPWR in Kraft?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die ersten Pflichten greifen ab dem 12. August 2026 – wer dann nicht-konforme Verpackungen neu auf den Markt bringt, verstößt gegen geltendes Recht. Danach zieht die Verordnung die Schrauben schrittweise an: bis 2040 kommen weitere Anforderungen zu Rezyklatanteilen, Mehrwegquoten und Recyclingfähigkeit dazu.
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Was Ihr Euch im Kalender eintragen solltet:
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- 11. Februar 2025 – PPWR tritt in Kraft
- 12. August 2026 – Grundpflichten greifen: Konformitätsbewertung
- Mitte 2027: erweiterte Herstellerverantwortung
- 12. Februar 2028 – Kompostierungsanforderungen
- 12. August 2028 – Kennzeichnungspflichten für Materialzusammensetzung, Sortierhinweise
- 12. Februar 2029 – Kennzeichnungspflichten für wiederverwendbare Verpackungen
- 1. Januar 2030 – Recyclingfähigkeit, Mindest-Rezyklatanteile, Mehrwegquoten, Leerraumvorgaben, Verpackungsminimierungm, Abfallreduktion
Wer ist von der PPWR betroffen?
Kurze Antwort: wahrscheinlich Ihr. Die PPWR trifft nahezu alle Akteure, die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen – unabhängig von der Branche.
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Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: FĂĽr Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und ein Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro) gelten fĂĽr viele der strengsten Anforderungen (wie z. B. bestimmte Mehrwegquoten) Befreiungen, um die administrative Last zu begrenzen.
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FĂĽr alle anderen gilt die volle Verantwortung:
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- Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen
- Markeninhaber:innen, deren Name oder Logo auf der Verpackung steht
- Importierende Unternehmen aus Drittstaaten
- GroĂź- und Einzelhandel
- Onlinehandel und Fulfillment-Dienstleister
- Gastronomie und AuĂźer-Haus-Verkauf
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Auch Unternehmen außerhalb der EU, die Produkte in den EU-Markt verkaufen, fallen darunter. Ihr seid nicht sicher, ob und wie die PPWR Euer Unternehmen betrifft? Dann lohnt sich eine erste Einschätzung – am besten jetzt.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Die PPWR erfasst Verpackungen jeglicher Art – Kunststoff, Glas, Papier, Metall, Holz – und das über den gesamten Lebenszyklus. Primärverpackungen direkt am Produkt, Umverpackungen, Transportverpackungen: alles fällt darunter.
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Was für Euer Unternehmen besonders relevant sein kann: Die PPWR zieht eine klarere Linie zwischen Verpackung und Produkt als bisher. Ob eine Hülle als Verpackung gilt, hängt oft davon ab, ob sie ein „integraler Bestandteil des Produkts“ ist.
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Ein genauer Blick in die Graubereiche lohnt sich:
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- Keine Verpackung: Beispielsweise Wachsschichten um Käse oder wasserlösliche Folienbeutel für Geschirrspülmittel. Diese werden als Teil des Produkts betrachtet, da sie beim Gebrauch verbraucht werden oder untrennbar mit ihm verbunden sind.
- Eindeutig Verpackung: Klassische Tee- oder Kaffeekapseln und Folienbeutel. Auch wenn sie für die Zubereitung notwendig erscheinen, gelten sie regulatorisch als Verpackung und müssen die entsprechenden Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung erfüllen.
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Diese neuen Definitionen können erheblichen Klärungsbedarf auslösen – und im besten Fall dazu führen, dass bestimmte Komponenten gar nicht unter die strengen PPWR-Auflagen fallen.
Welche Rollen gibt es in der PPWR?
Die PPWR unterscheidet verschiedene Marktteilnehmende – und jede Rolle bringt eigene Pflichten mit sich. Was viele überrascht: Die meisten Unternehmen nehmen mehrere Rollen gleichzeitig ein. Da es sich um feststehende Rechtsbegriffe handelt, ist eine exakte Unterscheidung zwischen „Erzeuger“ und „Hersteller“ essenziell:
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- Erzeuger (Manufacturer): Das ist das Unternehmen, das die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke selber herstellt, herstellen lässt oder in Verkehr bringt. Der Erzeuger trägt die produktbezogene Verantwortung: Er ist für die technische Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung (DoC) verantwortlich.
