EmpCo-Richtlinie: Schutz vor Greenwashing
Immer mehr Marken werben mit grünen Versprechen – „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig produziert“. Doch oft ist unklar, was wirklich dahintersteckt. Ab September 2026 werden solche Aussagen deshalb strenger reguliert.
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Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) – offiziell Richtlinie (EU) 2024/825 – soll Verbraucher:innen schützen und Unternehmen dazu verpflichten, Nachhaltigkeitsaussagen künftig nur noch belegt, nachvollziehbar und transparent zu kommunizieren.
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Das ist kein PR-Trend, sondern ein echter Umbruch: Nachhaltigkeit wird jetzt mess- und überprüfbar – schwarz auf weiß statt grün nach Gefühl.
Kurz erklärt – Die EmpCo-Richtlinie in 60 Sekunden
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 stärkt Verbraucher:innen bei nachhaltigen Kaufentscheidungen und schützt vor Greenwashing.
Ab September 2026 dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur noch mit belegbaren Nachweisen gemacht werden. Unternehmen sollten daher jetzt ihre Claims prüfen, Belege offenlegen und Prozesse anpassen – sonst drohen Abmahnungen, Bußgelder und Vertrauensverlust.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
EmpCo steht für “Empowering Consumers for the Green Transition” – wörtlich: Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel. Die EmpCo Directive wurde als Richtlinie (EU) 2024/825 am 28. Februar 2024 verabschiedet und ist am 26. März 2024 in Kraft getreten.
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Sie modifiziert zwei zentrale EU-Richtlinien:
- die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD / 2005/29/EG)
- die Verbraucherrechte-Richtlinie (CRD / 2011/83/EU)
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Zielsetzungen:
- Verbraucher:innen sollen verlässliche, klare, nachvollziehbare Informationen über ökologische und soziale Aspekte von Produkten erhalten.
- Greenwashing – also irreführende Umweltversprechen – und Social Washing – das Schönreden sozialer Verantwortung – sollen durch eine Erweiterung der „Blacklist“ unfairer Geschäftspraktiken unterbunden werden.
- Neue Informations- und Transparenzpflichten für Unternehmen, z. B. zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Softwareupdates, Garantien, Ersatzteilen.
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Ergänzend dazu stärkt die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren (verabschiedet am 30. Juli 2024) das sogenannte “Right to Repair:” Hersteller bestimmter Produkte – etwa Smartphones oder Haushaltsgeräte – müssen künftig Reparaturen zu einem angemessenen Preis ermöglichen und Ersatzteile bereitstellen. Verbraucher:innen erhalten außerdem ein Recht auf Verlängerung der gesetzlichen Garantie, wenn sie sich für eine Reparatur statt eines Neukaufs entscheiden.
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Die EmpCo ist Teil des EU-„Green Transition“-Pakets und wird künftig durch die noch kommende Green Claims Directive (GCD) ergänzt. Während EmpCo festlegt, was Unternehmen nicht mehr behaupten dürfen, regelt die GCD im Detail, wie Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen künftig belegt werden müssen.
Was regelt die EmpCo-Richtlinie konkret?
EmpCo geht weit über reines Marketingrecht hinaus. Sie erweitert Informationspflichten, schafft neue Transparenzanforderungen und definiert klar, was künftig als irreführend gilt.
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Verbot generischer Umweltclaims ohne Beleg
Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig produziert“ dürfen künftig nur verwendet werden, wenn sie durch eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung belegt sind. Zulässige Nachweise sind z. B.:
- offizielle Umweltlabels (z. B. EU Ecolabel, ISO 14024)
- gleichwertige, wissenschaftlich fundierte Bewertungsmethoden
- transparente Offenlegung der Berechnungsgrundlagen
Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software
EmpCo verpflichtet Unternehmen, vor dem Kauf klar und leicht verständlich anzugeben:
- Wie lange Software-Updates bei Produkten mit digitalen Komponenten bereitgestellt werden.
- Wie lange Ersatzteile verfügbar sind und welche Kosten entstehen.
- Ob eine kommerzielle Garantie über zwei Jahre hinaus angeboten wird.
- Ob Updates oder Reparaturen die Funktion eines Produkts beeinträchtigen können.
