Die CSRD Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die neue EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichte. Sie ist im Januar 2023 in Kraft getreten und löst die bisherige NFRD ab.
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Für Dich und Euer Unternehmen heißt das: Es gibt verbindliche Regeln, wie Ihr über Umwelt, Soziales und Governance (ESG) berichtet – mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen, Greenwashing zu verhindern und Informationen EU-weit vergleichbar zu machen. Nach den neuesten EU-Beschlüssen vom Dezember 2025 (Omnibus-I-Paket) wurde der Fokus jedoch geschärft: Die Pflicht konzentriert sich nun auf die größten Unternehmen, um Bürokratie im Mittelstand abzubauen.
Kurz zusammengefasst: CSRD in 60 Sekunden
Die CSRD Richtlinie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen in der EU zu prüfbaren Nachhaltigkeitsberichten. Ziel: Transparenz schaffen, Greenwashing verhindern, Vergleichbarkeit erhöhen.
Wer ist betroffen? Nach dem Omnibus-I-Paket (Dezember 2025) primär Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden UND einem Nettoumsatz von über 450 Mio. €, sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen
Was ist zu tun? CSRD Reporting nach ESRS aufsetzen: doppelte Wesentlichkeit, KPIs, Prozesse, Prüfung (limited assurance) und ESEF/XBRL
Zeitplan: Berichte ab 2025 (für GJ 2024), wobei Unternehmen der ersten Welle für die Jahre 2025 und 2026 befreit werden können.
Stand in Deutschland:CSRD wird per Umsetzungsgesetz konkretisiert (Referentenentwurf Juli 2025, finale Anpassung an Omnibus-Schwellenwerte ausstehend).
Was versteht man unter CSRD?
Vereinfacht gesagt: Die CSRD ist das verbindliche Regelwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Sie verpflichtet berichtspflichtige Unternehmen, umfassend und prüfbar darzulegen, wie sie auf Umwelt und Gesellschaft wirken – und umgekehrt, wie Nachhaltigkeitsthemen das eigene Geschäft beeinflussen. Das ist die doppelte Wesentlichkeit: Inside-out und Outside-in – beides gehört in den Bericht.
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Mit der CSRD wird der Nachhaltigkeitsbericht vom „nice to have“ zum Pflichtbestandteil der Unternehmenssteuerung. Die EU verfolgt damit das Ziel, Kapital in nachhaltige Geschäftsmodelle zu lenken und Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Die Richtlinie ist seit 5. Januar 2023 in Kraft.
CSRD ersetzt NFRD: Was ist neu?
Die CSRD löst die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive, auch bekannt als non financial reporting directive (NFRD)) ab – und das mit deutlich mehr Verbindlichkeit. Während die NFRD für viele Unternehmen eher eine lose Pflicht war, verändert die CSRD die Spielregeln grundlegend.
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Die Kernunterschiede auf einen Blick (Stand nach Omnibus I, Dez. 2025):
NFRD
CSRD
Galt nur für ca. 11.000 kapitalmarktorientierte Großunternehmen
Gilt für Großunternehmen ab 1.000 MA UND > 450 Mio. € Umsatz
Wenig konkrete Vorgaben, vage Berichtsinhalte
Verbindliche European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Kaum externe Kontrolle
Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer:innen („limited assurance“)
Berichte oft schwer vergleichbar
Einheitliche, standardisierte Struktur, digital im European Single Electronic Format (ESEF)
Die drei wichtigsten Neuerungen:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs: Nicht nur kapitalmarktorientierte Großunternehmen, sondern auch große Mittelständler (ab 250 MA / Umsatz >40 Mio. € / Bilanzsumme >20 Mio. €) sowie börsennotierte KMU werden berichtspflichtig.
- Einführung der ESRS: Einheitliche Standards sorgen erstmals dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte in Europa vergleichbar und prüfbar sind.
- Erweiterung der inhaltlichen Anforderungen: Von der CO₂-Bilanz über Diversitätskennzahlen bis hin zur gesamten Lieferkette – der Detailgrad steigt massiv.
