NFRD: Non-Financial Reporting Directive einfach erklärt

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NFRD einfach erklärt

Die NFRD war die erste EU-Richtlinie, die bestimmte große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet hat. In Deutschland kennst Du sie vielleicht als CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG).

Die NFRD wurde 2014 als Richtlinie 2014/95/EU verabschiedet und galt erstmals für Berichtsjahre ab 2017. Am 05.01.2023 ist sie offiziell abgelöst worden – durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).

Trotzdem stößt Du im Netz immer wieder auf den Begriff NFRD. Warum? Weil sie die Basis gelegt hat – und weil viele Unternehmen, die früher nach NFRD berichtet haben, jetzt vor der Herausforderung stehen, auf die CSRD umzusteigen.

Was ist die NFR-Richtlinie?

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – manchmal auch als Financial Reporting Directive NFRD bezeichnet – ist die EU-Richtlinie 2014/95/EU. Sie änderte die bestehende Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen und Gruppen.

Während die Richtlinie 2013/34/EU den allgemeinen Rahmen für die Rechnungslegung in der EU festlegte, erweiterte die NFRD diesen Rahmen um nichtfinanzielle Informationen. Damit sollte klar werden: Ein Unternehmen ist nicht nur seine Bilanzsumme, sondern hat auch Verantwortung in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance.

Kurz gesagt: Dein Unternehmen sollte nicht nur zeigen, wie die Zahlen aussehen, sondern auch, wie Ihr mit ökologischen und sozialen Fragen umgeht.

Warum wurde die NFRD eingeführt?

Vor der NFRD war Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU ein Flickenteppich. Unternehmen konnten freiwillig berichten, aber es gab keine verbindlichen Vorgaben und kaum Vergleichbarkeit.

Die Europäische Union wollte mit der NFRD mehr Transparenz schaffen und die Angaben nichtfinanzieller Informationen vereinheitlichen. Die Ziele waren:

  • Vergleichbarkeit schaffen: Investor:innen, Kund:innen und Mitarbeitende sollten besser erkennen, wie Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit aufgestellt sind.
  • Transparenz fördern: Risiken und Chancen, die nicht in der Bilanz stehen, sollten sichtbar gemacht werden.
  • Verantwortung einfordern: Unternehmen sollten offenlegen, wie sie mit sozialen Aspekten, Menschenrechten, Diversität betreffenden Informationen und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung umgehen.

Damit wurde Nachhaltigkeit nicht mehr zur freiwilligen Kür, sondern Pflicht.

Die Einführung der NFRD war außerdem ein politisches Signal: Die Europäische Union wollte zeigen, dass Nachhaltigkeit ein genauso ernstzunehmender Teil der Unternehmenssteuerung ist wie klassische Finanzkennzahlen. 

Mit der Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen wurde Nachhaltigkeit rechtlich aufgewertet. Unternehmen mussten sich nun intensiver mit Themen wie sozialen Aspekten oder der Bekämpfung von Korruption und Bestechung auseinandersetzen und konnten diese nicht länger ignorieren.

Ist die NFRD noch gültig?

Die kurze Antwort: Nein. Seit Anfang 2023 gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Die etwas längere Antwort: Die NFRD war der erste große Schritt. Sie zeigte, dass die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen möglich ist – aber auch, wo die Grenzen lagen. Denn viele Berichte waren kaum vergleichbar, die Prüfungspflicht war schwach, und Stakeholder konnten sich oft kein klares Bild machen.

Die CSRD setzt genau hier an und ersetzt die NFRD durch deutlich strengere Regeln und Vorgaben. Wenn Dein Unternehmen bisher unter die NFRD fiel, gilt ab sofort die CSRD.

Was ist der Unterschied zwischen NFRD und CSRD?

Du fragst Dich, wo genau der Unterschied liegt? Verständlich – und deswegen hier eine Übersicht:

Thema

NFRD

CSRD

Geltungsbereich

ca. 11.700 Unternehmen in der EU

ca. 10.000 Unternehmen (Vor dem Omnibus-Verfahren waren es etwa 49.000 Unternehmen)

Betroffene

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden ( und “groß” nach 2013/34/EU: Bilanzsumme >20 Mio. Euro, Nettoumsatz >40 Millionen Euro oder mit mehr als 250 Mitarbeitenden)

Großen Unternehmen (Mehr als 1.000 MA und Nettoumsatz >450 Mio Euro) & börsennotierte KMU

Inhalte

Umwelt, Soziales, Menschenrechte, Diversität, Korruption

Detaillierte ESG-Themen nach ESRS-Standards

Form

Relativ frei gestaltbar, Teil des Lageberichts

Einheitliche, verpflichtende Standards (ESRS)

Prüfung

Nur eingeschränkt

Pflicht  zur externen Prüfung

Welche Inhalte mussten laut NFRD berichtet werden?

