Immer mehr Unternehmen werben mit Begriffen wie âklimaneutralâ, ânachhaltig produziertâ oder âumweltfreundlich verpacktâ. Doch was steckt wirklich dahinter â und wo beginnt Greenwashing?
Genau hier sollte die Green Claims Directive (GCD) ansetzen: eine geplante EU-Richtlinie, die klare Regeln schaffen soll, wann und wie Umweltversprechen ĂŒberhaupt kommuniziert werden dĂŒrfen. Ziel ist/war es, Verbraucher:innen vor irrefĂŒhrenden Green Claims zu schĂŒtzen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen fĂŒr Unternehmen zu schaffen, die echte Nachhaltigkeit nachweislich leben.
Auch wenn die Richtlinie aktuell faktisch âon hold“ ist, bleibt das Thema hochrelevant â gerade weil Greenwashing-Risiken zunehmend rechtliche, finanzielle und reputative Konsequenzen haben. Einen Ăberblick ĂŒber alle relevanten Nachhaltigkeitsregulierungen 2026 findest du in unserem Wissensartikel.
Was ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive â auf Deutsch âRichtlinie zu Umweltangabenâ â ist ein Vorschlag der EU-Kommission vom MĂ€rz 2023 zur BekĂ€mpfung von Greenwashing. Sie soll sicherstellen, dass Umweltversprechen in der Werbung kĂŒnftig klar, ĂŒberprĂŒfbar und wissenschaftlich fundiert sind.
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Der Hintergrund: Eine EU-Studie zeigt, dass ĂŒber die HĂ€lfte der Umweltangaben auf Produkten unbelegt oder ĂŒbertrieben sind.
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Verbraucher:innen verlassen sich zunehmend auf solche Claims â mit hohen Erwartungen. Die GCD soll deshalb fĂŒr Vertrauen, Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen.
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Sie ist Teil des European Green Deal und des EU Circular Economy Action Plan â zwei Kernstrategien fĂŒr eine klimaneutrale Wirtschaft in der EU.
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Im Kern betrifft sie freiwillige Umweltangaben, also Aussagen, die Unternehmen aus eigenem Antrieb in ihrer Kommunikation verwenden. Beispiele: âklimaneutralâ, ânachhaltig verpacktâ, âkompensiertâ, âgrĂŒn produziertâ.
Damit solche Claims gelten, mĂŒssen sie kĂŒnftig auf ĂŒberprĂŒfbaren Daten basieren, transparent dokumentiert und unabhĂ€ngig geprĂŒft werden.
Kommt die Green Claims Directive ĂŒberhaupt?
Die Verabschiedung der GCD steht derzeit in Frage â und das sorgt in der Unternehmenspraxis fĂŒr Unsicherheit. UrsprĂŒnglich war geplant, dass die Richtlinie 2024 oder frĂŒhestens 2025 verabschiedet wird. Doch schon 2024 geriet der Prozess ins Stocken â unter anderem durch Zeitdruck vor den EU-Wahlen und politische Differenzen ĂŒber den Geltungsbereich der Richtlinie.
đ Aktueller Stand (Juni 2025)
Am 20. Juni 2025 kĂŒndigte die EU-Kommission an, den GCD-Vorschlag zurĂŒckzuziehen. Hintergrund: u. a. der Streit ĂŒber die Einbeziehung von Kleinstunternehmen sowie ungeklĂ€rte Fragen zur Finanzierung und Umsetzung der verpflichtenden VorabprĂŒfung. Eine formelle RĂŒcknahme ist jedoch noch nicht erfolgt â der Status bleibt unklar. Bitte diesen Kasten bei Ănderungen regelmĂ€Ăig aktualisieren.
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Konkret prĂŒft die Kommission, ob wesentliche Inhalte der GCD nicht bereits durch andere Regelwerke â insbesondere die EmpCo-Richtlinie â abgedeckt werden. Damit lebt die Richtlinie zwar weiter â aber in welcher Form und mit welchem Umfang, ist offen.