Für Euch heißt das: Was früher oft eine freiwillige Übung war, ist jetzt ein klar geregelter Prozess mit echten Konsequenzen.
Wer ist nach CSRD zur Berichterstattung verpflichtet?
Die Anwendung erfolgt nach dem neuen Beschluss von Ende 2025 wie folgt:
- Große Unternehmen mit > 1.000 MA und > 450 Mio. € Umsatz: Grundsätzlich berichtspflichtig. Wichtig: Unternehmen der „ersten Welle“ (die ab 2025 für das GJ 2024 berichten müssten) werden für die Jahre 2025 und 2026 von den Pflichten ausgenommen.
- Börsennotierte KMU: Viele fallen durch die neuen hohen Schwellenwerte gänzlich aus der direkten Pflicht.
- Nicht-EU-Unternehmen: Berichtspflichtig ab 2029, sofern sie einen Umsatz von über 450 Mio. € in der EU erzielen.
- Sonderfall: Finanzholdinggesellschaften sind nun explizit von der Pflicht ausgenommen.
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Die wichtigsten Neuerungen durch das Omnibus-Paket:
- Anpassung des Adressatenkreises: Die Schwelle wurde von 250 auf 1.000 Mitarbeitende angehoben.
- Übergangsfristen: Unternehmen der ersten Welle werden für die Berichtsjahre 2025 und 2026 befreit.
- Digitale Erleichterung: Ein neues EU-Portal soll Vorlagen bieten, um den Aufwand zu reduzieren.
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Parallel dazu wurde die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) massiv entschärft: Sie gilt künftig nur noch für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. € Umsatz (Start erst ab Juli 2029).
Welche Offenlegungspflichten gelten für CSRD?
Die Offenlegungspflichten sind das Herzstück der Richtlinie. Sie orientieren sich an den drei bekannten ESG-Säulen – Environmental, Social und Governance. Unter Environment fallen Angaben zu Emissionen, Energieverbrauch, Ressourceneffizienz oder Biodiversität. Social umfasst Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Diversität, Arbeitnehmer:innenrechte und Menschenrechte in der Lieferkette. Bei Governance geht es um Themen wie Unternehmensethik, Vergütungsstrukturen, Compliance und Risikomanagement.
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Besonders wichtig ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Ihr müsst also zweifach berichten: Einerseits, wie sich Euer Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt – andererseits, wie externe Nachhaltigkeitsthemen Euch selbst betreffen. Ein Lebensmittelhändler muss zum Beispiel nicht nur über CO₂-Emissionen (z. B. in Form eines Corporate Carbon Footprints) in der Lieferkette berichten, sondern auch über Risiken wie Ernteausfälle oder steigende Transportkosten, die das eigene Geschäft bedrohen könnten.
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Hinzu kommt die Pflicht zur externen Prüfung. Die Zeiten, in denen Nachhaltigkeitsberichte eher ein Image-Instrument waren, sind vorbei. Ab jetzt gilt: Zahlen, Daten, Fakten – belegt und prüfbar. Für Euch bedeutet das, dass Ihr frühzeitig sicherstellen solltet, dass Daten sauber erhoben, dokumentiert und nachvollziehbar sind.
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Neben den klassischen Umweltkennzahlen wie CO₂-Bilanz oder Energieverbrauch verlangt die CSRD auch detaillierte Angaben zur Lieferkette. Ihr müsst darlegen, wie Ihr Menschenrechte wahrt, ob Ihr Lieferanten nach Nachhaltigkeitskriterien auswählt und wie Ihr Risiken wie Kinderarbeit oder Umweltverstöße adressiert. Auch Themen wie Diversität im Management, die Rolle von Frauen in Führungspositionen oder die Einhaltung von Gleichstellungsrichtlinien werden explizit abgefragt.
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Damit wird Nachhaltigkeit nicht nur auf den ökologischen Fußabdruck reduziert, sondern umfasst das gesamte soziale und ethische Handeln eines Unternehmens. Diese neuen Anforderungen sind der Kern des CSRD-Reportings.
Welche Standards gelten für die Berichterstattung (ESRS)?