- Hersteller (Producer): Dieser Begriff bezieht sich auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Ein Hersteller ist derjenige Wirtschaftsakteur (das kann ein Erzeuger, Importeur oder Vertreiber sein), der verpackte Produkte erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereitstellt. Seine Pflichten: Anmeldung in nationalen Registern, Mengenmeldungen und Zahlung der RecyclinggebĂĽhren.
- Importeur: Wer verpackte Waren aus Nicht-EU-Ländern einführt, muss sicherstellen, dass der Erzeuger seine Hausaufgaben gemacht hat, und die Dokumentation prüfen.
- Vertreiber (Distributor): Er stellt verpackte Waren auf dem Markt bereit (Handel), muss die Konformität stichprobenartig prüfen und Dokumente bereithalten.
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Ein Beispiel aus der Praxis: Ihr verpackt Eure Waren in Verpackungen nach Euren Vorgaben und mit Eurem Logo – seid also Erzeuger. Gleichzeitig bringt Ihr diese Waren erstmals in verschiedenen EU-Ländern auf den Markt – damit werdet Ihr in jedem dieser Länder zum Hersteller im Sinne der EPR. Zwei Rollen, unterschiedliche Pflichten. Wenn Ihr diese Rollen nicht sauber trennt, riskiert Ihr Lücken in der Compliance und Probleme bei der Marktzulassung.
Wie wirkt sich die PPWR auf Unternehmen aus?
Die PPWR klingt erst einmal nach einem Verpackungsthema. In der Praxis ist sie aber vor allem eines: ein Datenprojekt.
Erhebung von Verpackungsdaten
Was steckt eigentlich in Euren Verpackungen? Welche Materialien, welche Polymere, wie viel Rezyklat? Die meisten Unternehmen können das heute nicht lückenlos beantworten. Ab August 2026 müsst Ihr es können – und belegen.
Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette
Viele der Daten, die Ihr braucht, kommen von Euren Lieferant:innen. Und die wissen oft selbst noch nicht, was auf sie zukommt – besonders wenn sie außerhalb der EU sitzen. Plant dafür Zeit ein: klare Abfragen, klare Erwartungen, manchmal auch Überzeugungsarbeit.
Berichterstattung und Dokumentation
Als Erzeugende erstellt Ihr für jede Verpackung oder Verpackungsfamilie eine technische Dokumentation und eine PPWR-Konformitätserklärung (DoC) – und bewahrt beides fünf oder zehn Jahre auf. Behörden können sie jederzeit anfordern, und Ihr müsst sie sofort vorlegen können.
FunktionsĂĽbergreifende Koordination
PPWR-Compliance fällt in keine einzelne Abteilung. Einkauf, Produktentwicklung, Nachhaltigkeit, Logistik, Recht, IT – alle sind betroffen. Wer das intern nicht früh klärt, bekommt später ein Koordinationsproblem.
Was ändert sich also konkret durch die PPWR – und wann?
- Recyclingfähigkeit – Alle Verpackungen müssen recyclebar sein. Bis 2030 mindestens 70 % (Klasse C), bis 2038 mindestens 80 %. Ab 2035 zählt nur noch, was sich im industriellen Maßstab recyceln lässt.
- Rezyklatanteil – Kunststoffverpackungen brauchen ab 2030 einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat, ab 2040 steigt die Anforderung nochmal.
- Verpackungsminimierung – Nur so viel Material wie nötig.
- Ab Feb. 2028: Für Verkaufsverpackungen (Primärverpackungen) gilt: Leerraum muss auf das absolute Mindestmaß für den Produktschutz reduziert werden.
- Ab 2030: FĂĽr Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt ein harter „Leerraum-Deckel“ von maximal 50 %.Â
- Mehrweg & NachfĂĽllen (Take-away)
- Ab Feb. 2027: Pflicht zur Wiederbefüllung (Endvertreiber müssen es den Kunden ermöglichen, ihre eigenen, selbst mitgebrachten Behältnisse befüllen zu lassen).
