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Lieferkettengesetz: LkSG

Lieferkettengesetz: LkSG

Lieferkettengesetz auf einen Blick: vom Einstieg zur Umsetzung.

Willkommen zu einem einfachen Einstieg in das Thema Lieferkettengesetz.

Du erhältst einen Überblick, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Start, ein Checklisten-Beispiel für deine Risikonanalyse und einen Mustertext für deine Grundsatzerklärung.

Dieser Artikel versetzt dich in die Lage das Thema in eurem Unternehmen in die Hand zu nehmen und die Umsetzung zu starten.

Lieferkettengesetz kurz und knapp

Wer?

Das LkSG gilt 

  • ab 2023 für Firmen ab 3.000 Angestellten
  • ab 2024 für Firmen ab 1.000 Angestellten

Strafe?

Es drohen folgende Strafen bei Nichterfüllung

  • Bußgeld bis 800.000 € oder bis 2% des Umsatzes (Bsp. 10 Mrd. Umsatz -> 200 Mio. Strafe)
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Was?

Die Sorgfaltspflichten des LkSG müssen erfüllt werden:

  • Grundsatzerklärung
  • Risikomanagement
    • Risikoanalyse, regelmäßig
    • Präventionsmaßnahmen
      • in der eigenen Firma
      • gegenüber Zulieferern
  • Maßnahmen zur Verbessrung 
  • Dokumentation & Berichterstattung
  • Beschwerdeverfahren

Wie?

Lies diesen Artikel in Ruhe durch. Speichere den Artikel als Bookmark und kehre hierher zurück wenn du bei der Umsetzung auf weitere Fragen stößt. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig mit neuen Beispielen und Tipps zur Umsetzung.

Wenn du nicht weiterkommst, frag die Expert:innen aus unserem Team oder starte mit deiner Masterclass in Nachhaltigkeitsmanagement, der wahrscheinlich sinnvollsten Fortbildung die du dieses Jahr machen kannst: Hier erfährst du alles zur Masterclass Nachhaltigkeit

Jetzt erstmal diese Seite speichern und ganz in Ruhe durchlesen. Auf geht’s!

Lieferkettengesetz im Detail

Das Lieferkettengesetz ist neu und fordert alle Firmen heraus noch besser zu werden.

Was macht das Lieferkettengesetz?

Das neue Lieferkettengesetz ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen mit Sitz in Deutschland verpflichtet, entlang ihrer globalen Lieferkette menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten einzuhalten. 

Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und betrifft Unternehmen ab einer bestimmten Größe.

Konkret müssen betroffene Unternehmen dafür sorgen, dass ihre direkten Zulieferer sowie deren Zulieferer entlang der gesamten Lieferkette menschenrechtliche und ökologische Mindeststandards einhalten. 

Verstöße gegen das Lieferkettengesetz können sanktioniert werden, beispielsweise durch Geldbußen oder den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Wer ist vom Lieferkettengesetz betroffen?

Das LkSG gilt ab dem 01.01.2023 für Firmen ab 3.000 Angestellten und ab dem 01.01.2024 für Firmen ab 1.000 Angestellten

In Zukunft wird das Lieferkettengesetz potentiell auf alle Firmen erweitert. 

Die Idee hinter dem Gesetz ist einfach: wir brauchen nachhaltigere Produktionsketten für eine moderne Zivilisation. 

Viele Firmen orientieren sich bereits jetzt freiwillig am Rahmen des Lieferkettengesetzes um durch starke Markensignale den Wettbewerb zu überflügeln. 

Die fortschrittlichsten Firmen nutzen die Gunst der Stunde und verwandeln die Herausforderung in einen Wettbewerbsvorteil: 

„Tue Gutes und rede darüber.“

Wie setze ich das Lieferkettengesetz in unserer Firma um?

Ganz einfach: ich erfülle die Sorgfaltspflichten.

