Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet zur Berichterstattung bezüglich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelangen, der Korruptionsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte.
Die Berichtspflicht umfasst auch die zugehörigen Vorgehensweisen, Prozesse, Strategien und Risiken. Damit verlangt sie die Unternehmensberichterstattung bezüglich nicht-finanzieller Aspekte und stellt einen Paradigmenwechsel dar: finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung werden gleichgestellt, Umwelt- und Sozialziele gewinnen durch diesen Ansatz an Relevanz.
Seit der Gültigkeit der NFRD ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU nicht mehr nur optional. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen sind zur Umsetzung der Berichtsstandards verpflichtet:
- Unternehmen und KMUs mit mehr als 500 Beschäftigten (inkl. Tochterunternehmen)
- Versicherungen
- Banken
NFRD soll ersetzt werden durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Das wurde nach einer Konsultation der EU-Kommission beschlossen. Den Vorschlag hierzu hat die Europäische Kommission im April 2021 veröffentlicht.
Mit der Erarbeitung der Vorschläge wurde die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) von der Europäischen Kommission beauftragt. Diese Vorschläge müssen nun in nationales Recht umgesetzt werden. Die NFRD umfasst wichtige Richtlinien, mit dem Zweck, die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen umzusetzen. Bis diese Standards durch die CSRD eine Überarbeitung erfahren, gilt die NFRD als Maßstab der Berichtspflicht im Sinne der Nachhaltigkeit.
Der Zeitplan sieht vor, dass die CSRD die NFRD ab 2024 schrittweise ablöst. Diese Weiterentwicklung ist Teil des “Green Deal” der Europäischen Kommission. Neben der CSRD sind “Sustainable Finance” sowie “Sustainable Corporate Governance” zentral.
Auch das CSDDD (Proposal for a Directive on Corporate Sustainability Due Diligence) ist Teil der europäischen Bemühungen, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmenskulturen zu entwickeln. Hier werden auch globale Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen einbezogen. Durch verbindliche Richtlinien wird einerseits das Vorgehen außerhalb der EU sowie andererseits die nationale Umsetzung europäischer Vorgaben innerhalb der Mitgliedsstaaten miteinander austariert und harmonisiert.
Auch die TCDF (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) setzt sich für eine Offenlegung klimabezogener Finanzdaten ein. Umgang, Auswirkungen und Ziele in Bezug auf das Klima sollen hinsichtlich Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Metriken und Ziele transparent veröffentlicht werden. Das Beratungsgremium des TCDF gibt hierzu Empfehlungen ab.
In Deutschland wird die NFRD bisher durch das CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzt) angewendet. Unternehmen können die an sie gestellten Anforderungen der CSR-RUG mit dem DNK (dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex) erfüllen.
NFRD und CSRD: Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf einen Blick
Bei der Weiterentwicklung der NFRD durch die CSRD handelt es sich um mehr als eine bloße Umbenennung. Die NFRD schafft eine wichtige Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Die CSRD erhöht nun die Anforderungen und weitet den Berichtszweck weiter aus. Die CSRD liefert die Vorgaben, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Inhalte.
Gemeinsamkeiten von NFRD und CSRD:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht mehr nur optional. Eine Vielzahl von Unternehmen, Banken und Versicherung in Europa werden dazu verpflichtet, einen jährlichen Lagebericht zu Nachhaltigkeits- und Diversitätsinformationen zu erstellen. Dieser umfasst auch eine Reflektion zu den Zukunftsaussichten dieser Bereiche. Klare Kennzahlen und Standards sorgen für Transparenz und erleichtern die Prüfung.
- Das Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet Unternehmen dazu, sich mit ihren Auswirkungen auf Welt und Gesellschaft auseinanderzusetzen und bewirkt so eine konkrete Nutzungsanalyse der Unternehmenstätigkeiten sowie das Erarbeiten und Verfolgen einer Nachhaltigkeitsstrategie. Damit wird eine zukunftsweisende Entwicklung der Marktteilnehmer:innen angestoßen:
- In das Risikomanagement werden Nachhaltigkeits- und Diversitätsaspekte einbezogen.
- Durch die Nutzung der Daten wird die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle unter Beachtung der genannten Bereiche gefördert.
- Neben dem Finanzbericht liefert die nicht-finanzielle Berichterstattung wichtige Informationen für Akteuer:innen unterschiedlicher Anwendungsbereiche:
- Stake- und Shareholder sind hierdurch besser zu Nachhaltigkeitsaspekten informiert.
- Bewerber:innen können sich ein konkreteres Bild des Unternehmens machen.
- Auch die Gewinnung neuer Kund:innen und Partner:innen wird durch die Offenlegung unternehmensinterner Prozesse bezüglich Nachhaltigkeit gefördert.
- Die Gewinnung (weiterer) Investor:innen und Kapitalgeber:innen wird unterstützt.
Unterschiede von NFRD und CSRD:
- Die CSRD erweitert die Berichtspflicht. Sie gilt für
- alle großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU
- alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU
- Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei Anforderungen erfüllen:
- Bilanzsumme >20 Millionen Euro
- Nettoumsatz/Ertragslage >40 Millionen Euro
- >250 Mitarbeiter:innen
- Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei Anforderungen erfüllen:
- Einige nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, auf die die Berichtspflicht nicht zutrifft, müssen sich indirekt in ihrer Unternehmensaktivität durch die Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Akteur:innen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten auseinandersetzen.
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts. Das erhöht Übersichtlichkeit und Umsetzbarkeit.