- Ab Feb. 2028: Pflicht zum aktiven Wiederverwendungsangebot (Take-away-Anbieter müssen eigene Mehrweglösungen bereitstellen).
- Verbote – Ab 2030 verschwinden bestimmte nicht-funktionale Einwegformate vom Markt.
- Kompostierbarkeit – Pflicht statt Ausnahme: Bestimmte Produkte müssen kompostierbar sein, um im Bioabfall verwertet werden zu können. Das betrifft u. a. Teebeutel, Kaffeepads sowie Aufkleber auf Obst und Gemüse.
- Kennzeichnung:
- Ab Aug. 2028: EU-weit einheitliche Symbole zur Materialzusammensetzung (MĂĽlltrennung).
- Ab Feb. 2029: Zusätzliche QR-Codes für Mehrwegverpackungen zur Nachverfolgung und System-Information.
- Dokumentation – ab dem 12. August 2026 müssen Erzeuger die vollständige technische Dokumentation, die Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung (DoC) vorweisen können.
Welche Konsequenzen haben PPWR-Verstöße?
Wer ab August 2026 nicht-konforme Verpackungen auf den EU-Markt bringt, riskiert Marktzugangssperren und Bußgelder. Marktüberwachungsbehörden können jederzeit Dokumentation anfordern – und Ihr müsst sie innerhalb von 10 Tagen liefern können. Nicht irgendwann. Sofort. Wer die Dokumentation erst aufbaut, wenn die Behörde anklopft, hat ein Problem, das teuer werden kann.
Verpackung ist jetzt ein Produkt – kein Verbrauchsmaterial
Hinter der PPWR steckt ein fundamentaler Systemwechsel: Verpackungen werden regulatorisch nun wie eigenständige Produkte behandelt. Das hat weitreichende Konsequenzen für eure Datenstruktur.
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Wer bisher Verpackungen nur als pauschale Kostenstelle gefĂĽhrt hat, wird an den neuen Nachweispflichten scheitern. Unser Rat: Behandelt eure Verpackungen ab sofort wie eure Kernprodukte. Das bedeutet konkret:
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- ERP-Integration: Verpackungen benötigen eigene Stammdatensätze.
- StĂĽcklisten (BOM): Legt fĂĽr komplexe Verpackungen (z. B. Karton + Inlay + Folie + Etikett) detaillierte StĂĽcklisten (Bills of Materials) an.
- Strukturierte Datenbasis: Nur wer Materialart, Gewicht und Rezyklatanteil jeder einzelnen Komponente digital im Griff hat, kann die ab 2026 geforderte Konformitätserklärung (DoC) auf Knopfdruck rechtssicher und effizient erstellen und sich strategisch auf die kommenden Anforderungen vorbereiten
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Dieser systematische Blick hilft euch dabei, von der reinen „Reaktion auf Gesetze“ hin zu einem zukunftsfähigen Datenmanagement zu kommen.
Was Ihr jetzt tun könnt
August 2026 ist näher als er klingt. Wer jetzt anfängt, hat noch Luft.
Fangt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme an: Welche Verpackungen bringt Ihr in Verkehr? In welcher Rolle seid Ihr dabei? Wo fehlen Euch Materialdaten – und von wem müsst Ihr sie holen?
Dann geht es darum, die Lücken zu schließen: Lieferant:innen einbinden, Dokumentation aufbauen, intern klären wer wofür zuständig ist. Und schaut jetzt schon, welche Verpackungen ohnehin überarbeitet gehören – bevor der Stichtag Euch dazu zwingt.
Wenn Ihr das Thema Nachhaltigkeit grundsätzlicher angeht, lässt sich PPWR gut in eine Nachhaltigkeitsstrategie oder eine breitere Nachhaltigkeitstransformation einbetten.
Wie kann Grubengold bei der PPWR unterstĂĽtzen?
Wir schauen uns gemeinsam an, wo Ihr steht und helfen Euch, von dort aus konkret weiterzukommen. Das kann eine Bestandsaufnahme Eurer Verpackungssituation sein, eine PPWR-Strategie oder die UnterstĂĽtzung bei Dokumentation und internen Prozessen.