„Sorgfaltspflichtengesetz“ hört sich schlimmer an als es ist: 

ich muss mich einfach nur sorgfältig mit dem Thema beschäftigen.

Ich muss mir meiner Pflicht zur Sorgfältigkeit bewusst werden.

Und dann sorgfältig mit der Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes beginnen.

Schritt für Schritt.

Das ist auch schon alles.

Was an Tag 1 kompliziert aussieht, ist an Tag 2 schon viel leichter und macht an Tag 3 schon richtig Spaß.

Es steht nirgendwo dass ich das alles sofort geschafft haben muss.

Aber es ist wichtig dass ich sofort damit anfange, dann kann mir auch niemand einen Strick daraus drehen.

Der beste Job der Welt: Lieferkettengesetzumsetzer!

Ehrlich gesagt: Es fühlt sich richtig gut an das Lieferkettengesetz umzusetzen, damit ist „Welt retten“ sozusagen mein Job geworden. Wer hätte das gedacht?

Vor wenigen Jahren waren Nachhaltigkeitsmanager*innen noch absolute Exot*innen, aber die Transformationswelle hat mittlerweile wirklich die ganze Wirtschaft erfasst und Nachhaltigkeitsmanager*in ist heute eine ganz normale, hoch angesehene, sehr wertvolle und erfüllende Tätigkeit. Was will man mehr?

Exzellente Unternehmen nutzen Nachhaltigkeitsmanagement als Wettbewerbsvorteil

Anders ausgedrückt: Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG ist Teil des kontinuierlichen Prozesses eines modernen Nachhaltigkeitsmanagements und gehört in jedes Unternehmen.

Ein modernes Nachhaltigkeitsmanagement bringt neben Herausforderungen auch Chancen mit sich, denn durch besonders gute Umsetzung kann ich mich vom Wettbewerb absetzen, bewege die Welt zum Guten und rede darüber. Schon ist aus der lästigen Aufgabe ein öffentlichkeitswirksamer Wettbewerbsvorteil geworden.

„Nachhaltigkeitsmanagement ist wie aufräumen, nur krasser.“

Darüber hinaus versetzt dich die sorgfältige Umsetzung des LkSG in die Lage die Vorteile eines fairen Marktteilnehmers zu nutzen: du kannst den Schiedsrichter herbeirufen und die unfairen Marktteilnehmer dürfen nicht mehr mitspielen. 

Wenn du selbst nach den Regeln spielst, kann der Schiedsrichter die unfaire Konkurrenz vom Spielfeld verbannen. Faulspiel-Vereine werden aus der Liga verbannt. Du lässt die Gammelwirtschaft des 20. Jahrhunderts hinter dir und steigst in eine höhere Liga auf. Im Ergebnis spielst du in der Profiliga und erhältst für deine Leistung den wohlverdienten Beifall und Respekt.

„Genug geschwätzt, packen wir es an.“

Anleitung und Checkliste: Schritt für Schritt zum Lieferkettenglück

In den folgenden Abschnitten erhältst du die Details für deinen Einstieg in die Umsetzung.

Wir dampfen die zu erfüllenden Sorgfaltspflichten zum Start auf 5 Bereiche ein:

  • Grundsatzerklärung
  • Risikoanalyse
  • Maßnahmen
  • Berichterstattung
  • Beschwerdemechanismus

Grundsatzerklärung

Tue Gutes und schreibe es in deine Grundsätze.

Es bietet sich an die eigene Grundsatzerklärung an der Grundsatzerklärung des Gesetzes anzulehnen, andererseits kann jede Firma ihre Grundsatzerklärung selbstbewusst selbst formulieren.

Mustertext Lieferkettengesetz-Grundsatzerklärung

Aufgrund vielfacher Nachfrage hier ein kurzer Mustertext zur Lieferkettengesetz-Grundsatzerklärung.

„Unsere Firma ist ein international tätiges Unternehmen, das sich der Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang seiner Lieferketten und der Förderung nachhaltiger sozialer Entwicklung verpflichtet fühlt.

