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CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive – Was ist das?

CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive – Was ist das?

Mit der Klimakrise stehen wir einer der größten Herausforderungen der Menschheit gegenüber. Innovative Transformation und agile Nachhaltigkeitsentwicklung sind Wege, für Startups, KMUs und Großkonzerne, ihren Teil zum Klimaschutz beizutragen. Zum Teil sind hierfür Änderungen der unternehmenseigenen Prozesse nötig. Für Kontrolle und Monitoring sorgt konsequentes Messen und Überprüfen jedes einzelnen Schrittes. Die neuen Kriterien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen nach CSRD -Corporate Sustainability Reporting Directive setzen dafür wichtige Standards.

Nachhaltigkeitsgesetze: Entwicklung und Abkürzungen

CSR:

  • Corporate Social Responsibility
  • Meint die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens.
  • CSR beschriebt die konkreten Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft

CSRD: 

  • Corporate Sustainability Reporting Directive
  • Ist eine Erweiterung und Neuerung des NFRD. Die EU stärkt damit die nicht-finanzielle Berichtspflicht im Bereich Nachhaltigkeit von Unternehmen, KMUs, Startups und allen weiteren wirtschaftlichen Akteur:innen. 

NFRD: 

  • Nonfinancial Reporting Directive
  • Die bisherige nicht-finanzielle Reportingrichtlinie wird durch die neuen Berichtsstandards der CSRD ersetzt. 

Die Richtlinie soll zum 01. Dezember 2022 in nationales Recht der europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und damit ab dem 01. Januar 2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Das sieht der Zeitplan der Europäischen Kommission vor. Zur Umsetzung schlägt die Europäische Union in ihrem Entwurf von Juni 2022 ein Stufenmodell mit folgendem Zeitplan vor: 

  • Am 01. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstellung 2025) 
  • Am 01. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit noch nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026)
  • Am 01. Januar 2026 für börsennotierte KMUs sowie für kleine nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028 (bis 2028 haben diese Unternehmen also die Möglichkeit, sich gegen die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu entscheiden). 

Wer ist von der CSRD Berichtspflicht betroffen?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive ersetzt die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive. Mit diesem Update wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für mehr Unternehmen und KMUs zur Pflicht. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeitsentwicklung getan. Die Berichtspflicht umfasst nun alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen). Auch alle nicht kapitalmarktorientierten Betriebe sind von der CSRD erfasst, vorausgesetzt sie erfüllen zwei der drei folgenden Kriterien:

  • Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro
  • Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. Euro
  • Das Unternehmen hat mehr als 250 Mitarbeiter:innen 
  • Tochterunternehmen:
    • Tochterunternehmen sind von der Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD entbunden, sobald eine Berichterstattung durch das Mutterunternehmen erfolgt. Das Tochterunternehmen muss auf den Konzernbericht verweisen.
    • Ab 2028 sind auch Tochterunternehmen von der Berichterstattung nach Nachhaltigkeitsaspekten betroffen. Die Berichtspflicht wird damit ausgeweitet. Ab dem Jahr 2028 wollen EU-Rat und EU-Parlament auch nichteuropäische Unternehmen, die jedoch einen Nettoumsatz von <150 Mio. Euro erzielen sowie mindestens eine Zweigniederlassung in der Europäischen Union haben, zu CSRD-Reporting verpflichten. 
  • In Bezug auf KMUs sollen die Standards einen überschaubaren Rahmen bekommen. Vereinfachte Berichtstandards für kapitalmarktorientierte KMUs sind vorgesehen. Dieses Konzept soll bis zum 31. Oktober 2023 erstellt werden. Als delegierte Rechtsakte sollen sie in einem Verhältnis angewendet werden können, das der Organisation und ihren Ressourcen sowie den relevanten Stakeholdererwartungen entspricht. 

Was bedeutet das neue Gesetz für Nachhaltigkeitsberichte deutscher Firmen?

Durch CSRD werden verbindliche europäische Berichtsstandards eingeführt (ESRS). Dieser Richtlinienvorschlag ist ein weiterer wichtiger Entwicklungsschritt. Diese setzen sich zusammen aus sektorenunabhängigen, sektorenspezifischen sowie organisationsspezifischen Faktoren. 

In Deutschland war für die Berichterstattung bisher das Wesentlichkeitsprinzip grundlegend. Dieses wird nun ersetzt durch das Prinzip der doppelten Materialität. Dieses bestimmt, welche Aspekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung offengelegt werden müssen. Voraussetzung hierfür ist eine Wesentlichkeitsanalyse. 

→ Sachverhalte sind dann wesentlich, wenn … 

  • … sie entweder für den Geschäftserfolg wesentlich sind … 
  • … oder in ökologischer und sozialer Hinsicht ausschlaggebend sind. 

Das Verständnis von Nachhaltigkeit der Europäischen Union umfasst damit nicht nur die Auswirkungen von Unternehmen auf Emissionen und Ressourcen, sondern bezieht ihre soziale Bedeutung mit ein. Der Bereich Sustainability erhält damit einen weiteren Rahmen – die soziale Komponente. Doppelte Materialität deshalb, weil für den Lagebericht nicht mehr ausschließlich finanzielle Aspekte relevant sind, sondern ebenso die nichtfinanziellen, die sozial-ökologische Auswirkungen des unternehmerischen Handelns, einbezogen werden (impact materiality + finance materiality). 