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FĂŒr Unternehmen heiĂt das: Die regulatorischen Anforderungen an Umweltaussagen kommen â die EmpCo-Richtlinie macht das bereits ab September 2026 verbindlich. Wer heute schon vorbereitet ist, verschafft sich einen Vorsprung.
Wen betrifft die Green Claims Directive?
Die Richtlinie richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in der EU vermarkten. Damit zielt sie auf den B2C-Bereich â also auf Aussagen, die direkt an Konsument:innen gerichtet sind. (B2B-Kommunikation ist derzeit nicht ausdrĂŒcklich erfasst, könnte aber langfristig ebenfalls relevant werden.)
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Besonders betroffen sind Unternehmen aus Bereichen wie:
- KonsumgĂŒterhersteller
- Handelsketten und Einzelhandel
- Energie- und Versorgungsunternehmen
- Verpackungs- und Lebensmittelindustrie
- Textil- und Modebranche
Praktisch relevant wird die Green Claims Direktive ĂŒberall dort, wo Produkteigenschaften mit UmwelteinflĂŒssen oder Attributen wie âklimaneutralâ beworben werden â also immer dann, wenn Umweltclaims in der B2C-Kommunikation eine Rolle spielen.
Was soll die Green Claims Directive regeln?
Ziel der gcd ist es, Umweltclaims zu standardisieren, unbelegte Aussagen (etwa âklimaneutralâ ohne Nachweis) zu unterbinden und die Vergabe von Nachhaltigkeitslabels zu ordnen. Im Fokus stehen UmwelteinflĂŒsse eines Produkts oder einer Dienstleistung ĂŒber den Lebenszyklus sowie deren nachvollziehbare BegrĂŒndung.
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Kernpunkte des Entwurfs:
- Belegpflicht fĂŒr Umweltangaben
Aussagen wie âklimaneutralâ, âumweltfreundlichâ oder âklimaschonendâ dĂŒrfen nur verwendet werden, wenn sie durch wissenschaftlich fundierte Nachweise gestĂŒtzt sind â z. B. Lebenszyklusanalysen (LCA), anerkannte Berechnungsmethoden - VorprĂŒfung durch unabhĂ€ngige Stellen
Unternehmen sollen Claims kĂŒnftig vor der Veröffentlichung von einer akkreditierten, unabhĂ€ngigen PrĂŒfstelle validieren lassen. Erst nach Anerkennung darf der Claim kommuniziert werden. - Regulierung von Nachhaltigkeitslabels und Siegeln
Nur offiziell anerkannte Siegel oder Umweltzeichen dĂŒrfen kĂŒnftig verwendet werden. Private Labels oder Eigenkreationen ohne transparente PrĂŒfkriterien sollen enden. - Verbot unbelegter Zukunftsversprechen
Aussagen wie âBis 2030 klimaneutralâ sollen nur erlaubt sein, wenn ein nachvollziehbarer Plan mit klaren Zielen existiert und nachweisbar ist. - Harmonisierung und Transparenz
Die Richtlinie fordert, dass Unternehmen Umweltaussagen verstĂ€ndlich, vergleichbar und transparent aufbereiten â auch Bilder, Farben oder Symbolik sind eingeschlossen.Â
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Damit verschiebt sich der Fokus: Nicht nur die Richtigkeit, sondern auch die Wirkung einer Aussage auf Verbraucher:innen wird entscheidend.
Green Claims vs. EmpCo â Was ist der Unterschied?
Obwohl beide Regelwerke dasselbe Ziel verfolgen â nĂ€mlich Greenwashing zu begegnen â unterscheiden sie sich in ihrem Ansatz.
Thema
Green Claims Directive (GCD)
EmpCo-Richtlinie
Zielsetzung
Einheitliche Standards und PrĂŒfpflicht fĂŒr Umweltangaben
Schutz vor irrefĂŒhrenden Nachhaltigkeitsaussagen und bessere Info
Nachweispflicht
Ja â wissenschaftliche Belege, Zertifizierung durch Dritte
Nein â Fokus auf VerstĂ€ndlichkeit, Offenlegung und Transparenz
Inhaltlicher Fokus
Freiwillige Umweltangaben (z. B. âklimaneutralâ)
Allgemeine Werbeaussagen mit Umweltbezug
Status
Vorschlag â uneinheitlicher Stand, teilweise ausgesetzt
Richtlinie beschlossen (RL 2024/825) mit Umsetzung bis 2026
WĂ€hrend EmpCo-Richtlinie primĂ€r im Rahmen der Richtlinie ĂŒber unfaire wirtschaftliche Praktiken ansetzt und irrefĂŒhrende Aussagen gegenĂŒber Verbraucher:innen adressiert, legt die gcd die technischen Nachweis- und PrĂŒfpflichten fĂŒr konkrete Umweltclaims und Nachhaltigkeitslabels fest.
