Neue EU-Verordnung, kurze Frist, viele offene Fragen. Die PPWR ist seit Februar 2025 geltendes Recht â und ab August 2026 greifen die strengen Anforderungen an die Inverkehrbringung. Das bedeutet konkret: Ab diesem Stichtag dĂŒrfen Hersteller und Importeure nur noch konforme Verpackungen neu auf den Unionsmarkt bringen.
Wichtig fĂŒr den Handel: Es gibt einen Bestandsschutz fĂŒr AltbestĂ€nde bei HĂ€ndlern. Verpackungen, die bereits vor dem Stichtag rechtmĂ€Ăig in der EU in Verkehr gebracht wurden und sich in den Lagern von Vertreibern befinden, dĂŒrfen weiterhin abverkauft werden. Niemand muss vorhandene LagerbestĂ€nde vernichten. Dennoch ist Eile geboten, denn was das im Detail fĂŒr wen bedeutet und wo ihr jetzt anfangen solltet, klĂ€ren wir hier.
Die PPWR â Das Wichtigste in 60 Sekunden
Was ist die PPWR? Eine EU Verordnung die Verpackungen und VerpackungsabfÀlle europaweit einheitlich regelt.
Seit wann gilt sie? In Kraft seit dem 11. Februar 2025 die ersten Pflichten gelten ab dem 12. August 2026.
Wen betrifft sie? Nahezu alle Unternehmen die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen.
Was Ă€ndert sich? Strengere Vorgaben fĂŒr RecyclingfĂ€higkeit, Rezyklateinsatz, Mehrweg, Kennzeichnung und Verpackungsminimierung.
FĂŒr was steht PPWR?
PPWR steht fĂŒr âPackaging and Packaging Waste Regulationâ. Die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ersetzt die alte EU-Verpackungsrichtlinie von 1994 und bringt erstmals einheitliche, verbindliche Verpackungsvorschriften fĂŒr ganz Europa: RecyclingfĂ€higkeit, Rezyklateinsatz, Mehrweg, Kennzeichnung, Verpackungsminimierung.
Was vorher jedes Land anders regelte, gilt jetzt EU-weit gleich â und das betrifft Euer Unternehmen direkt, wenn Ihr Verpackungen oder verpackte Produkte auf den EU-Markt bringt.
Warum gibt es eine neue Verpackungsverordnung?
VerpackungsabfĂ€lle zĂ€hlen zu den gröĂten Abfallströmen in der EU â und die alte Richtlinie hat das Problem nicht gelöst. Zu vage, national zu unterschiedlich umgesetzt, einfach nicht mehr zeitgemĂ€Ă. Die PPWR soll das Ă€ndern: klare Anforderungen, einheitliche Standards, keine SonderfĂ€lle mehr. FĂŒr Euer Unternehmen heiĂt das: einmal richtig verstehen â und EU-weit anwenden.
Wenn Ihr das Thema grundsÀtzlicher angehen möchtet: Im Artikel zu Cradle to Cradle findet Ihr einen guten Einstieg in zirkulÀres Denken als Designprinzip.
Wann tritt die PPWR in Kraft?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die ersten Pflichten greifen ab dem 12. August 2026 â wer dann nicht-konforme Verpackungen neu auf den Markt bringt, verstöĂt gegen geltendes Recht. Danach zieht die Verordnung die Schrauben schrittweise an: bis 2040 kommen weitere Anforderungen zu Rezyklatanteilen, Mehrwegquoten und RecyclingfĂ€higkeit dazu.
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Was Ihr Euch im Kalender eintragen solltet:
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- 11. Februar 2025 â PPWR tritt in Kraft
- 12. August 2026 â Grundpflichten greifen: KonformitĂ€tsbewertung
- Mitte 2027: erweiterte Herstellerverantwortung
- 12. Februar 2028 â Kompostierungsanforderungen
- 12. August 2028 â Kennzeichnungspflichten fĂŒr Materialzusammensetzung, Sortierhinweise
- 12. Februar 2029 â Kennzeichnungspflichten fĂŒr wiederverwendbare Verpackungen
- 1. Januar 2030 â RecyclingfĂ€higkeit, Mindest-Rezyklatanteile, Mehrwegquoten, Leerraumvorgaben, Verpackungsminimierungm, Abfallreduktion
Wer ist von der PPWR betroffen?