- Welche Maßnahmen für die Reparierbarkeit oder den nachhaltigen Gebrauch vorgesehen sind.
Auch Werbung, die Verbraucher:innen zu einem frühzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien verleitet (z. B. Druckerpatronen), kann künftig verboten sein.
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Erweiterung der Liste unlauterer Praktiken
Die EmpCo ergänzt die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken um neue, verbotene Verhaltensweisen:
- Verwendung von Labels oder Siegeln ohne anerkannte Zertifizierung.
- Umweltclaims, die allein auf CO₂-Kompensation basieren, ohne transparente Offenlegung.
- Werbung, die gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften (z. B. Energieeffizienz) als Besonderheit darstellt.
- Das Verschweigen von Informationen über Reparierbarkeit, Haltbarkeit oder Softwareupdates.
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Verpflichtung zu Transparenz und Nachweis
Jede Nachhaltigkeitsaussage muss künftig auf klaren, objektiven und öffentlich nachvollziehbaren Methoden beruhen. Wenn Ihr solche Aussagen kommuniziert, müsst Ihr Belege, Datenquellen und Berechnungsgrundlagen offenlegen – idealerweise durch geprüfte Drittstellen.
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Auch Produktvergleiche („30 % weniger Emissionen als andere Anbieter“) sind nur zulässig, wenn gleiche Kriterien und Datengrundlagen verwendet werden.
Wer ist von der EmpCo betroffen?
EmpCo gilt für alle Unternehmen, die in der EU Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen vertreiben.
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Besonders betroffen sind Branchen, in denen Nachhaltigkeit ein zentrales Verkaufsargument ist:
- Konsumgüter- und Lebensmittelindustrie
- Mode- und Textilbranche
- Energie- und Mobilitätssektor
- Elektronik- und Digitalprodukte
- Hersteller mit ESG-Labels oder Umweltclaims
Auch kleinere Unternehmen sind nicht ausgenommen – sobald sie mit ökologischen oder sozialen Merkmalen werben, müssen diese belegt werden können.
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Hinweis: EmpCo richtet sich primär an B2C-Kommunikation (Business-to-Consumer), kann jedoch indirekt auch B2B-Beziehungen betreffen – z. B. wenn Zulieferer Angaben an berichtspflichtige Kund:innen weitergeben.
Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie?
Noch ist etwas Zeit – aber nicht viel. Die EmpCo-Richtlinie steht bereits fest und der Countdown läuft. Du solltest Euer Unternehmen jetzt vorbereiten, denn ab Herbst 2026 greifen die neuen Vorgaben europaweit verbindlich.
- Verabschiedet: Februar 2024
- Inkrafttreten auf EU-Ebene: 26. März 2024
- Umsetzung in nationales Recht: bis spätestens 27. März 2026
- Verbindliche Anwendung: ab 27. September 2026
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Was danach gilt, ist kein Kann, sondern ein Muss: Ab diesem Zeitpunkt dürft Ihr nur noch nachweislich belegte und transparente Nachhaltigkeitsaussagen machen.
Wie streng Bußgelder ausfallen oder welche Behörden für die Kontrolle zuständig sind, wird jedes EU-Land selbst festlegen.
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In Deutschland erfolgt die Umsetzung voraussichtlich durch Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Welche Begriffe sind künftig problematisch?
Viele Begriffe, die heute selbstverständlich in der Werbung verwendet werden, werden mit der EmpCo-Richtlinie auf den Prüfstand gestellt. Denn was bislang als grüne Schlagzeile durchging, muss künftig mit konkreten Nachweisen untermauert werden.
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Besonders kritisch werden generische oder unspezifische Begriffe, die ohne Beleg schnell in die Irreführung führen:
- klimaneutral
- nachhaltig / nachhaltig produziert
- umweltfreundlich
- klimaschonend
- biologisch abbaubar
- ökologisch / „green“ / „eco-friendly“–
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Aussagen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen bleiben erlaubt – allerdings nur, wenn sie transparent, überprüfbar und nachvollziehbar sind. Werbung, die ausschließlich auf Kompensation beruht, ohne Reduktionsmaßnahmen oder Nachweise, gilt als irreführend.