Was wĂŒrde die Green Claims Directive fĂŒr Unternehmen bedeuten?
Wenn die Richtlinie oder eine vergleichbare Regelung in Kraft tritt, verĂ€ndert sich die Kommunikation ĂŒber Nachhaltigkeit â und die dahinter liegenden Prozesse. Das heiĂt konkret fĂŒr Euer Unternehmen:
Bestehende Claims prĂŒfen und dokumentieren
Analysiert sĂ€mtliche Kommunikation mit Umweltbezug â von Website und Verpackung bis hin zu Social Media oder ProduktbroschĂŒren. Dokumentiert, welche Daten hinter den Claims stehen und ob eine unabhĂ€ngige PrĂŒfung möglich ist.
Datenbasierte Nachweise vorbereiten
Ihr braucht belastbare Daten: Lebenszyklusanalysen (LCA), COâ-Bilanzen, externe Audits oder Lieferkettenbewertungen. Diese Daten sind spĂ€ter Grundlage fĂŒr jeden zulĂ€ssigen Green Claim.
Interne Prozesse auf PrĂŒfung vorbereiten
Etabliert eine interne Freigabe- und PrĂŒfstruktur. Marketing, Kommunikation und Legal sollten gemeinsam prĂŒfen, ob neue Claims rechtlich zulĂ€ssig und belegbar sind. So werdet Ihr reaktiv sicher und proaktiv effizient.
Vorbereitung auf nationale Umsetzung
Nach Verabschiedung werden Richtlinien in nationales Recht umgesetzt â etwa in Deutschland via UWG oder Produkthaftungsrecht. Wer frĂŒh dokumentiert und Prozesse etabliert, hat spĂ€ter weniger Aufwand.
Kommunikation intern & extern anpassen
Entwickelt Schulungen fĂŒr Teams, passt externe Kommunikation an: Nur kommunizieren, was belegbar und geprĂŒft ist. Das bedeutet keinen Verzicht auf Storytelling â aber auf GlaubwĂŒrdigkeit und Nachvollziehbarkeit.
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Wenn Du Eure Nachhaltigkeitsaussagen stĂ€rken willst, setz ergĂ€nzend auf anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierungen.Â
Typische Aussagen, die kĂŒnftig problematisch wĂ€ren
Die GCD betrifft nicht nur bestimmte Wörter, sondern auch Darstellungen, Symbole und den gesamten Kontext. KĂŒnftig gelten Claims wie âCOâ-neutralâ, âklimaschonend produziertâ, ânachhaltig verpacktâ, â100 % biologisch abbaubarâ (ohne Zeitangabe oder Bedingungen) oder eigens gestaltete Nachhaltigkeits-Labels als riskant, wenn sie nicht eindeutig nachweisbar sind.
Wie das kĂŒnftig in der Praxis aussehen soll, zeigt die EmpCo-Richtlinie bereits sehr deutlich:
Nicht mehr zulĂ€ssig: âNachhaltig verpacktâ
ZulĂ€ssig: âVerpackung besteht zu 70 % aus Recyclingpapier, FSC-zertifiziertâ
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Nicht mehr zulĂ€ssig: âKlimaneutral produziertâ
ZulĂ€ssig: âProduktspezifischer COâ-FuĂabdruck: 102 g COâe (Scope 1â3), kompensiert ĂŒber Projekt XYZâ
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Nicht mehr zulĂ€ssig: âEnthĂ€lt Rezyklatâ
ZulĂ€ssig: âFlasche enthĂ€lt 50% PET-Rezyklat, zertifiziert nach DIN EN 15343â
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Das Prinzip dahinter ist klar: Selbst wenn ein Claim inhaltlich korrekt ist, muss er kĂŒnftig vollstĂ€ndig belegbar, prĂ€zise formuliert und fĂŒr Verbraucher:innen nachvollziehbar kommuniziert werden.
