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EU Flaggen mit einem gelben Omnibus davor

CSRD Omnibus-Verfahren: Was heißen die Veränderungen für mein Unternehmen?

Die angekündigten Änderungen durch das Omnibus-Verfahren der EU-Kommission fallen härter aus als viele es vermutet und erhofft hatten. Spekuliert wurde auf eine zeitliche Verschiebung und eine Vereinfachung der Berichtspflicht. Wenn die Anträge so durchkommen, wie sie nun präsentiert wurden, entfällt die Berichtspflicht für viele KMUs komplett. Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig gewesen wären und über 1000 Mitarbeitende haben, bekommen einen Aufschub über 2 Jahre. 

CSRD Omnibus: Die einen jubeln, die anderen trauern. 

Wie bei so vielen Themen, ist auch dieses hier nicht schwarz oder weiß. Bislang haben von der CSRD-Pflicht vor allem Softwarehersteller und Beratungen profitiert. Die Umwelt hat noch wenig Wirkung gespürt. Auch uns als Beratung trifft diese Änderung, aber wir sind in unserer Beratungsleistung breit aufgestellt, so dass wir unsere Kraft nun wieder mehr auf Transformationsthemen lenken können. Das Thema rund um die CSRD-Pflicht und die nun anstehenden Änderungen ist sehr ambivalent.

 

Wir haben im Team viel diskutiert und haben natürlich auch unterschiedliche Perspektiven und Meinungen, die wir gerne teilen wollen: 

  • Unternehmen, die sich noch nicht auf die CSRD-Berichtserstattung eingestellt hatten, fällt nun eine Last ab. Unternehmer*innen, die proaktiv und vorausschauend gehandelt haben, werden nun durch die Änderungen bestraft. 
  • Unternehmen, die sich intrinsisch mit Nachhaltigkeit befassen, werden auch weiterhin daran arbeiten Transparenz zu schaffen. Sehr gut, dass sie nun mehr Ressourcen für die Transformation haben und keine zu formalen Berichte schreiben müssen.
  • Die Erleichterung in der Berichterstellung hätte ich begrüßt und auch der Ausschluss von manchen KMUs erschien mir sinnvoll. Dass nun aber 80% der Unternehmen, die vorher berichtspflichtig gewesen wären, nicht mehr berichtspflichtig sind, geht mir zu weit. 
  • Die EU schafft so eine Unsicherheit bei Unternehmen. Mit dem Zurückrudern in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung macht die EU sich ein stückweit unglaubwürdig. Unternehmen, die das EU-Recht ernst genommen haben, haben nun ggf. schon hohe Investitionen getätigt, die nicht nötig gewesen wären. Die Erfahrungen werden dazu führen, dass EU-Recht nicht mehr proaktiv und vorausschauend berücksichtigt wird, bevor es in nationales Recht gewandelt wird.
  • Ich begrüße, dass KMUs, die durch die Lieferkette gezwungen werden zu berichten, nur noch zum VSME (dem freiwilligen Standard) verpflichtet werden können. 
  • Die EU hat durch ihre Regulatorik in den letzten Jahren eine Branche, Studiengänge, Arbeitsplätze geschaffen, die sich nun neu orientieren müssen. Hier wäre eine langfristige Stabilität ein wichtiges Signal gewesen.
  • Das besondere der CSDDD war, dass die gesamte Lieferkette begutachtet werden musste. Mit Aufwand auf Seiten der Unternehmen, aber auch mit dem großen Potenzial wirklich etwas gegen Menschenrechtsverletzungen tun zu können. Die Beschränkung auf die direkten Zulieferer (Tier 1) ist aus meiner Sicht ein Schritt in die falsche Richtung.
  • Die CSDDD war sehr formal und in manchen Punkten, konnten die Unternehmen die gefragten Daten vielleicht schlicht nicht bereitstellen. Eine Lockerung habe ich daher begrüßt. Es bleibt natürlich sehr wichtig, sich die Lieferkette anzusehen.
  • Sich mit dem Thema EU-Taxonomie zu befassen, kann auch auf freiwilliger Basis Sinn machen, wenn Banken und Investoren weiterhin Interesse an grünen Investitionen haben.
  • Dass für die Finanzbuchhaltung jedes Jahr sehr viel Geld ausgegeben wird, wird akzeptiert ohne es in Frage zu stellen. Für den Nachhaltigkeitsbericht, der sogar eine positive Wirkung auf Gesellschaft, Umwelt und Wertschöpfung für das Unternehmen bringt, sind Unternehmen nicht bereit, Geld auszugeben. Das ist schade, aber hoffentlich auch nur eine vorübergehende Situation. 
  • Manche Unternehmen machen sich zu klein im Sinne ihrer Wirkung auf die Umwelt, so dass eine formale Wesentlichkeitsanalyse aus meiner Sicht schon Sinn gemacht hat. Ich würde mir wünschen, dass wir die Wesentlichkeitsanalyse auch für Unternehmen unter 1000 Mitarbeitenden beibehalten. 