Was künftig nicht mehr geht – und wie es richtig geht
Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in nationales Recht wird der Spielraum für grüne Werbeaussagen deutlich enger. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind künftig nur noch erlaubt, wenn sie auf nachvollziehbaren Daten beruhen – etwa durch ein Umweltlabel, eine CO₂-Bilanz oder ein unabhängiges Audit.
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So könnten künftige Anpassungen aussehen:
Nicht erlaubt
EmpCo-konform
„Nachhaltig verpackt“
„Verpackung besteht zu 70 % aus Recyclingpapier, FSC-zertifiziert“
„Klimaneutral produziert“
„Produktspezifischer CO₂-Fußabdruck: 102 g CO₂e (Scope 1–3), kompensiert über Projekt XYZ“
„Enthält Rezyklat“
„Flasche enthält 50 % PET-Rezyklat, zertifiziert nach DIN EN 15343“
„Umweltfreundlich hergestellt“
„Produktion mit 100 % Ökostrom, ISO 14001 zertifiziert“
Das Ziel: Verlässliche, überprüfbare Nachhaltigkeitskommunikation – für mehr Transparenz und Verbraucherschutz.
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Denn wer künftig mit Umweltaussagen wirbt, muss liefern können. Das gilt nicht nur für Produkte, sondern auch für Website, Broschüren, Siegel und Social Media.
Was sind die Ziele der EU mit EmpCo?
Hinter der EmpCo-Richtlinie steckt mehr als nur ein juristisches Update. Die EU will mit ihr das Vertrauen in nachhaltige Kommunikation wiederherstellen – und einen Markt schaffen, auf dem echte Verantwortung sichtbar wird.
Kurz gesagt: EmpCo soll Greenwashing verhindern, Verbraucher:innen stärken und ehrliche Unternehmen belohnen.
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Ziel 1: Verbraucherschutz stärken
Verbraucher:innen sollen nachvollziehen können, welche ökologischen oder sozialen Merkmale ein Produkt tatsächlich hat – und was nur Marketing ist. Dafür müssen Unternehmen künftig konkrete Informationen liefern, etwa zu Produktionsmethoden, Materialherkunft, CO₂-Fußabdruck oder Reparierbarkeit. Das Ziel: fundierte Kaufentscheidungen statt blinder Vertrauensvorschuss.
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Ziel 2: Greenwashing unterbinden
Unbelegte Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ gehören bald der Vergangenheit an. Die EU will damit sicherstellen, dass Nachhaltigkeit kein bloßes Imageinstrument mehr ist. Nur wer seine Wirkung belegen, dokumentieren und öffentlich nachvollziehbar machen kann, darf damit werben. So entsteht ein klarer Unterschied zwischen Marketing und messbarem Fortschritt.
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Ziel 3: Wettbewerbsverzerrung verringern
EmpCo soll auch den Wettbewerb fairer machen. Unternehmen, die wirklich in Nachhaltigkeit investieren, sollen nicht länger von Mitbewerber:innen überholt werden, die sich grün reden. Durch klare Nachweispflichten wird Greenwashing wirtschaftlich unattraktiv – und ehrliche Kommunikation zu einem echten Wettbewerbsvorteil.
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Ziel 4: Transparenz fördern
Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig klar, objektiv, öffentlich zugänglich und überprüfbar sein. Damit steigt der Druck, Daten offenzulegen – von CO₂-Bilanzen über Lieferketteninformationen bis hin zu Produktvergleichen. Für Verbraucher:innen bedeutet das: mehr Klarheit. Für Unternehmen: mehr Verantwortung und Aufwand, aber auch die Chance, Glaubwürdigkeit aufzubauen.
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Ziel 5: Verlässliche Nachhaltigkeitskommunikation etablieren
EmpCo bildet das Fundament für eine neue, europaweit einheitliche Sprache der Nachhaltigkeit. Während die Richtlinie die Grundprinzipien setzt, wird die kommende Green Claims Directive (GCD) den Rahmen weiter konkretisieren – etwa, welche wissenschaftlichen Methoden und Nachweise künftig anerkannt werden. So entsteht ein verbindlicher Standard, der Kommunikation, Reporting und Produktentwicklung langfristig auf eine gemeinsame Grundlage stellt.
Was ist mit der Green Claims Directive?