Die NFRD legte fest, dass bestimmte große Unternehmen über folgende Punkte berichten mussten:

  • Umweltbelangen (z. B. Energie, Emissionen)
  • Sozialen und Arbeitnehmerbelangen
  • Menschenrechten
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversität in Leitungs- und Aufsichtsorganen

Damit sollten Stakeholder ein umfassenderes Bild bekommen. Viele Unternehmen orientierten sich an freiwilligen Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI), doch verbindlich war das nicht.

In der Praxis bedeutete das für Unternehmen oft einen großen Umbruch. Viele mussten erstmals systematisch Daten zu Themen erheben, die bisher nicht im Controlling oder der Finanzabteilung verankert waren.

Für Investor:innen und Analyst:innen waren diese Angaben nichtfinanzieller Informationen ein wichtiges neues Instrument, um Risiken und Chancen zu bewerten – gerade in Branchen mit hohen Umweltauswirkungen oder komplexen Lieferketten. Auch wenn die NFRD keine einheitliche Struktur vorgab, entstanden so neue Standards für Transparenz, an denen sich Stakeholder orientieren konnten.

In welcher Form hatte die NFRD-Berichterstattung zu erfolgen?

Unter der NFRD mussten die Angaben nichtfinanzieller Informationen entweder im Lagebericht oder in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Einheitliche Standards gab es nicht, was die Vergleichbarkeit erschwerte.

Auch die Prüfung war eingeschränkt: Die Abschlussprüfer:innen mussten nur bestätigen, dass die Angaben vorliegen – nicht aber, ob sie korrekt, vollständig oder sinnvoll waren. Für viele Unternehmen blieb die Prüfung damit reine Formsache – wirklichen Schutz vor Greenwashing bot sie nicht.

Hinweis: Ab September 2026 tritt die EmpCo-Richtlinie in Kraft, die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt in Sachen Nachhaltigkeitskommunikation. Unternehmen werden verpflichtet, Nachhaltigkeitsaussagen künftig nur noch belegt, nachvollziehbar und transparent zu kommunizieren.

Welche Unternehmen waren von der NFRD betroffen?

Die Berichtspflicht galt für:

  • Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken, Versicherer),
  • mit mehr als 500 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt,
  • und die nach 2013/34/EU als „groß“ eingestuft wurden (Bilanzsumme > 20 Mio. €, Umsatz > 40 Mio. €, ≥ 250 Mitarbeitende).

Insgesamt waren das rund 11.700 Unternehmen in der EU.

Besonders relevant war die NFRD für Unternehmen und Gruppen, die kapitalmarktorientiert sind oder im Finanzsektor agieren. Banken, Versicherungen und börsennotierte Konzerne standen damit früh unter Druck, ihre nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen offen zu legen.

Für viele kleinere und mittlere Unternehmen war die NFRD dagegen noch nicht verpflichtend – indirekt betraf sie diese aber trotzdem, weil größere Geschäftspartner:innen zunehmend Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette einforderten. Schon hier wurde also deutlich, dass die Berichterstattung nicht nur eine Formalität, sondern ein Wettbewerbsfaktor werden würde.

Wer muss ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Die CSRD baut auf der NFRD auf, erweitert sie aber deutlich – sowohl inhaltlich als auch beim Kreis der betroffenen Unternehmen. Der Zeitplan zur Einführung ist derzeit im Wandel: Ursprüngliche Fristen wurden teilweise verschoben oder stehen noch zur Diskussion.

