Immer mehr Unternehmen werben mit Begriffen wie „klimaneutral“, „nachhaltig produziert“ oder „umweltfreundlich verpackt“. Doch was steckt wirklich dahinter – und wo beginnt Greenwashing?
Genau hier sollte die Green Claims Directive (GCD) ansetzen: eine geplante EU-Richtlinie, die klare Regeln schaffen soll, wann und wie Umweltversprechen ĂĽberhaupt kommuniziert werden dĂĽrfen. Ziel ist/war es, Verbraucher:innen vor irrefĂĽhrenden Green Claims zu schĂĽtzen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen fĂĽr Unternehmen zu schaffen, die echte Nachhaltigkeit nachweislich leben.
Auch wenn die Richtlinie aktuell faktisch „on hold“ ist, bleibt das Thema hochrelevant – gerade weil Greenwashing-Risiken zunehmend rechtliche, finanzielle und reputative Konsequenzen haben. Einen Ăśberblick ĂĽber alle relevanten Nachhaltigkeitsregulierungen 2026 findest du in unserem Wissensartikel.
Was ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive – auf Deutsch „Richtlinie zu Umweltangaben“ – ist ein Vorschlag der EU-Kommission vom März 2023 zur Bekämpfung von Greenwashing. Sie soll sicherstellen, dass Umweltversprechen in der Werbung künftig klar, überprüfbar und wissenschaftlich fundiert sind.
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Der Hintergrund: Eine EU-Studie zeigt, dass über die Hälfte der Umweltangaben auf Produkten unbelegt oder übertrieben sind.
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Verbraucher:innen verlassen sich zunehmend auf solche Claims – mit hohen Erwartungen. Die GCD soll deshalb für Vertrauen, Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen.
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Sie ist Teil des European Green Deal und des EU Circular Economy Action Plan – zwei Kernstrategien für eine klimaneutrale Wirtschaft in der EU.
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Im Kern betrifft sie freiwillige Umweltangaben, also Aussagen, die Unternehmen aus eigenem Antrieb in ihrer Kommunikation verwenden. Beispiele: „klimaneutral“, „nachhaltig verpackt“, „kompensiert“, „grün produziert“.
Damit solche Claims gelten, müssen sie künftig auf überprüfbaren Daten basieren, transparent dokumentiert und unabhängig geprüft werden.
Kommt die Green Claims Directive ĂĽberhaupt?
Die Verabschiedung der GCD steht derzeit in Frage – und das sorgt in der Unternehmenspraxis für Unsicherheit. Ursprünglich war geplant, dass die Richtlinie 2024 oder frühestens 2025 verabschiedet wird. Doch schon 2024 geriet der Prozess ins Stocken – unter anderem durch Zeitdruck vor den EU-Wahlen und politische Differenzen über den Geltungsbereich der Richtlinie.
đź“… Aktueller Stand (Juni 2025)
Am 20. Juni 2025 kündigte die EU-Kommission an, den GCD-Vorschlag zurückzuziehen. Hintergrund: u. a. der Streit über die Einbeziehung von Kleinstunternehmen sowie ungeklärte Fragen zur Finanzierung und Umsetzung der verpflichtenden Vorabprüfung. Eine formelle Rücknahme ist jedoch noch nicht erfolgt – der Status bleibt unklar. Bitte diesen Kasten bei Änderungen regelmäßig aktualisieren.
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Konkret prüft die Kommission, ob wesentliche Inhalte der GCD nicht bereits durch andere Regelwerke – insbesondere die EmpCo-Richtlinie – abgedeckt werden. Damit lebt die Richtlinie zwar weiter – aber in welcher Form und mit welchem Umfang, ist offen.
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Für Unternehmen heißt das: Die regulatorischen Anforderungen an Umweltaussagen kommen – die EmpCo-Richtlinie macht das bereits ab September 2026 verbindlich. Wer heute schon vorbereitet ist, verschafft sich einen Vorsprung.
Wen betrifft die Green Claims Directive?
Die Richtlinie richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in der EU vermarkten. Damit zielt sie auf den B2C-Bereich – also auf Aussagen, die direkt an Konsument:innen gerichtet sind. (B2B-Kommunikation ist derzeit nicht ausdrücklich erfasst, könnte aber langfristig ebenfalls relevant werden.)
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Besonders betroffen sind Unternehmen aus Bereichen wie:
- KonsumgĂĽterhersteller
- Handelsketten und Einzelhandel
- Energie- und Versorgungsunternehmen
- Verpackungs- und Lebensmittelindustrie
- Textil- und Modebranche
Praktisch relevant wird die Green Claims Direktive überall dort, wo Produkteigenschaften mit Umwelteinflüssen oder Attributen wie „klimaneutral“ beworben werden – also immer dann, wenn Umweltclaims in der B2C-Kommunikation eine Rolle spielen.
Was soll die Green Claims Directive regeln?