Wir sehen die Chancen und Herausforderungen der zunehmenden Integration in globale Märkte und achten die Menschenrechte des Einzelnen, unabhängig davon ob die jeweiligen Staaten ihrerseits die Bereitschaft und Fähigkeit zum Schutz dieser Rechte erkennen lassen.

Mit unserem Risikomanagement wollen wir Verstöße gegen die Menschenrechte in unseren Lieferketten rechtzeitig erkennen und Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Menschenrechte sicherzustellen. 

Für uns bedeutet das faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Verhinderung von Kinderausbeutung. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung sind für uns selbstverständlich.

Wir lehnen Korruption, Zwangsarbeit und Menschenhandel ab und sensibilisieren unsere Mitarbeiter entsprechend. 

Unsere festgelegten Prozesse ermöglichen es uns, Verstöße gegen diese Prinzipien bewusst wahrzunehmen und angemessen zu bearbeiten. Wir nehmen jederzeit die Hinweise Dritter entgegen um Probleme frühzeitig zu erkennen und die Nachhaltigkeit unserer Lieferketten weiter zu verbessern.“

Du kannst das für eure Firma sicher besser formulieren, aber so ist das eben mit Mustertexten: es sind einfache Vorlagen. Du kannst die Vorlage jetzt im Sinne eurer eigenen Unternehmenphilosophie umschreiben. 

Das war eine Grundsatzerklärung für das LkSG in weniger als 10 Sätzen.

Weiter geht’s mit der Risikonalyse.

Risikomanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes

Um die Sorgfaltspflicht in Bezug auf soziale und ökologische Standards im Sinne des LkSG sicherzustellen, ist die Einrichtung eines Risikomanagements zentral. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess, aber zum Start ist es ersteinmal wichtig mit einer Risikoanalyse die aktuelle Lage zu sondieren.

Das Risikomanagement soll mögliche, negative Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte ermitteln, verhüten oder mindern. 

Einmal jährlich sollte die Risikobewertung aktualisiert werden und nötigenfalls Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet werden.

Falls eure Firma bereits über Nachhaltigkeitsdaten von Lieferanten verfügt, kannst du diese auch für die Risikoanalyse verwenden. 

Falls eure Firma noch keine Verfahren festgelegt hat, kannst du zunächst eine grobe Risikoermittlung anhand der Länderrisiken vornehmen.

Zusätzlich schaust du dir dir Lieferanten genauer an und ordnest sie in Risikokategorien einordnen,

Du erstellst also eine Liste mit

  • allen Lieferanten
  • Länderrisiko je Lieferant
  • Lieferantenrisiko

Hier ein vereinfachtes Beispiel für eine Checkliste zur Lieferkettengesetz-Risikoanalyse:

Lieferkettengesetz - Risikoanalyse

Wir haben diese einfache Vorlage für eine Risikoanalyse als Google Sheet geteilt: Link anklicken, Dokument duplizieren, loslegen.

Die Vorlage enthält auch eine Liste zu Länderrisiken (Stand 2022), aktuelle Listen findest du online bei großen Versicherungen und Rating-Agenturen.

Wikipedia-Artikel zu Länderrisiko.

Beispiel-Liste zu Länderrisiko von 2022.

Natürlich braucht eine vollständige Risikoanalyse mehr Tiefgang, trotzdem ist es wichtig jetzt mit ersten Schritten zu starten und dann Schritt für Schritt dein Nachhaltigkeitsmanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes zu verbessern.

Der Begriff Monitoring bezieht sich in diesem Kontext darauf, dass die Risikoanalyse regelmäßig wiederholt wird. Nachhaltigkeitsmanagement ist keine Eintagsfliege, sondern ein kontinuierlicher Prozess auf dem Weg zu Exzellenz in Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung. Aber wie gehabt: Hauptsache starten!

Grundsatzerklärung verfasst, Risiken gecheckt: Es ist Zeit für Maßnahmen.

Maßnahmen: Erkannte Probleme lösen.