- Informationen sollen maschinenlesbar dargestellt werden. Diese elektronische, eu-einheitliche Form erhöht die Berichtsqualität und erweitert die NFRD.
- Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality) gewinnt an Bedeutung: Die Berichterstattung umfasst nicht nur Informationen über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf den Unternehmenswert, sondern auch über die Auswirkungen auf Umwelt, Menschen und Wirtschaft.
- Es muss über ESG-Faktoren berichtet werden (diese umfassen Nachhaltigkeits- und Diversitätsinformationen in Zusammenhang mit Prozessen, Vorgehensweisen und Risiken diesbezüglich innerhalb des Unternehmens). Es gilt die Taxonomieverordnung der EU. In Artikel neun werden sechs Umweltziele definiert. Ziffer acht beinhaltet Angaben zu Nachhaltigkeit unternehmerischer Tätigkeiten.
- Laut Assekurata nutzten Versicherungen und Banken die Berichterstattung bisher wenig für ihre nichtfinanziellen Erklärungen. Das dürfte sich perspektivisch mit der Gültigkeit der CSRD und der damit verbundenen Ausweitung der Berichtspflicht für die Marktteilnehmer:innen ändern, die dann einen Nachhaltigkeitsbericht abfassen müssen. (Quelle)
- Die Neuerungen stellen wichtige Lösungen bisheriger Qualitätsprobleme dar und kommt den Bedürfnissen nach besserer Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Investor:innen entgegen. Dies gilt auch aus der Sicht (möglicher) Geschäftspartner:innen.
Auch Prüfungsmaßgaben werden erweitert:
- Die CSRD erweitert die NFRD und stellt damit die Finanzberichterstattung und die Berichterstattung des nichtfinanziellen Bereichs auf eine Stufe. Auch die nichtfinanzielle Berichterstattung muss nun mit begrenzter Sicherheit durch Wirtschaftsprüfer:innen kontrolliert werden.
- Der Bericht muss damit durch Wirtschaftsprüfer:innen oder dritte Prüfungsinstanzen geprüft werden. Auch diese Forderung erhöht das Prüfungsniveau und erweitert die Prüfungspflicht.
- Die IDW stimmt den Änderungen grundsätzlich zu, bezeichnet die erhöhten Anforderungen der Prüfung jedoch auch als herausfordernd. Das beschreibt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Bezug auf einen Entwurf des BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) sowie in einer Stellungnahme an u.a. die EU-Kommissarin McGuiness.
Die Notwendigkeit einer globalen Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird so beispielsweise als herausfordernd beschrieben. Zu Regelungen in Drittländern könnten weitere Anforderungen anschließen. Ebenso wird ein ähnlicher Vorschlag für Assurance-Engagements gefordert.Kommt es zu einer Einwilligung zu den Änderungen, erhöht sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen stark. Dies führt zu einem stark steigenden Prüfungsaufwand. Daher enthält die Stellungnahme auch Empfehlungen für eine Anpassung des Zeitplanes. Somit würde allen Beteiligten mehr Zeit bleiben, um den Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden. Ein weiterer Vorschlag der IDW umfasst die Prüfungsinstanzen: Das Institut der Wirtschaftsprüfer fordert die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer:innen statt durch dritte Prüfungsinstanzen. (Quelle)
- Die IFRS Foundation setzt sich für verständliche, umsetzbare sowie global anerkannte Standards im Nachhaltigkeitsbereich sowie in der Rechnungslegung ein. Auch sie begrüßt die Bemühungen der Europäischen Union im Nachhaltigkeitsbereich.
NFRD: Bedeutung für Unternehmen und Umwelt
Valide, vertrauenswürdige und verständlich dargestellte Daten sind die Grundlage, um Prozesse in Unternehmen zuverlässig nachvollziehen zu können. Vor allem die Aspekte der nicht-finanziellen Sphäre, und damit Diversitäts- sowie Nachhaltigkeitsinformationen, sind schwer zu Prüfen. Informationserhebung, Datenverkehr und Prüfung werden schnell zur Gratwanderung, ihre Darstellung nicht selten zum Selbstzweck.
Die Non-Financial Reportive Directive ist ein wichtiges Rahmenwerk, dessen Standards den Akteur:innen in der Wirtschaft in der Nachhaltigkeitsdebatte neue Sicherheit verleihen und auch Nachfragen zu Prozessen und Vorgehensweisen des Unternehmens gerecht werden. Bilanzierungsstandards und Prüfungsmaßstäbe wurden festgelegt, Stellungnahmen und die eigene Verortung der Unternehmen in Nachhaltigkeitsprozessen wurden notwendig.
Die NFRD hat damit eine wichtige Voraussetzung für weitere Entwicklungen im Sustainabilitybereich von Unternehmen und Marktteilnehmer:innen geschaffen. Unter anderem durch die Absenkung der Größenordnung berichtspflichtiger Unternehmen durch die CSRD wird der Rahmen erweitert. Auch in Bezug auf die Form der Berichterstattung finden Weiterentwicklungen im Sinne der Funktionalität statt: Die maschinenlesbare Datenaufbereitung birgt viele Vorteile auf den Ebenen der Erfassung und der Vergleichbarkeit der Daten. Das vergrößert den Adressat:innenkreis und erleichtert die Erfassbarkeit der Erörterungen.
Mit dem Richtlinienentwurf der NFRD sowie der Weiterentwicklung durch die CSRD werden wichtige Standards im Sinne der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union gesetzt. Die ESRS (European Reporting Standards) ergänzt die Vorgaben der CSRD mit Inhalten.
Damit stellt die NFRD einen wichtigen Aktionsplan hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.