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Meldet Euch einfach und wir schauen gemeinsam, welche Schritte fĂĽr Euch am sinnvollsten sind.
Mini-Glossar: Die wichtigsten PPWR-Begriffe
- PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation; die neue EU-Verpackungsverordnung, in Kraft seit Februar 2025.
- Erzeugende – Dies ist die Person oder das Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickelt, herstellen lässt oder in Verkehr bringt. Entscheidend ist hier die Markenhoheit: Wer als Inverkehrbringer unter seinem Logo oder Markennamen auftritt, trägt die Hauptverantwortung für die technische Dokumentation, die Durchführung der Konformitätsbewertung und die Ausstellung der Konformitätserklärung (DoC).
- Konformitätserklärung (DoC) – Dokument, mit dem der Erzeuger rechtsverbindlich bestätigt, dass eine Verpackung alle Anforderungen der PPWR erfüllt.
- Frist: Verpflichtend ab dem 12. August 2026.
- Inhalt: Sie basiert auf einer technischen Dokumentation und wird schrittweise erweitert. Während 2026 vor allem Schadstoffgrenzwerte (z. B. Strenge PFAS-Grenzwerte) im Fokus stehen, müssen ab 2030 auch die Recyclingfähigkeit und der Rezyklatanteil darin bestätigt werden.
- Aufbewahrung: Nach einer behördlichen Anfrage hat das Unternehmen exakt zehn Tage Zeit, um die Unterlagen (wie die technische Dokumentation) vorzulegen. FĂĽr Erzeuger wichtig: Die Dokumente mĂĽssen 5 Jahre lang fĂĽr Einwegverpackungen und 10 Jahre lang fĂĽr Mehrwegverpackungen aufbewahrt werden.Â
- PPWR-Konformität – Verpackungen erfüllen alle PPWR-Anforderungen: Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Kennzeichnung, Dokumentation.
- Rezyklat / Post-Consumer-Rezyklat – Material, das aus Verbraucher:innenabfällen zurückgewonnen und als Sekundärrohstoff in neuen Verpackungen eingesetzt wird.
- Recyclingfähigkeitsklasse (A/B/C) – Bewertungssystem für Verpackungen nach ihrer Recyclingfähigkeit. Klasse C ist ab 2030 Mindestanforderung (70 %), Klasse A die höchste Stufe.
- Technische Dokumentation – Nachweisunterlagen pro Verpackung oder Verpackungsfamilie mit Materialdaten, Konformitätsbewertung und weiteren relevanten Informationen.
- Wirtschaftsakteur – Der rechtliche Oberbegriff für alle natürlichen oder juristischen Personen, die Verpflichtungen gemäß der PPWR unterliegen. Je nach Rolle variiert der Umfang der Pflichten. Zu den Wirtschaftsakteuren zählen:
- Erzeuger (Manufacturer): (Markeninhaber/Produzent)
- Lieferant: (Materiallieferant)
- Importeur: (Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern)
- Vertreiber: (GroĂź- und Einzelhandel)
- Bevollmächtigter: (Vertreter für Nicht-EU-Erzeuger)
- Fulfillment-Dienstleister: (Lagerung, Verpackung und Versand fĂĽr Dritte)
- Endvertreiber: (Abgabe an den Endverbraucher)
Unsere Expertin
Catharina Abs
Catharina ist Beraterin bei Grubengold und ihre berufliche und persönliche Leidenschaft ist nachhaltiges Wirtschaften. Mit mehrjähriger Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement – sowohl in der konzernweiten Nachhaltigkeitsabteilung eines internationalen Handelskonzerns als auch als Verantwortliche für die Nachhaltigkeitsaktivitäten eines E-Commerce-Unternehmens in der Modebranche – bringt sie umfassende Expertise in der strategischen und operativen Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen mit.
Besonders erfahren ist sie in der Umsetzung von MaĂźnahmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten, der Entwicklung effizienter Prozesse, der Zusammenarbeit in Multi-Stakeholder-Initiativen sowie der Erhebung und Analyse von Nachhaltigkeitsdaten.