Um ermittelte Risiken zu verringern oder zu beseitigen gibt es meist zwei Richtungen:

  1. Stay and improve: Die bestehende Geschäftsbeziehung verbessern, damit sie den Anforderungen des Sorgfaltspflichtengesetzes genügt.
  2. Cut and leave: Die Geschäftsbeziehung beenden und Alternativen nutzen.

Zunächst solltest du die Sachlage mit deinen Lieferanten im Detail klären. Du gehst deine Lieferantenliste durch und klärst mit den Lieferanten offene Fragen die bei der Risikoanalyse entstanden sind. Im direkten Kontakt mit euren Lieferanten kannst du Möglichkeiten besprechen wie gefundene Probleme gelöst werden können.

Du kannst zum Beispiel deine Lieferanten mit Informationsmaterial bei der Schulung ihrer Mitarbeiter*innen unterstützen und auf Möglichkeiten zu Prozessverbesserungen hinweisen, und diese einfordern.

Gegebenenfalls bietet sich auch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Stellen oder NGOs an, die auf allgemeine Prozessverbesserung und Zertifizierung in ganzen Industriebereichen einwirken.

Parallel dazu kannst du ausloten, ob es alternative Lieferanten gibt, die weniger Risikopotenzial haben. Wenn sich die Probleme mit einzelnen Lieferanten nicht lösen lassen, gilt es die alternativen Lieferquellen zu nutzen und die Geschäftsbeziehung zu beenden. Hierbei gilt es nichts zu überstürzen, sondern sorgfältig zu planen und zu handeln.

Gerne steht unser Team auf dem Weg zu einem erfolgreichen Nachhaltigkeitsmanagement zur Seite. Wir laden dich ein uns Fragen rund um das Thema zu stellen oder unsere Masterclass Nachhaltigkeit zu besuchen.

Berichterstattung

Wo und wie muss ich Bericht erstatten?

Für die Berichterstattung kannst du existierende Ansätze für Nachhaltigkeitsberichte verwenden. In Deutschland gibt es folgende, bekannte Ansätze:

  • GWÖ Bilanz: Berichterstattung mit der Gemeinwohlökonomie-Matrix
  • DNK: Berichterstattung im Stil des Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Falls du bereits eine Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführst, kannst du sie um die Lieferketten erweitern, oder den Berichtsbereich über Lieferketten ausbauen. 

Zur Form sollte es vorerst genügen, wenn die Erkenntnisse auf der Homepage dargestellt werden. Es gibt keine festen Vorgaben bezüglich der Darstellung der Informationen über die Geschäftspartner in der Lieferkette.

Falls in eurer Firma bereits Bilanzberichte erstellt werden, bietet es sich an die Berichterstattung im Sinne des LkSG mit aufzunehmen.

Wenn euer Unternehmen bereits eure Aktivitäten zur Corporate Social Responsibility in einem Bericht dokumentiert, dann kannst du diesen auch für das Thema Lieferkette nutzen.

Eine gute Idee kann es sein den Bericht übersichtlich und ansprechend aufzubereiten um sowohl im eigenen Haus das Bewusstsein für das Thema und die erreichten Verbesserungen zu erhöhen, als auch die Möglichkeit zu haben die neu errungene Exzellenz in nachhaltigem Lieferkettenmanagement mit der Welt zu teilen.

Gut aufbereitete Berichte oder Einzelaspekte aus den Berichten eignen sich hervorragend als Grundlage für Email Newsletter, Pressemitteilungen, Blogposts und Social Media Inhalte. Kunden und potentielle Kunden wissen es zu schätzen wenn Unternehmen Verantwortung tragen und transparent über ihre Lieferketten informieren.

Soviel zur Berichterstattung, nächster Halt: Beschwerden.

Beschwerdemechanismus im Sinne des Lieferkettengesetzes

Der einfachste Punkt zum Schluss: Zeit für Feedback!