Kurze Antwort: wahrscheinlich Ihr. Die PPWR trifft nahezu alle Akteure, die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen â unabhĂ€ngig von der Branche.
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Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: FĂŒr Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und ein Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro) gelten fĂŒr viele der strengsten Anforderungen (wie z. B. bestimmte Mehrwegquoten) Befreiungen, um die administrative Last zu begrenzen.
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FĂŒr alle anderen gilt die volle Verantwortung:
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- Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen
- Markeninhaber:innen, deren Name oder Logo auf der Verpackung steht
- Importierende Unternehmen aus Drittstaaten
- GroĂ- und Einzelhandel
- Onlinehandel und Fulfillment-Dienstleister
- Gastronomie und AuĂer-Haus-Verkauf
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Auch Unternehmen auĂerhalb der EU, die Produkte in den EU-Markt verkaufen, fallen darunter. Ihr seid nicht sicher, ob und wie die PPWR Euer Unternehmen betrifft? Dann lohnt sich eine erste EinschĂ€tzung â am besten jetzt.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Die PPWR erfasst Verpackungen jeglicher Art â Kunststoff, Glas, Papier, Metall, Holz â und das ĂŒber den gesamten Lebenszyklus. PrimĂ€rverpackungen direkt am Produkt, Umverpackungen, Transportverpackungen: alles fĂ€llt darunter.
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Was fĂŒr Euer Unternehmen besonders relevant sein kann: Die PPWR zieht eine klarere Linie zwischen Verpackung und Produkt als bisher. Ob eine HĂŒlle als Verpackung gilt, hĂ€ngt oft davon ab, ob sie ein âintegraler Bestandteil des Produktsâ ist.
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Ein genauer Blick in die Graubereiche lohnt sich:
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- Keine Verpackung: Beispielsweise Wachsschichten um KĂ€se oder wasserlösliche Folienbeutel fĂŒr GeschirrspĂŒlmittel. Diese werden als Teil des Produkts betrachtet, da sie beim Gebrauch verbraucht werden oder untrennbar mit ihm verbunden sind.
- Eindeutig Verpackung: Klassische Tee- oder Kaffeekapseln und Folienbeutel. Auch wenn sie fĂŒr die Zubereitung notwendig erscheinen, gelten sie regulatorisch als Verpackung und mĂŒssen die entsprechenden Anforderungen an RecyclingfĂ€higkeit und Kennzeichnung erfĂŒllen.
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Diese neuen Definitionen können erheblichen KlĂ€rungsbedarf auslösen â und im besten Fall dazu fĂŒhren, dass bestimmte Komponenten gar nicht unter die strengen PPWR-Auflagen fallen.
Welche Rollen gibt es in der PPWR?
Die PPWR unterscheidet verschiedene Marktteilnehmende â und jede Rolle bringt eigene Pflichten mit sich. Was viele ĂŒberrascht: Die meisten Unternehmen nehmen mehrere Rollen gleichzeitig ein. Da es sich um feststehende Rechtsbegriffe handelt, ist eine exakte Unterscheidung zwischen âErzeugerâ und âHerstellerâ essenziell:
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- Erzeuger (Manufacturer): Das ist das Unternehmen, das die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke selber herstellt, herstellen lĂ€sst oder in Verkehr bringt. Der Erzeuger trĂ€gt die produktbezogene Verantwortung: Er ist fĂŒr die technische KonformitĂ€tsbewertung, die technische Dokumentation und die EU-KonformitĂ€tserklĂ€rung (DoC) verantwortlich.
- Hersteller (Producer): Dieser Begriff bezieht sich auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Ein Hersteller ist derjenige Wirtschaftsakteur (das kann ein Erzeuger, Importeur oder Vertreiber sein), der verpackte Produkte erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereitstellt. Seine Pflichten: Anmeldung in nationalen Registern, Mengenmeldungen und Zahlung der RecyclinggebĂŒhren.
- Importeur: Wer verpackte Waren aus Nicht-EU-LĂ€ndern einfĂŒhrt, muss sicherstellen, dass der Erzeuger seine Hausaufgaben gemacht hat, und die Dokumentation prĂŒfen.