Welche Sanktionen drohen bei VerstöĂen?
Die Green Claims Directive sieht bei VerstöĂen deutliche Sanktionen vor.
Unternehmen mĂŒssen kĂŒnftig mit BuĂgeldern in signifikanter Höhe rechnen â die Mitgliedstaaten sollen Strafrahmen festlegen, die âwirksam, verhĂ€ltnismĂ€Ăig und abschreckendâ wirken. Orientiert wird sich dabei an bestehenden EU-Regelungen, wo Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes möglich sind.
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Neben finanziellen Sanktionen drohen auch Reputations- und Vertrauensverluste, wenn fehlerhafte Claims öffentlich richtiggestellt werden mĂŒssen. In besonders schweren FĂ€llen können Produkte zurĂŒckgerufen oder Werbematerialien eingezogen werden. Auch Abmahnungen und Klagen durch Wettbewerber:innen oder Verbraucher:innenorganisationen bleiben wahrscheinlich.
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Kurz gesagt: Wer Greenwashing-Risiken ignoriert, setzt nicht nur die eigene GlaubwĂŒrdigkeit aufs Spiel, sondern auch Umsatz und Marktposition.
Unsere EinschÀtzung zur Zukunft der Green Claims
Die Green Claims Directive wird in ihrer ursprĂŒnglichen Form sehr wahrscheinlich nicht mehr kommen. Der politische RĂŒckenwind ist weg, die Kommission hat den RĂŒckzug bereits signalisiert â und das aus gutem Grund.
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Der entscheidende Knackpunkt war nie die Intention der Richtlinie, sondern ihre Umsetzbarkeit: Die GCD hĂ€tte vorgeschrieben, dass Umweltaussagen vor der Veröffentlichung durch akkreditierte, unabhĂ€ngige PrĂŒfstellen zertifiziert werden mĂŒssen.Â
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Klingt sinnvoll â wirft in der Praxis aber zwei ungelöste Fragen auf: Wer soll diese PrĂŒfung ĂŒberhaupt durchfĂŒhren? Entsprechende Strukturen existieren in den meisten Mitgliedstaaten schlicht noch nicht. Und wer soll das bezahlen? Gerade fĂŒr kleine und mittelstĂ€ndische Unternehmen wĂ€ren die Kosten und der Aufwand kaum tragbar gewesen.
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Stattdessen laufen die Vorbereitungen jetzt auf die EmpCo-Richtlinie â und auch dort gibt es bereits Gegenwind aus der Wirtschaft. Das zeigt: Das Thema Greenwashing-Regulierung bleibt politisch heiĂ, die genaue Ausgestaltung aber umstritten.
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FĂŒr Unternehmen bedeutet das keine Entwarnung. Die EmpCo ist ab September 2026 verbindlich und verbietet bereits heute viele der Pauschalaussagen, die lange Standard waren. Wer jetzt seine Nachhaltigkeitskommunikation auf ein solides Fundament stellt, ist auf beide Szenarien vorbereitet â egal, ob eine GCD-Nachfolgeregelung kommt oder nicht.
Unsere Experten
Alice Gossrau
Alice ist Expertin fĂŒr das Thema (Nachhaltigkeits-)Kommunikation, die ĂŒberzeugt â sowohl bei unseren internes Themen als auch bei unseren Kunden. So hilft sie Unternehmen, NachhaltigkeitsmaĂnahmen und -ambitionen gezielt in Szene zu setzen. Zuvor sammelte sie umfassende Erfahrung im Account Management und Sales.
Ihren akademischen Weg begann sie mit einem Bachelor in Business Administration an der FH MĂŒnster, inklusive eines Auslandsaufenthalts in England, und fĂŒhrte ihn mit einem Master an der UniversitĂ€t zu Köln fort.