Beschwerdechanismus und Beschwerdeverfahren hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach: schon ein einfaches Formular auf der eigenen Homepage und ein knapp dokumentierter Bearbeitungsprozess reichen aus.

Wichtig: die Hinweise müssen anonym abgegeben werden können und öffentlich zugänglich sein. 

Das Beschwerdeverfahren sollte jährlich überprüft werden, um sicherzustellen, dass es auch funktioniert. Auch das ist einfacher als es sich anhört, denn es müssen eigentlich nur 2 Fragen beantwortet werden:

  • Können Beschwerden eingereicht werden?
  • Werden die Beschwerden bearbeitet?

Wenn du kein eigenes Beschwerdemanagement zum Lieferkettengesetz aufbauen willst, gibt es auch andere Möglichkeiten. Du kannst ggf. auf bestehende Institutionen zurückgreifen und mit diesen Vereinbarungen treffen. Dazu gehören beispielsweise die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die OECD, Wirtschafts- und Branchenverbände oder Kooperationen mit NGOs.

Done!

Du bist fertig.

Das war dein Schnellstart in die Sorgfältigkeit 🙂

Wir helfen dir gerne auf dem Weg zu einem vollständigen Nachhaltigkeitsmanagement. Kontaktiere uns gerne mit Fragen!

Lieferkettengesetz: offizielle Stellen & spannende Quellen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich wirklich Mühe gegeben und eine übersichtliche Seite zum LkSG erschaffen, mit nettem Erklärvideo:

Das Lieferkettengesetz in der Wikipedia:

Lieferkettenatlas

Gesetzestext des Lieferkettengesetzes

Es gibt den LkSG Gesetzestext an vielen Stellen im Internet, ich empfehle die klassische HTML-Version beim Bundesministerium der Justiz.

Zusammenfassung à la Sendung mit der Maus

Hey du! Hast du schon mal was vom Lieferkettengesetz gehört? Das ist ein Gesetz, das verhindern soll, dass in anderen Ländern Menschenrechtsverletzungen begangen werden, nur weil wir hier in Deutschland einkaufen gehen. Aber was ist das Lieferkettengesetz genau?

Also, das Lieferkettengesetz, oder auch LkSG genannt, ist ein Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Das heißt, dass Unternehmen in Zukunft dafür haften sollen, wenn in ihren Lieferketten Menschenrechtsverletzungen vorkommen.

Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu anhalten, ihre Zulieferer genau zu überprüfen und Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren. Wenn sie Verletzungen der Menschenrechte feststellen, sollen sie Abhilfemaßnahmen ergreifen, um die Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt und die Wirtschaft sowie die Zivilgesellschaft dazu aufgefordert, sich dazu zu äußern. Auch Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Umweltorganisationen haben ihre Kritik und Anregungen eingebracht.

Im Kern geht es darum, dass Unternehmen in ihrem Geschäftsbereich Verantwortung übernehmen und sicherstellen müssen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen im Einklang mit den Menschenrechten und den Umweltleitprinzipien stehen.

Das Lieferkettengesetz gilt in Deutschland für Unternehmen, die mehr als 3.000 Beschäftigte haben. Aber auch kleinere Betriebe sollen in Zukunft stärker in die Pflicht genommen werden.

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt, um Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten von Unternehmen zu verhindern und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen. Es gibt aber auch Kritik daran, dass das Gesetz nicht weit genug geht und beispielsweise Kinderarbeit nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Alles in allem soll das Lieferkettengesetz dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Verantwortung entlang der Wertschöpfungsketten wahrnehmen und dazu beitragen, dass Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, Kinderarbeit und Ausbeutung vermieden werden. Es ist ein erster wichtiger Schritt, um die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Menschen und die Umwelt zu minimieren.

Und dann sind wir mal hingegangen und haben uns das mal angeschaut 🙂

Und das war: Lieferkettengesetz.

Du hast noch Fragen zum Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeitsmanagement? Frag uns gerne!

(Foto via Pexels von: fauxels)

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