Die Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden die neue Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und verabschiedet von der Europäischen Kommission, sind sie bindend.
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Die ESRS decken sowohl Querschnittsthemen (z. B. Strategie, Governance, Geschäftsmodell) als auch spezifische Themenstandards (z. B. Klimawandel, Wasser, Biodiversität, soziale Rechte) ab. Damit ist sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte von Nachhaltigkeit erfasst werden. Gleichzeitig sind die Standards mit der EU-Taxonomie und den GRI-Standards abgestimmt – so entsteht ein konsistentes System ohne Doppelarbeit.
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Für Euch heißt das: Ihr habt erstmals ein klares Gerüst, an dem Ihr Euch orientieren könnt. Der Aufwand steigt zwar, aber es gibt auch Sicherheit, dass Ihr wirklich alle relevanten Themen abdeckt.
Wer kontrolliert die CSRD?
Eine der größten Neuerungen: Die CSRD sieht eine Prüfungspflicht vor. Das heißt, Nachhaltigkeitsberichte werden künftig von Wirtschaftsprüfer:innen geprüft – ähnlich wie Finanzberichte. Zunächst gilt das Prinzip der begrenzten Sicherheit (limited assurance), langfristig könnte der Prüfungsstandard aber steigen.
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In Deutschland spielt außerdem die BaFin eine Rolle bei der Durchsetzung, ebenso das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). Auch Institutionen wie das Umweltbundesamt können in bestimmten Bereichen eingebunden werden. Und klar: Wer die Pflichten nicht erfüllt, muss mit Sanktionen rechnen – von Bußgeldern bis hin zu Reputationsschäden.
Welche Länder haben CSRD bereits umgesetzt?
Als EU-Richtlinie muss die CSRD in nationales Recht übertragen werden. Die Mitgliedstaaten arbeiten daran; Deutschland befindet sich 2025 in der finalen Ausgestaltung des CSRD-Umsetzungsgesetzes. Im Juli 2025 wurde dazu ein Referentenentwurf vorgelegt. Dieser wird nun an die neuen Schwellenwerte des Omnibus-I-Pakets angepasst.
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Parallel werden auf EU-Ebene die oben genannten Vereinfachungen (Stop-the-clock, Omnibus) finalisiert.
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Für Euch heißt das: Der europäische Rahmen steht, Details der nationalen Umsetzung – etwa Formalia und Durchsetzung – werden fortlaufend präzisiert.
Typische Herausforderungen für Unternehmen
Auf dem Papier wirkt die CSRD klar, in der Praxis tun sich aber viele Unternehmen schwer. Die Ressourcenknappheit ist ein großes Thema: Es gibt selten ein eingespieltes Reporting-Team, das Nachhaltigkeit professionell managen kann. Oft landen die Aufgaben nebenbei bei Controlling, Compliance oder Kommunikation – und alle sind schon im Tagesgeschäft am Limit.
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Hinzu kommt die Datenlage. Viele Unternehmen erfassen ihre ESG-Daten nicht systematisch. Informationen liegen verteilt in Excel-Tabellen, in Abteilungen oder bei externen Dienstleister:innen. Spätestens, wenn die Wirtschaftsprüfer:innen die Zahlen nachvollziehen möchten, zeigt sich, wo Lücken bestehen.
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Ein weiteres Problem: fehlende Prozesse. Wer liefert wann welche Daten? Wer prüft die Qualität? Wer trägt die Verantwortung für den finalen Bericht? Ohne klare Rollen und Abläufe entstehen Chaos und Verzögerungen.
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Dazu kommt die Unsicherheit bei den Standards. Welche der ESRS sind für unser Geschäftsmodell relevant? Muss wirklich jedes einzelne Thema abgedeckt werden? Besonders beim ersten Bericht fühlen sich viele Unternehmen überfordert. Der Aufwand für den Erstbericht ist enorm, weil Strukturen komplett neu aufgebaut werden müssen. In den Folgejahren wird es einfacher, aber der Start ist entscheidend.