Ziel der gcd ist es, Umweltclaims zu standardisieren, unbelegte Aussagen (etwa „klimaneutral“ ohne Nachweis) zu unterbinden und die Vergabe von Nachhaltigkeitslabels zu ordnen. Im Fokus stehen Umwelteinflüsse eines Produkts oder einer Dienstleistung über den Lebenszyklus sowie deren nachvollziehbare Begründung.
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Kernpunkte des Entwurfs:
- Belegpflicht fĂĽr Umweltangaben
Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „klimaschonend“ dürfen nur verwendet werden, wenn sie durch wissenschaftlich fundierte Nachweise gestützt sind – z. B. Lebenszyklusanalysen (LCA), anerkannte Berechnungsmethoden - Vorprüfung durch unabhängige Stellen
Unternehmen sollen Claims künftig vor der Veröffentlichung von einer akkreditierten, unabhängigen Prüfstelle validieren lassen. Erst nach Anerkennung darf der Claim kommuniziert werden. - Regulierung von Nachhaltigkeitslabels und Siegeln
Nur offiziell anerkannte Siegel oder Umweltzeichen dĂĽrfen kĂĽnftig verwendet werden. Private Labels oder Eigenkreationen ohne transparente PrĂĽfkriterien sollen enden. - Verbot unbelegter Zukunftsversprechen
Aussagen wie „Bis 2030 klimaneutral“ sollen nur erlaubt sein, wenn ein nachvollziehbarer Plan mit klaren Zielen existiert und nachweisbar ist. - Harmonisierung und Transparenz
Die Richtlinie fordert, dass Unternehmen Umweltaussagen verständlich, vergleichbar und transparent aufbereiten – auch Bilder, Farben oder Symbolik sind eingeschlossen.Â
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Damit verschiebt sich der Fokus: Nicht nur die Richtigkeit, sondern auch die Wirkung einer Aussage auf Verbraucher:innen wird entscheidend.
Green Claims vs. EmpCo – Was ist der Unterschied?
Obwohl beide Regelwerke dasselbe Ziel verfolgen – nämlich Greenwashing zu begegnen – unterscheiden sie sich in ihrem Ansatz.
Thema
Green Claims Directive (GCD)
EmpCo-Richtlinie
Zielsetzung
Einheitliche Standards und PrĂĽfpflicht fĂĽr Umweltangaben
Schutz vor irrefĂĽhrenden Nachhaltigkeitsaussagen und bessere Info
Nachweispflicht
Ja – wissenschaftliche Belege, Zertifizierung durch Dritte
Nein – Fokus auf Verständlichkeit, Offenlegung und Transparenz
Inhaltlicher Fokus
Freiwillige Umweltangaben (z. B. „klimaneutral“)
Allgemeine Werbeaussagen mit Umweltbezug
Status
Vorschlag – uneinheitlicher Stand, teilweise ausgesetzt
Richtlinie beschlossen (RL 2024/825) mit Umsetzung bis 2026
Während EmpCo-Richtlinie primär im Rahmen der Richtlinie über unfaire wirtschaftliche Praktiken ansetzt und irreführende Aussagen gegenüber Verbraucher:innen adressiert, legt die gcd die technischen Nachweis- und Prüfpflichten für konkrete Umweltclaims und Nachhaltigkeitslabels fest.
Was wĂĽrde die Green Claims Directive fĂĽr Unternehmen bedeuten?
Wenn die Richtlinie oder eine vergleichbare Regelung in Kraft tritt, verändert sich die Kommunikation über Nachhaltigkeit – und die dahinter liegenden Prozesse. Das heißt konkret für Euer Unternehmen:
Bestehende Claims prĂĽfen und dokumentieren
Analysiert sämtliche Kommunikation mit Umweltbezug – von Website und Verpackung bis hin zu Social Media oder Produktbroschüren. Dokumentiert, welche Daten hinter den Claims stehen und ob eine unabhängige Prüfung möglich ist.
Datenbasierte Nachweise vorbereiten
Ihr braucht belastbare Daten: Lebenszyklusanalysen (LCA), CO₂-Bilanzen, externe Audits oder Lieferkettenbewertungen. Diese Daten sind später Grundlage für jeden zulässigen Green Claim.
Interne Prozesse auf PrĂĽfung vorbereiten
Etabliert eine interne Freigabe- und Prüfstruktur. Marketing, Kommunikation und Legal sollten gemeinsam prüfen, ob neue Claims rechtlich zulässig und belegbar sind. So werdet Ihr reaktiv sicher und proaktiv effizient.
Vorbereitung auf nationale Umsetzung
Nach Verabschiedung werden Richtlinien in nationales Recht umgesetzt – etwa in Deutschland via UWG oder Produkthaftungsrecht. Wer früh dokumentiert und Prozesse etabliert, hat später weniger Aufwand.
Kommunikation intern & extern anpassen
Entwickelt Schulungen für Teams, passt externe Kommunikation an: Nur kommunizieren, was belegbar und geprüft ist. Das bedeutet keinen Verzicht auf Storytelling – aber auf Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit.