Die EmpCo-Richtlinie war ursprünglich als Ergänzung zur sogenannten Green Claims Directive (GCD) gedacht – der geplanten EU-Regelung, die detailliert festlegen sollte, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen belegt werden müssen. Doch aktuell steht die GCD auf der Kippe.
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Mitte Juni 2025 kündigte die EU-Kommission überraschend an, den Richtlinienentwurf zurückzuziehen – nur Stunden vor der finalen Trilog-Verhandlung. Grund waren Bedenken, insbesondere von Wirtschaftsverbänden und der Europäischen Volkspartei (EVP), dass kleine und mittlere Unternehmen durch eine sogenannte Ex-ante-Verifikation (Pflicht zur Vorabprüfung durch unabhängige Dritte) überfordert würden.
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Zwei Wochen später folgte die Kehrtwende: Die Kommission erklärte, der Rückzug sei nur angedacht gewesen, falls Kleinstunternehmen nicht ausgenommen würden. Faktisch liegt die Richtlinie nun „auf Eis“ – ob und wann sie verabschiedet wird, ist offen.
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Was das bedeutet: Auch ohne die Green Claims Directive greift EmpCo. Denn EmpCo verbietet bereits vage oder unbelegte Umweltaussagen, nicht verifizierte Siegel und Werbung mit Kompensationsversprechen ohne Transparenz.
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In Deutschland wird die Umsetzung durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgen – der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz liegt bereits vor (Stand: Juli 2025).
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Also, selbst wenn die Green Claims Directive nie kommt – Greenwashing bleibt verboten. EmpCo sorgt dafür, dass Nachhaltigkeitskommunikation schon ab 2026 streng reguliert wird.
Wie sollten sich Unternehmen auf EmpCo vorbereiten?
Die EmpCo-Richtlinie bringt viele neue Anforderungen mit sich – aber sie kommt nicht über Nacht. Wer früh beginnt, kann Strukturen schaffen, die sich langfristig auszahlen.
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Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Nachhaltigkeitsaussagen, Prozesse und Daten auf den Prüfstand zu stellen. Denn ab 2026 reicht „Wir sind nachhaltig“ nicht mehr – gefragt ist dann: „Wir können es belegen.“
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Bestehende Claims prüfen & dokumentieren
Der erste Schritt ist eine gründliche Bestandsaufnahme: Wo macht Euer Unternehmen Nachhaltigkeitsaussagen – auf der Website, in Broschüren, auf Verpackungen oder in Social Media?
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Alle diese Claims sollten überprüft und mit belastbaren Belegen hinterlegt werden. Das können CO₂-Bilanzen, Zertifikate, Ökobilanzen oder unabhängige Prüfberichte sein. Wichtig ist, dass die Daten aktuell, nachvollziehbar und öffentlich zugänglich sind. So schafft Ihr Transparenz und schützt Euch vor rechtlichen Risiken.
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Labels, Siegel und Aussagen validieren
Nicht jedes grüne Logo ist automatisch sicher. EmpCo verlangt, dass nur offiziell anerkannte Zertifizierungen verwendet werden dürfen – etwa nach EU-Ecolabel, ISO-Standards oder unabhängigen Auditverfahren.
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Ein Beispiel: Die B Corp-Zertifizierung nach dem bisherigen Standard Version 1.6 gilt nicht als EmpCo-konform. Erst mit der neuen Version 2.1 erfüllt sie die Anforderungen an geprüfte Nachhaltigkeitsnachweise. Unternehmen können sich bereits jetzt auf die neuen Standards vorbereiten; ab März 2026 ist eine Zertifizierung nach V2.1 möglich.
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Selbstentwickelte Labels oder „Haus-Siegel“ ohne externe Prüfung gelten als potenziell irreführend.
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Prüft deshalb, welche Eurer Kennzeichnungen auf objektiven Standards beruhen und wo Ihr gegebenenfalls nachbessern müsst.
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ESG- und Nachhaltigkeitsabteilungen einbinden
EmpCo betrifft weit mehr als nur Marketing. Auch Produktentwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement und das ESG-Reporting spielen eine Rolle. Eine enge Abstimmung dieser Bereiche ist entscheidend, um alle Anforderungen konsistent umzusetzen.