Aktuell gilt (Stand: Herbst 2025) folgender Überblick:

  • Berichtsjahr 2024 (Publikation 2025): Unternehmen, die bereits unter die NFRD-Berichtspflicht gefallen sind.
  • Berichtsjahr 2025 (Publikation 2026): Ursprünglich sollten ab diesem Jahr alle anderen großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme oder mehr als 40 Mio. € Umsatz berichten. Diese Frist ist weiterhin der aktuelle Stand, allerdings wird im Rahmen des Omnibus-Verfahrens über eine mögliche Verschiebung dieser Kohorte um ein bis zwei Jahre diskutiert.
    Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatz wurden bereits angepasst (Delegierte Richtlinie zur Anpassung der Schwellenwerte der Bilanzrichtlinie).
  • Berichtsjahr 2026 (Publikation 2027): Die ursprünglich geplante Frist wurde durch die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie um ein Jahr aufgeschoben, um Unternehmen kurzfristig zu entlasten.
  • Berichtsjahr 2028 (Publikation 2029): Für börsennotierte KMU (mit Opt-out-Möglichkeit) sowie Drittlandsunternehmen mit erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU sind die endgültigen Kriterien und Zeitpläne derzeit noch in Überarbeitung.

Mehr zu den laufenden Anpassungen findest Du bald in unserem Artikel zum Omnibus-Verfahren.

Von der NFRD zur CSRD – was bedeutet das für Euer Unternehmen?

Die NFRD war der erste ernsthafte Versuch der Europäischen Union, nichtfinanzielle Informationen durch Unternehmen sichtbar zu machen. Sie hat gezeigt: Zahlen allein reichen nicht, wenn es um die Bewertung von Risiken, Chancen und Nachhaltigkeit geht.

Aber sie hat auch ihre Grenzen offenbart: zu viel Spielraum, zu wenig Vergleichbarkeit, kaum Kontrolle. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive wird das jetzt anders. Euer Unternehmen wird künftig deutlich detaillierter berichten müssen – nach klaren Standards, mit externer Prüfung und in einer Form, die für Stakeholder vergleichbar ist.

Mit der CSRD reagiert die EU auch auf die Kritik an der NFRD. Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist Teil des Green Deal und sorgt dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte künftig denselben Stellenwert haben wie Finanzberichte. Die neuen ESRS-Standards machen Berichte europaweit vergleichbar und geben Investor:innen, Kund:innen und Behörden belastbare Daten an die Hand.

Damit wird ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Greenwashing gemacht – und für Euer Unternehmen eröffnet sich die Chance, Nachhaltigkeit nicht nur als Pflicht, sondern als strategischen Vorteil zu nutzen.

Die gute Nachricht: Wenn Du Dich frühzeitig vorbereitest, kannst Du nicht nur die NFRD Berichtspflicht hinter Dir lassen, sondern die CSRD als Chance nutzen, um Euer Engagement glaubwürdig und transparent darzustellen.

Wie Grubengold Dich bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt

Der Umstieg von der NFRD auf die CSRD ist für viele Unternehmen kein Selbstläufer – und genau hier setzen wir an. Wir unterstützen Euch dabei, einzuschätzen, ob und wie stark Euer Unternehmen von der CSRD betroffen ist – und welche Berichtspflichten sich daraus ableiten. In einer Wesentlichkeitsanalyse klären wir anschließend, welche Themen für Dich wirklich relevant sind. 

Darüber hinaus begleiten wir Dich bei der gesamten Nachhaltigkeitsberichterstattungvon der Struktur bis zur Umsetzung. Und wenn Du Dein Team fit für die neuen Anforderungen machen willst, geben wir Dir in unseren Webinaren praxisnahe Einblicke. 

So stellst Du sicher, dass Euer Bericht nicht nur die Pflicht erfüllt, sondern echten Mehrwert für Dein Unternehmen und Eure Stakeholder bringt.

Unsere Expert:innen

Christina Sopp

Christina ist Senior Beraterin für Nachhaltigkeit und Expertin für Nachhaltigkeitsstrategien, Wesentlichkeitsanalysen, Nachhaltigkeitsberichte und Nachhaltigkeitszertifikate. In ihrer Freizeit liebt sie Ballett und Musicals oder sie schwingt den Kochlöffel – klassische Gerichte von ihrer Oma werden heute natürlich vegetarisch gekocht.

Matthias Hoffmann

Matthias ist geschäftsführender Gründer von Grubengold und unterstützt Konzerne, KMUs und Start-ups bei der nachhaltigen Transformation und Entwicklung von Innovationen. Davor war er 5 Jahre für Innovationen im Vertrieb des Innogy SE Konzerns verantwortlich. Das kreative Denken zwischen Mathe, Psychologie und Betriebswirtschaft begleitet ihn seit dem Studium. Der passionierte Koch und ausgebildete Cocktailmixer ist am liebsten stolzer Vater.

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