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Wenn Du Eure Nachhaltigkeitsaussagen stärken willst, setz ergänzend auf anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierungen.Â
Typische Aussagen, die künftig problematisch wären
Die GCD betrifft nicht nur bestimmte Wörter, sondern auch Darstellungen, Symbole und den gesamten Kontext. Künftig gelten Claims wie „CO₂-neutral“, „klimaschonend produziert“, „nachhaltig verpackt“, „100 % biologisch abbaubar“ (ohne Zeitangabe oder Bedingungen) oder eigens gestaltete Nachhaltigkeits-Labels als riskant, wenn sie nicht eindeutig nachweisbar sind.
Wie das kĂĽnftig in der Praxis aussehen soll, zeigt die EmpCo-Richtlinie bereits sehr deutlich:
Nicht mehr zulässig: „Nachhaltig verpackt“
Zulässig: „Verpackung besteht zu 70 % aus Recyclingpapier, FSC-zertifiziert“
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Nicht mehr zulässig: „Klimaneutral produziert“
Zulässig: „Produktspezifischer CO₂-Fußabdruck: 102 g CO₂e (Scope 1–3), kompensiert über Projekt XYZ“
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Nicht mehr zulässig: „Enthält Rezyklat“
Zulässig: „Flasche enthält 50% PET-Rezyklat, zertifiziert nach DIN EN 15343“
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Das Prinzip dahinter ist klar: Selbst wenn ein Claim inhaltlich korrekt ist, muss er künftig vollständig belegbar, präzise formuliert und für Verbraucher:innen nachvollziehbar kommuniziert werden.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Die Green Claims Directive sieht bei Verstößen deutliche Sanktionen vor.
Unternehmen müssen künftig mit Bußgeldern in signifikanter Höhe rechnen – die Mitgliedstaaten sollen Strafrahmen festlegen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ wirken. Orientiert wird sich dabei an bestehenden EU-Regelungen, wo Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes möglich sind.
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Neben finanziellen Sanktionen drohen auch Reputations- und Vertrauensverluste, wenn fehlerhafte Claims öffentlich richtiggestellt werden müssen. In besonders schweren Fällen können Produkte zurückgerufen oder Werbematerialien eingezogen werden. Auch Abmahnungen und Klagen durch Wettbewerber:innen oder Verbraucher:innenorganisationen bleiben wahrscheinlich.
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Kurz gesagt: Wer Greenwashing-Risiken ignoriert, setzt nicht nur die eigene GlaubwĂĽrdigkeit aufs Spiel, sondern auch Umsatz und Marktposition.
Unsere Einschätzung zur Zukunft der Green Claims
Die Green Claims Directive wird in ihrer ursprünglichen Form sehr wahrscheinlich nicht mehr kommen. Der politische Rückenwind ist weg, die Kommission hat den Rückzug bereits signalisiert – und das aus gutem Grund.
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Der entscheidende Knackpunkt war nie die Intention der Richtlinie, sondern ihre Umsetzbarkeit: Die GCD hätte vorgeschrieben, dass Umweltaussagen vor der Veröffentlichung durch akkreditierte, unabhängige PrĂĽfstellen zertifiziert werden mĂĽssen.Â
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Klingt sinnvoll – wirft in der Praxis aber zwei ungelöste Fragen auf: Wer soll diese Prüfung überhaupt durchführen? Entsprechende Strukturen existieren in den meisten Mitgliedstaaten schlicht noch nicht. Und wer soll das bezahlen? Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wären die Kosten und der Aufwand kaum tragbar gewesen.
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Stattdessen laufen die Vorbereitungen jetzt auf die EmpCo-Richtlinie – und auch dort gibt es bereits Gegenwind aus der Wirtschaft. Das zeigt: Das Thema Greenwashing-Regulierung bleibt politisch heiß, die genaue Ausgestaltung aber umstritten.
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Für Unternehmen bedeutet das keine Entwarnung. Die EmpCo ist ab September 2026 verbindlich und verbietet bereits heute viele der Pauschalaussagen, die lange Standard waren. Wer jetzt seine Nachhaltigkeitskommunikation auf ein solides Fundament stellt, ist auf beide Szenarien vorbereitet – egal, ob eine GCD-Nachfolgeregelung kommt oder nicht.
Unsere Experten
Alice Gossrau
Alice ist Expertin für das Thema (Nachhaltigkeits-)Kommunikation, die überzeugt – sowohl bei unseren internes Themen als auch bei unseren Kunden. So hilft sie Unternehmen, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -ambitionen gezielt in Szene zu setzen. Zuvor sammelte sie umfassende Erfahrung im Account Management und Sales.
Ihren akademischen Weg begann sie mit einem Bachelor in Business Administration an der FH Münster, inklusive eines Auslandsaufenthalts in England, und führte ihn mit einem Master an der Universität zu Köln fort.