CSRD Omnibus: Und nun? Der Blick nach vorne

Wir wären nicht Grubengold, wenn wir nicht auch hier eine Chance sehen würden. Viele Unternehmen haben ihr Nachhaltigkeitsmanagement aufgebaut bzw. sind gerade dabei. Wenn hier nun Kapazitäten frei werden, lasst uns an der wahren Transformation arbeiten. Ein geschriebener Bericht führt nicht automatisch dazu, dass sich ein Unternehmen auch wandelt. Jetzt haben wir die Chance freigewordene Ressourcen und gewonnene Zeit in etwas richtig wertvolles zu investieren. Lasst uns gemeinsam an Nachhaltigkeitsstrategien arbeiten, die Kultur im Unternehmen verändern, die Geschäftsmodelle transformieren und so wirklich was bewegen. 

 

Wenn man sich die Situation als Pendel vorstellt, hat die umfangreiche und sehr formale Berichtspflicht das Pendel bis zum Anschlag ausschlagen lassen. Das hat viele Firmen überfordert und war ein Schritt zu viel. Niemand hatte mehr Lust auf das Thema Nachhaltigkeit, weil es zur unangenehmen und teuren Pflicht geworden ist. Nachhaltigkeitsmanager haben sich, um ihre Arbeit zu machen, in der Firma unbeliebt gemacht. Nun mit dem Omnibus-Verfahren schlägt das Pendel sehr weit in die andere Richtung. Das Problem bleibt bestehen. Wir müssen unsere Wirtschaft transformieren. Die Unternehmen sind nun gefragt, die Veränderungen freiwillig vorzunehmen und das als riesige Chance zu begreifen. Denn nun haben sie Kapazitäten für die wahre Transformation. Sollte diese Chance nicht genutzt werden, wird das Pendel (wie es beim Pendel nunmal so ist) wieder sehr stark in die andere Richtung schwingen. 

 

Aus Grubengold Sicht macht es nicht viel Sinn zu viel Energie in Berichtserstellung zu stecken. Die Energie sollte lieber in die Transformation fließen und diese Möglichkeit ergibt sich nun. Transparenz bleibt super wichtig und daher bleibt nur der Appell: Kümmert euch, liebe Unternehmen, und nutzt die Chance.

 

Wenn ihr mehr über das Omnibus-Verfahren und wie ihr damit umgehen könnt, lernen wollt, dann meldet euch zu unserem Webinar am 19.03.2025 an. 

Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Im Rahmen des Omnibusverfahrens wurden folgende Anpassungen an der CSRD beschlossen:

  • Reduzierung der Berichtspflichtigen Unternehmen: Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sind verpflichtet, nach der CSRD zu berichten.

  • Erleichterungen für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen können die Bereitstellung von Daten für größere Unternehmen im Rahmen der CSRD ablehnen, was ihre administrative Belastung verringert. 

 

Anpassungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD erfährt durch das Omnibusverfahren folgende Änderungen:

  • Fokus auf direkte Lieferanten: Die Sorgfaltspflichten beschränken sich nun auf direkte Lieferanten, anstatt die gesamte Wertschöpfungskette zu umfassen. 

  • Verlängerte Überprüfungsintervalle: Anstelle jährlicher Kontrollen sind Überprüfungen nun alle fünf Jahre vorgesehen. 

  • Verschiebung des Inkrafttretens: Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wird auf Mitte 2028 verschoben. 

Überarbeitungen der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie wird wie folgt angepasst:

  • Anhebung der Schwellenwerte: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio.€ Umsatz sind verpflichtet, nach der EU-Taxonomie zu berichten. 

  • Freiwillige Berichterstattung für kleinere Unternehmen: Unternehmen mit bis zu 450 Mio. € Umsatz können freiwillig berichten. 

Modifikationen des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wird durch folgende Maßnahmen angepasst:

  • Ausnahmen für kleine Importeure: Importeure mit weniger als 50 Tonnen jährlich werden von den CBAM-Pflichten befreit, was etwa 90 % der Unternehmen betrifft. 

  • Fokus auf große Emittenten: Nur noch energieintensive Unternehmen, die 99 % der betroffenen Emissionen ausmachen, müssen berichten. 

Nächste Schritte und Ausblick

Die vorgeschlagenen Änderungen des Omnibusverfahrens bedürfen der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU. Es wird erwartet, dass die endgültige Verabschiedung bis Ende 2025 erfolgt. Während einige Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich die Reformen unterstützen, gibt es auch kritische Stimmen, die befürchten, dass die Lockerungen die Nachhaltigkeitsziele der EU untergraben könnten. 

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