- Vertreiber (Distributor): Er stellt verpackte Waren auf dem Markt bereit (Handel), muss die KonformitĂ€t stichprobenartig prĂŒfen und Dokumente bereithalten.
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Ein Beispiel aus der Praxis: Ihr verpackt Eure Waren in Verpackungen nach Euren Vorgaben und mit Eurem Logo â seid also Erzeuger. Gleichzeitig bringt Ihr diese Waren erstmals in verschiedenen EU-LĂ€ndern auf den Markt â damit werdet Ihr in jedem dieser LĂ€nder zum Hersteller im Sinne der EPR. Zwei Rollen, unterschiedliche Pflichten. Wenn Ihr diese Rollen nicht sauber trennt, riskiert Ihr LĂŒcken in der Compliance und Probleme bei der Marktzulassung.
Wie wirkt sich die PPWR auf Unternehmen aus?
Die PPWR klingt erst einmal nach einem Verpackungsthema. In der Praxis ist sie aber vor allem eines: ein Datenprojekt.
Erhebung von Verpackungsdaten
Was steckt eigentlich in Euren Verpackungen? Welche Materialien, welche Polymere, wie viel Rezyklat? Die meisten Unternehmen können das heute nicht lĂŒckenlos beantworten. Ab August 2026 mĂŒsst Ihr es können â und belegen.
Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette
Viele der Daten, die Ihr braucht, kommen von Euren Lieferant:innen. Und die wissen oft selbst noch nicht, was auf sie zukommt â besonders wenn sie auĂerhalb der EU sitzen. Plant dafĂŒr Zeit ein: klare Abfragen, klare Erwartungen, manchmal auch Ăberzeugungsarbeit.
Berichterstattung und Dokumentation
Als Erzeugende erstellt Ihr fĂŒr jede Verpackung oder Verpackungsfamilie eine technische Dokumentation und eine PPWR-KonformitĂ€tserklĂ€rung (DoC) â und bewahrt beides fĂŒnf oder zehn Jahre auf. Behörden können sie jederzeit anfordern, und Ihr mĂŒsst sie sofort vorlegen können.
FunktionsĂŒbergreifende Koordination
PPWR-Compliance fĂ€llt in keine einzelne Abteilung. Einkauf, Produktentwicklung, Nachhaltigkeit, Logistik, Recht, IT â alle sind betroffen. Wer das intern nicht frĂŒh klĂ€rt, bekommt spĂ€ter ein Koordinationsproblem.
Was Ă€ndert sich also konkret durch die PPWR – und wann?
- RecyclingfĂ€higkeit â Alle Verpackungen mĂŒssen recyclebar sein. Bis 2030 mindestens 70 % (Klasse C), bis 2038 mindestens 80 %. Ab 2035 zĂ€hlt nur noch, was sich im industriellen MaĂstab recyceln lĂ€sst.
- Rezyklatanteil â Kunststoffverpackungen brauchen ab 2030 einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat, ab 2040 steigt die Anforderung nochmal.
- Verpackungsminimierung â Nur so viel Material wie nötig.
- Ab Feb. 2028: FĂŒr Verkaufsverpackungen (PrimĂ€rverpackungen) gilt: Leerraum muss auf das absolute MindestmaĂ fĂŒr den Produktschutz reduziert werden.
- Ab 2030: FĂŒr Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt ein harter âLeerraum-Deckelâ von maximal 50 %.Â
- Mehrweg & NachfĂŒllen (Take-away)
- Ab Feb. 2027: Pflicht zur WiederbefĂŒllung (Endvertreiber mĂŒssen es den Kunden ermöglichen, ihre eigenen, selbst mitgebrachten BehĂ€ltnisse befĂŒllen zu lassen).
- Ab Feb. 2028: Pflicht zum aktiven Wiederverwendungsangebot (Take-away-Anbieter mĂŒssen eigene Mehrweglösungen bereitstellen).
- Verbote â Ab 2030 verschwinden bestimmte nicht-funktionale Einwegformate vom Markt.
- Kompostierbarkeit â Pflicht statt Ausnahme: Bestimmte Produkte mĂŒssen kompostierbar sein, um im Bioabfall verwertet werden zu können. Das betrifft u. a. Teebeutel, Kaffeepads sowie Aufkleber auf Obst und GemĂŒse.