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Nachhaltigkeitsaussagen müssen mit internen Strategien, Kennzahlen und Zielsetzungen übereinstimmen. Das heißt: Kommunikation und Reporting dürfen künftig keine getrennten Welten mehr sein.
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Schulung von Marketing, Vertrieb und PR
Wissen schützt – vor Greenwashing-Vorwürfen und Missverständnissen. Teams, die mit Kommunikation, Werbung oder Verkauf zu tun haben, sollten genau wissen, welche Begriffe künftig sensibel sind und welche Nachweise erforderlich werden. Das betrifft auch Themen wie Reparierbarkeit, Produktlebensdauer oder Softwareupdates.
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Regelmäßige Schulungen helfen, ein gemeinsames Verständnis aufzubauen und sicherzustellen, dass alle dieselbe Sprache sprechen, wenn es um Nachhaltigkeit geht.
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Schnittstelle zu CSRD & ESG-Reporting nutzen
Viele Daten, die für EmpCo benötigt werden, existieren bereits – in Nachhaltigkeitsberichten, CO₂-Bilanzen oder ESG-Systemen. Diese Daten lassen sich nutzen, um Claims zu belegen oder Transparenz herzustellen.
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Besonders hilfreich ist die Anbindung an Berichtsformate wie die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) oder den VSME-Bericht, der kleinere Unternehmen bei der strukturierten Datenerfassung unterstützt.
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Wichtig ist: Diese Tools sind keine Pflicht, aber sie bieten eine wertvolle Grundlage, um Nachhaltigkeitsaussagen faktenbasiert, überprüfbar und EmpCo-konform zu gestalten.
Was sind die Risiken bei Nichtbeachtung?
Die EmpCo-Richtlinie ist kein theoretisches Konstrukt. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, riskiert mehr als nur einen Imageverlust. Ab 2026 können Verstöße gegen die Vorgaben spürbare rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben – vor allem für Unternehmen, die weiterhin mit unbelegten Umweltversprechen werben.
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Mögliche Konsequenzen sind:
- Abmahnungen durch Wettbewerber:innen
- Reputationsschäden durch Greenwashing-Vorwürfe
- Bußgelder oder Sanktionen (abhängig von nationalem Recht)
- Einschränkungen beim Vertrieb von Produkten
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Kurz gesagt: Wer seine Kommunikation nicht überprüft, riskiert rechtliche Auseinandersetzungen, finanzielle Verluste und massiven Vertrauensverlust. Es lohnt sich, frühzeitig zu handeln – bevor es teuer wird.
Wie kann Grubengold bei der EmpCo unterstützen?
Wir helfen Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsaussagen EmpCo-konform zu gestalten:
- EmpCo Quick Check: Analyse bestehender Claims, Labels und Kommunikationsmaterialien.
- Unterstützung bei der Erstellung von Nachweisen – von CO₂-Bilanzierung bis Zertifizierung.
- Begleitung bei Nachhaltigkeitsberichten (z. B. CSRD oder VSME), damit Daten EmpCo-tauglich genutzt werden können.
- Beratung zu Reparatur- und Updateinformationen, Labelauswahl und interner Prozessintegration.
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Weitere Infos findest du auf unserer Seite zur Nachhaltigkeitszertifizierung.
Unsere Experten
Christina Sopp
Christina ist Senior Beraterin für Nachhaltigkeit und Expertin für Nachhaltigkeitsstrategien, Wesentlichkeitsanalysen, Nachhaltigkeitsberichte und Nachhaltigkeitszertifikate. In ihrer Freizeit liebt sie Ballett und Musicals oder sie schwingt den Kochlöffel – klassische Gerichte von ihrer Oma werden heute natürlich vegetarisch gekocht.
Matthias Hoffmann
Matthias ist geschäftsführender Gründer von Grubengold und unterstützt Konzerne, KMUs und Start-ups bei der nachhaltigen Transformation und Entwicklung von Innovationen. Davor war er 5 Jahre für Innovationen im Vertrieb des Innogy SE Konzerns verantwortlich. Das kreative Denken zwischen Mathe, Psychologie und Betriebswirtschaft begleitet ihn seit dem Studium. Der passionierte Koch und ausgebildete Cocktailmixer ist am liebsten stolzer Vater.