CSRD wird in Deutschland durch das CSR-RUG umgesetzt (siehe dazu auch unseren Blogbeitrag: https://grubengold.io/blog/csr-rug/).

Was muss ich tun, wenn ich von den CSRD-Reporting-Vorgaben betroffen bin?

Erst einmal: kein Grund zum Ärgernis! CSRD ist im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union sowie der Anerkennung der Verantwortung von Unternehmen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Verpflichtung zum Nachhaltigkeitsreporting ist für Unternehmen eine Möglichkeit, die eigenen Auswirkungen in Bezug auf Sustainability zu reflektieren und den Unternehmenseigenen Nachhaltigkeitskodex zu entwickeln. 

Ein Überblick – Worauf ihr bei der Erstellung eures CSRD-Berichts achten müsst und welche Information enthalten sein müssen: 

  • Es muss eine Erklärung enthalten sein, die für das Verständnis des Geschäftsverlauf, des -ergebnisses, der Unternehmenslage und der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit erforderlich sind. Der Anwendungsbereich ist also weit gefasst. 
  • Das Geschäftsmodell sowie -strategie sollen beschrieben werden, denn das Geschäftsmodell hängt fundamental mit der nachhaltigen Wirkung zusammen.
  • Die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens sollen dargestellt werden. 
  • Die Entwicklungsschritte, die das Unternehmen hinsichtlich dieser Ziele durchgemacht hat, sollen dargestellt werden. 
  • Die Rolle der Instanzen innerhalb des Unternehmens hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele ist ebenfalls Teil der Berichtspflicht (Werden Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane den Anforderungen gerecht?). 
  • Unternehmensrichtlinien bezüglich Nachhaltigkeitsbelangen sollen aufgeführt werden 
  • Relevante Verfahren sollen beschrieben werden:
    • Ein sorgfältiges Prüfverfahren (Due-Diligence-Verfahren) 
    • Principal Adverse Impacts (die relevantesten tatsächlichen oder potenziellen nachteiligen Auswirkungen zusammenhängend mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens, einschließlich seiner eigenen Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und Lieferkette) 
    • Ergriffene Maßnahmen und Auswirkungen dieser, um negative Auswirkungen zu beheben, auszugleichen oder abzumildern. 
  • Eine Risikobeschreibung des Unternehmens hinsichtlich der Nachhaltigkeitsbelange einschließlich Abhängigkeiten und Umgang des Unternehmens mit diesen. 
  • Darlegung aller hierfür relevanten Indikatoren. 
  • Ebenfalls sollen Angaben zu immateriellen Vermögenswerten des Unternehmens aufgeführt werden (intellektuelles, soziales, Humankapital). 
  • Eine Erklärung darüber, wie das Unternehmen diese Informationen erhebt und auswertet, soll in dem Bericht nach Corporate Sustainability Reporting Directive enthalten sein.
  • Die Nachhaltigkeitsinformationen sollen zukünftig im Lagebericht des Geschäftsberichts enthalten sein. Spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres soll dieser erscheinen. 
  • Auch das Berichtsformat ist nicht mehr frei wählbar. Der Report muss den Anforderungen der Maschinenlesbarkeit entsprechen (sog. “Single electronic Reporting Format”). 

Wie fange ich an, die CSRD Richtlinie umzusetzen?

Das Reporting nach CSRD-Richtlinie kann herausfordernd sein, wenn der Report zum ersten Mal erstellt wird. Eine genaue Datenerhebung unter Berücksichtigung der Vorgaben ist für die Umsetzung ausschlaggebend. 

Die Angabe aller Nachhaltigkeitsinformationen muss in der Berichtserstellung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Fehlen Informationen oder Daten ist dies im Reporting zu kennzeichnen und im darauffolgenden Bericht nachzuliefern.

Es bietet sich an, einen Entwurf zu erstellen und diesen zu überarbeiten, bis er den Kriterien entspricht. Dieser sollte abschließend einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, so dass er den Vorgaben entspricht. 

In Deutschland wird die CSRD durch das CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzt) angewendet. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) können Unternehmen die  Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) zu nichtfinanziellen Informationen erfüllen.

Wichtige Aspekte der CSRD zusammengefasst

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD umfasst unterschiedliche Gebiete: 

  • Die Struktur für die Taxonomie geben die sechs Umweltziele der EU vor. Angaben zu diesen sollen im Nachhaltigkeitsreporting enthalten sein:
    • Klimaschutz 
    • Anpassungen bedingt durch den Klimawandel 
    • Wasser- und Meeresressourcen
    • Kreislaufwirtschaft
    • Umweltverschmutzung
    • Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • Angaben zu gesellschaftlichen Aspekten gehören ebenso in den Report:
    • Chancengleichheit für alle, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter und gleiche Entlohnung für gleiche Tätigkeit, Ausbildung und Qualifizierung sowie Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung
    • Arbeitsbedingungen, sicherer Arbeitsplätze, Entlohnung, sozialer Dialog, Tarifverhandlungen, Arbeitnehmer:innenbeteiligung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie einer gesunden, sicheren und gut angepassten Arbeitskontext
    • Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratischen Grundsätze und internationalen Standards
  • Governance-Aspekte zählen ebenso zu den Sachverhalten des CSRD-Berichts:
    • Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens u.a. hinsichtlich der Nachhaltigkeitsbelange, sowie deren Zusammensetzung
    • Unternehmensethik und -kultur
    • Politisches Engagement des Unternehmens
    • Management und die Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartner*innen
    • Interne Systeme zur Kontroll- und Risikomanagement

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