- Kennzeichnung:
- Ab Aug. 2028: EU-weit einheitliche Symbole zur Materialzusammensetzung (MĂŒlltrennung).
- Ab Feb. 2029: ZusĂ€tzliche QR-Codes fĂŒr Mehrwegverpackungen zur Nachverfolgung und System-Information.
- Dokumentation â ab dem 12. August 2026 mĂŒssen Erzeuger die vollstĂ€ndige technische Dokumentation, die KonformitĂ€tsbewertung und die KonformitĂ€tserklĂ€rung (DoC) vorweisen können.
Welche Konsequenzen haben PPWR-VerstöĂe?
Wer ab August 2026 nicht-konforme Verpackungen auf den EU-Markt bringt, riskiert Marktzugangssperren und BuĂgelder. MarktĂŒberwachungsbehörden können jederzeit Dokumentation anfordern â und Ihr mĂŒsst sie innerhalb von 10 Tagen liefern können. Nicht irgendwann. Sofort. Wer die Dokumentation erst aufbaut, wenn die Behörde anklopft, hat ein Problem, das teuer werden kann.
Verpackung ist jetzt ein Produkt â kein Verbrauchsmaterial
Hinter der PPWR steckt ein fundamentaler Systemwechsel: Verpackungen werden regulatorisch nun wie eigenstĂ€ndige Produkte behandelt. Das hat weitreichende Konsequenzen fĂŒr eure Datenstruktur.
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Wer bisher Verpackungen nur als pauschale Kostenstelle gefĂŒhrt hat, wird an den neuen Nachweispflichten scheitern. Unser Rat: Behandelt eure Verpackungen ab sofort wie eure Kernprodukte. Das bedeutet konkret:
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- ERP-Integration: Verpackungen benötigen eigene StammdatensÀtze.
- StĂŒcklisten (BOM): Legt fĂŒr komplexe Verpackungen (z. B. Karton + Inlay + Folie + Etikett) detaillierte StĂŒcklisten (Bills of Materials) an.
- Strukturierte Datenbasis: Nur wer Materialart, Gewicht und Rezyklatanteil jeder einzelnen Komponente digital im Griff hat, kann die ab 2026 geforderte KonformitÀtserklÀrung (DoC) auf Knopfdruck rechtssicher und effizient erstellen und sich strategisch auf die kommenden Anforderungen vorbereiten
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Dieser systematische Blick hilft euch dabei, von der reinen „Reaktion auf Gesetze“ hin zu einem zukunftsfĂ€higen Datenmanagement zu kommen.
Was Ihr jetzt tun könnt
August 2026 ist nÀher als er klingt. Wer jetzt anfÀngt, hat noch Luft.
Fangt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme an: Welche Verpackungen bringt Ihr in Verkehr? In welcher Rolle seid Ihr dabei? Wo fehlen Euch Materialdaten â und von wem mĂŒsst Ihr sie holen?
Dann geht es darum, die LĂŒcken zu schlieĂen: Lieferant:innen einbinden, Dokumentation aufbauen, intern klĂ€ren wer wofĂŒr zustĂ€ndig ist. Und schaut jetzt schon, welche Verpackungen ohnehin ĂŒberarbeitet gehören â bevor der Stichtag Euch dazu zwingt.
Wenn Ihr das Thema Nachhaltigkeit grundsÀtzlicher angeht, lÀsst sich PPWR gut in eine Nachhaltigkeitsstrategie oder eine breitere Nachhaltigkeitstransformation einbetten.
Wie kann Grubengold bei der PPWR unterstĂŒtzen?
Wir schauen uns gemeinsam an, wo Ihr steht und helfen Euch, von dort aus konkret weiterzukommen. Das kann eine Bestandsaufnahme Eurer Verpackungssituation sein, eine PPWR-Strategie oder die UnterstĂŒtzung bei Dokumentation und internen Prozessen.
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Meldet Euch einfach und wir schauen gemeinsam, welche Schritte fĂŒr Euch am sinnvollsten sind.
Mini-Glossar: Die wichtigsten PPWR-Begriffe
- PPWR â Packaging and Packaging Waste Regulation; die neue EU-Verpackungsverordnung, in Kraft seit Februar 2025.