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Auch wenn viele Unternehmen durch das Omnibus-Paket nun nicht mehr direkt pflichtig sind, werden sie als Zulieferer (Scope 3) von ihren großen Kund:innen weiterhin nach diesen Daten gefragt werden. Unternehmen, die nicht mehr unter die CSRD fallen, können diese Daten beispielsweise in Form eines VSME Nachhaltigkeitsberichts zur Verfügung stellen.
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Unser Tipp: Fangt frühzeitig an, baut eine kleine Kern-Taskforce auf und holt Euch bei Bedarf Unterstützung. Wer von Anfang an mit einem klaren Plan arbeitet, spart am Ende Zeit, Geld und Nerven.
So kann Grubengold bei der CSRD unterstützen
Wir helfen Euch, die CSRD-Richtlinie pragmatisch umzusetzen – mit Fokus auf Wesentlichkeit und Geschäftsnutzen. Dabei setzen wir auf eine Mischung aus Analyse, Beratung und Umsetzung, die sich flexibel an Eure Bedürfnisse anpasst.
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Im CSRD-Check klären wir, ob Ihr betroffen seid und welche Timeline für Euch gilt. Das ist oft der erste wichtige Schritt, um Klarheit zu bekommen und intern die richtigen Ressourcen zu mobilisieren. Anschließend entwickeln wir mit Euch eine Wesentlichkeitsanalyse. Dabei schauen wir gemeinsam, welche Themen wirklich entscheidend sind, leiten daraus die relevanten ESRS ab und bauen eine Roadmap, die zu Eurem Unternehmen passt.
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Wenn es um die eigentliche Nachhaltigkeitsberichterstattung geht, begleiten wir Euch bei der Erstellung – von der Auswahl der relevanten KPIs über die Datenaufbereitung bis hin zur formalen Umsetzung im European Single Electronic Format (ESEF) inklusive XBRL-Tagging. Damit stellen wir sicher, dass Ihr nicht nur formal compliant seid, sondern auch gegenüber Investor:innn, Kund:innen und Mitarbeitenden überzeugend auftretet.
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Zusätzlich bieten wir Webinare an, in denen wir praxisnahes Wissen teilen: Was genau verlangt die Richtlinie? Wie funktioniert Tagging in der Praxis? Was bedeutet „limited assurance“ und wie bereitet man sich optimal auf die Prüfung vor?
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Wir wissen: Viele Unternehmen fühlen sich von der Fülle der Anforderungen erschlagen. Deshalb arbeiten wir Schritt für Schritt – vom Erkennen der Pflichten bis hin zum fertigen, geprüften Bericht. Dabei bringen wir Struktur in Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten.
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Ein Beispiel: Während Ihr Euch weiterhin auf Euer Kerngeschäft konzentriert, helfen wir im Hintergrund beim Datenmanagement, beim Aufbau interner Workflows und bei der Kommunikation mit Prüfer:innen. So spart Ihr nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch typische Fehler, die im ersten Bericht teuer werden können.
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Unser Ziel ist es, dass Ihr am Ende nicht nur compliant seid, sondern Euren Bericht auch als strategisches Tool nutzen könnt – sei es für Investorengespräche, für Employer Branding oder für Eure Kundenkommunikation.
Unsere Experten
Christina Sopp
Christina ist Senior Beraterin für Nachhaltigkeit und Expertin für Nachhaltigkeitsstrategien, Wesentlichkeitsanalysen, Nachhaltigkeitsberichte und Nachhaltigkeitszertifikate. In ihrer Freizeit liebt sie Ballett und Musicals oder sie schwingt den Kochlöffel – klassische Gerichte von ihrer Oma werden heute natürlich vegetarisch gekocht.
Matthias Hoffmann
Matthias ist geschäftsführender Gründer von Grubengold und unterstützt Konzerne, KMUs und Start-ups bei der nachhaltigen Transformation und Entwicklung von Innovationen. Davor war er 5 Jahre für Innovationen im Vertrieb des Innogy SE Konzerns verantwortlich. Das kreative Denken zwischen Mathe, Psychologie und Betriebswirtschaft begleitet ihn seit dem Studium. Der passionierte Koch und ausgebildete Cocktailmixer ist am liebsten stolzer Vater.