- Erzeugende â Dies ist die Person oder das Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickelt, herstellen lĂ€sst oder in Verkehr bringt. Entscheidend ist hier die Markenhoheit: Wer als Inverkehrbringer unter seinem Logo oder Markennamen auftritt, trĂ€gt die Hauptverantwortung fĂŒr die technische Dokumentation, die DurchfĂŒhrung der KonformitĂ€tsbewertung und die Ausstellung der KonformitĂ€tserklĂ€rung (DoC).
- KonformitĂ€tserklĂ€rung (DoC) â Dokument, mit dem der Erzeuger rechtsverbindlich bestĂ€tigt, dass eine Verpackung alle Anforderungen der PPWR erfĂŒllt.
- Frist: Verpflichtend ab dem 12. August 2026.
- Inhalt: Sie basiert auf einer technischen Dokumentation und wird schrittweise erweitert. WĂ€hrend 2026 vor allem Schadstoffgrenzwerte (z. B. Strenge PFAS-Grenzwerte) im Fokus stehen, mĂŒssen ab 2030 auch die RecyclingfĂ€higkeit und der Rezyklatanteil darin bestĂ€tigt werden.
- Aufbewahrung: Nach einer behördlichen Anfrage hat das Unternehmen exakt zehn Tage Zeit, um die Unterlagen (wie die technische Dokumentation) vorzulegen. FĂŒr Erzeuger wichtig: Die Dokumente mĂŒssen 5 Jahre lang fĂŒr Einwegverpackungen und 10 Jahre lang fĂŒr Mehrwegverpackungen aufbewahrt werden.Â
- PPWR-KonformitĂ€t â Verpackungen erfĂŒllen alle PPWR-Anforderungen: RecyclingfĂ€higkeit, Rezyklatanteil, Kennzeichnung, Dokumentation.
- Rezyklat / Post-Consumer-Rezyklat â Material, das aus Verbraucher:innenabfĂ€llen zurĂŒckgewonnen und als SekundĂ€rrohstoff in neuen Verpackungen eingesetzt wird.
- RecyclingfĂ€higkeitsklasse (A/B/C) â Bewertungssystem fĂŒr Verpackungen nach ihrer RecyclingfĂ€higkeit. Klasse C ist ab 2030 Mindestanforderung (70 %), Klasse A die höchste Stufe.
- Technische Dokumentation â Nachweisunterlagen pro Verpackung oder Verpackungsfamilie mit Materialdaten, KonformitĂ€tsbewertung und weiteren relevanten Informationen.
- Wirtschaftsakteur â Der rechtliche Oberbegriff fĂŒr alle natĂŒrlichen oder juristischen Personen, die Verpflichtungen gemÀà der PPWR unterliegen. Je nach Rolle variiert der Umfang der Pflichten. Zu den Wirtschaftsakteuren zĂ€hlen:
- Erzeuger (Manufacturer): (Markeninhaber/Produzent)
- Lieferant: (Materiallieferant)
- Importeur: (Einfuhr aus Nicht-EU-LĂ€ndern)
- Vertreiber: (GroĂ- und Einzelhandel)
- BevollmĂ€chtigter: (Vertreter fĂŒr Nicht-EU-Erzeuger)
- Fulfillment-Dienstleister: (Lagerung, Verpackung und Versand fĂŒr Dritte)
- Endvertreiber: (Abgabe an den Endverbraucher)
Unsere Expertin
Catharina Abs
Catharina ist Beraterin bei Grubengold und ihre berufliche und persönliche Leidenschaft ist nachhaltiges Wirtschaften. Mit mehrjĂ€hriger Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement â sowohl in der konzernweiten Nachhaltigkeitsabteilung eines internationalen Handelskonzerns als auch als Verantwortliche fĂŒr die NachhaltigkeitsaktivitĂ€ten eines E-Commerce-Unternehmens in der Modebranche â bringt sie umfassende Expertise in der strategischen und operativen Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen mit.
Besonders erfahren ist sie in der Umsetzung von MaĂnahmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten, der Entwicklung effizienter Prozesse, der Zusammenarbeit in Multi-Stakeholder-Initiativen sowie der Erhebung und Analyse von Nachhaltigkeitsdaten.